10010-GWRA

GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH

Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage zur Abreinigung von Arsen- und Cyanidverbindungen mit einem Durchsatz von 92,8 m³/h. Vertragslaufzeit 5 Jahre mit Option auf weitere 5 Jahre.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-02-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-02-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung oder Sanierung von Grundwasserverschmutzung
Referenznummer: 10010-VgV-Köpenicker Landstr.-Grundwasserreinigungsanlage
Kurze Beschreibung:
Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage zur Abreinigung von Arsen- und Cyanidverbindungen mit einem Durchsatz von 92,8 m³/h. Vertragslaufzeit 5 Jahre mit Option auf weitere 5 Jahre.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung oder Sanierung von Grundwasserverschmutzung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arbeiten an Wasseraufbereitungsanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH
Postanschrift: Schöneberger Ufer 89-91
Postleitzahl: 10785
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.gesa-info.de 🌏
E-Mail: b.poetzsch@gesa-info.de 📧
Telefon: +49 30/2451-3637 📞
Fax: +49 30/2451-3291 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQ64LY/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQ64LY 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-02-09 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-14 📅
Datum des Beginns: 2023-06-21 📅
Datum des Endes: 2028-06-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 032-095128
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYQ64LY

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 2 300 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Wartung und Instandhaltung einer Grundwasserreinigungsanlage inkl. Peripherie.
Beschreibung der Optionen:
Option zur Verlängerung des Vertrags um weitere 5 Kalenderjahre (siehe Ausschreibungsunterlagen).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köpenicker Landstraße 297 Köpenicker Landstraße 297 12437 Berlin

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Maximal 8 Bewerber mit höchster Punktezahl aus Teilnahmewettbewerb
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-04-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-07 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Mittelbare Bundesgesellschaft
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://www-dtvp.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQ64LY/documents 🌏
Internetadresse: https://www.dtvp.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Werden Fehler nicht rechtzeitig gerügt, können Bieter nach §160 Abs. 3 GWB präkludiert sein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der MItteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorgegangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 032-095128 (2023-02-09)