Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber beabsichtigt im Rahmen dieser Losvergabe Transportleistungen sowohl innerhalb der Standorte des Auftraggebers, als auch zwischen den Wohn- und Arbeitsstätten der Mitarbeiter des Auftraggebers in der Region West (Schwerpunkt NRW) zu vergeben. Ar-beitsstätten können sich dabei auch in Liegenschaften (Kasernen) seines Endkunden Bun-deswehr befinden.
Die Region West besteht aus den Standorten Bonn-Auermühle PLZ 53117, Meckenheim PLZ 53340, Rheinbach PLZ 53359, Bonn Max-Habermann-Straße 1 PLZ 53123, Euskirchen PLZ 53879, Mechernich PLZ 53894, sowie den aktuellen und zukünftigen Standorten, die fol-genden Postleitzahlen zuzuordnen sind: 40, 41, 42, 44, 45, 46, 47, 52, 53, 54, 56, 57, 58.
Die Wohnorte der Mitarbeiter des Unternehmens liegen im gesamten PLZ-Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen und den Grenzbereichen der angrenzenden Bundesländer.
Sofern sich der Standort des Auftraggebers in einer Liegenschaft (Kaserne) der Bundeswehr befindet, hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich sicherzustellen, dass nur solche Mitarbeiter des Auftragnehmers Zutritt erhalten, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Staates haben, der in der jeweils aktuellen Fassung der "Staatenliste" im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) und § 32 SÜG aufgeführt ist.
Die Anlage 2 (Erklärung zur Umsetzung der Sanktionsverordnung) zum Dokument "Bewerbungsbedingungen" ist vollständig auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Erklärung vorgelegt werden (z.B. nummeriert als Anlage 2a, 2b usw.).
Zur Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) hat der Bieter die gesonderte Verpflichtungserklärung als Anlage 8 "Verpflichtungserklärung auf
Einhaltung MiLoG" zum Dokument "Bewerbungsbedingungen" vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/jeder Unterauftragnehmer muss eine eigene Auskunft (möglichst nummeriert als Anlage z.B. 8a, 8b, etc.) vorlegen.
Die Beauftragung der Einzelabrufe in dem Los 2 erfolgt nach dem Kaskadenprinzip. Dazu wird der Auftraggeber ein Ranking gemäß der Gesamtergebnisse der bis zu zwei bezuschlagten Angebote festlegen. Der Bieter, dessen bezuschlagtes Angebot den niedrigsten Angebotspreis hat, erhält im Ranking den ersten Platz. Der Bieter, dessen bezuschlagtes Angebot den zweitniedrigsten Angebotspreis hat, erhält den zweiten Platz. Der Vertragspartner, welcher in dieser Rangfolge vor den anderen Vertragspartner steht, wird für jeden Einzelauftrag immer als erstes angefragt die
jeweilige Leistung zu erbringen.
Sofern der Erstplatzierte Auftragnehmer die angefragte Leistung nicht erbringen kann oder will, wird die Anfrage an den Zweitplatzierten Auftragnehmer gestellt.
Dieses Vorgehen betrifft ausschließlich das Los 2!