Der Bauherr Flughafen München GmbH (FMG) beabsichtigt im Zuge der Erweiterung des Terminal 1 auf dem Vorfeld West einen Bereich als Lounge auszubauen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Planung einer Premium-Common User Lounge auf einer Fläche von ca. 1.200 m². Diese verteilt sich auf eine untere Ebene mit ca. 900 m² und eine Galerie mit ca.300 m².
Bauseits vorhanden wird ein veredelter Rohbau sein, d. h. einschl. Fassade, Dach, Ver- und Entsorgungsleitungen bis zur Projektgrenze.
Die Planung und Realisierung alle Sicherheitsgewerke erfolgt parallel bauseits, ist aber im Zuge der vertraglichen Leistung mit abzustimmen und zu koordinieren.
Die LPH 1 und 2 werden vorab erbracht. Der vertraglichen Leistung wird dieses Ergebnis zugrunde liegen und ist darauf aufzubauen.
Die Inbetriebnahme der Lounge soll im Q3/2025 erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: 2023-1003774
Kurze Beschreibung:
“Der Bauherr Flughafen München GmbH (FMG) beabsichtigt im Zuge der Erweiterung des Terminal 1 auf dem Vorfeld West einen Bereich als Lounge auszubauen.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Freising🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-07-06 📅
Einreichungsfrist: 2023-08-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-11 📅
Datum des Beginns: 2024-01-08 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 131-418251
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
“a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.”
Quelle: OJS 2023/S 131-418251 (2023-07-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2023-1003774_Planungsleistungen Erw. T1_AV-Lounge_Objektplanung
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen Erw. T1_AV-Lounge_Objektplanung”
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungsleistungen Erw. T1_AV-Lounge_Objektplanung”
Ort der Leistung: Freising🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Vertragsnummer: 2662
Titel: Planungsleistungen Erw. T1_AV-Lounge_Objektplanung
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DITTEL Architekten GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE282691359
Postleitzahl: 70174
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wbw@di-a.de📧
Telefon: +49711-46906568📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Flughafen München GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE129352365
Postanschrift: Postfach 23 17 55
Postleitzahl: 85326
Postort: München
Region: Freising🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@munich-airport.de📧
Telefon: +4989975-61254📞 Haupttätigkeit
Flughafenanlagen
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DHM9E” Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gemäß Ziffer VI.3.1 der vorliegenden Bekanntmachung geltend gemacht wird.
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Quelle: OJS 2024/S 010-026924 (2024-01-12)