Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 16 Linienbusse KL2
2024_01
Produkte/Dienstleistungen: Niederflurbusse📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von 16 Niederflur-Linienbussen Klasse 2, 12m
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 4 800 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Dahme-Spreewald🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH Nissanstraße 7 15926 Luckau
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH (RVS) beabsichtigt 16 neue 12m-Niederflurbusse Klasse 2 (Dieselmotor) bis April 2024 zu beschaffen.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-03-17 📅
Datum des Endes: 2024-04-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter muss durch entsprechende Eigenerklärung die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter muss durch entsprechende Eigenerklärung die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, nachweisen. Die Eigenerklärung ist ausreichend und im Vordruck Eignungsanforderungen integriert. Das Einreichen gesonderter Nachweise ist nicht erforderlich
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag, muss der Bieter in der Lage sein, spätestens nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- und...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag, muss der Bieter in der Lage sein, spätestens nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung zu verfügen und diese über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
Je Schadensfall und Schadensart müssen die Deckungssummen dieser Versicherung mindestens jeweils 1 Mio. Euro für Personenschäden bzw. Sach- und Vermögensschäden betragen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-02-22
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-02-22
10:05 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YJE6RXA
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 010-022682 (2023-01-09)