Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage zur Abreinigung von Arsen- und Cyanidverbindungen mit einem Durchsatz von 92,8 m³/h. Vertragslaufzeit 5 Jahre mit Option auf weitere 5 Jahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-09.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 10010-GWRA
10010-VgV-Köpenicker Landstr.-Grundwasserreinigungsanlage
Produkte/Dienstleistungen: Behandlung oder Sanierung von Grundwasserverschmutzung📦
Kurze Beschreibung:
“Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage zur Abreinigung von Arsen- und Cyanidverbindungen mit einem Durchsatz von 92,8 m³/h. Vertragslaufzeit 5 Jahre mit...”
Kurze Beschreibung
Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage zur Abreinigung von Arsen- und Cyanidverbindungen mit einem Durchsatz von 92,8 m³/h. Vertragslaufzeit 5 Jahre mit Option auf weitere 5 Jahre.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2 300 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Arbeiten an Wasseraufbereitungsanlagen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köpenicker Landstraße 297 Köpenicker Landstraße 297 12437 Berlin
Beschreibung der Beschaffung: Wartung und Instandhaltung einer Grundwasserreinigungsanlage inkl. Peripherie.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-06-21 📅
Datum des Endes: 2028-06-21 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Maximal 8 Bewerber mit höchster Punktezahl aus Teilnahmewettbewerb
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Option zur Verlängerung des Vertrags um weitere 5 Kalenderjahre (siehe Ausschreibungsunterlagen).”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-03-13
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-04-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-06-07 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYQ64LY
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Werden Fehler nicht rechtzeitig gerügt, können Bieter nach §160 Abs. 3 GWB präkludiert sein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragssteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Werden Fehler nicht rechtzeitig gerügt, können Bieter nach §160 Abs. 3 GWB präkludiert sein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der MItteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorgegangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.