Beschreibung der Beschaffung
Zu den von der AN zu erbringenden Leistungen gehören insbesondere:
- Ab- und Rücktransport von gedeckelten Abrollcontainern der AG mit einem Volumen von ca. 36 m3. Der Ab- und Rücktransport der Abrollcontainer erfolgt i.d.R. im Containerzug.
- Gestellung von Paloxen zur Sammlung und zum Transport der Geräte der Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 (Geräte der SG 4 bzw. SG 5 mit festeingebauten Lithiumbatterien)
- Verwiegung und Sortierung der abgeholten Elektro-Altgeräte
- Aussortierung von Fremd- und /oder Störstoffen (falls vorhanden), sowie die ordnungsgemäße Entsorgung/ Verwertung der aussortierten Fremd- und/oder Störstoffe.
- Ordnungsgemäße und vollständige Verwertung der abgeholten Elektro-Altgeräte gemäß den Vorgaben des ElektroG
- Erstellung aller notwendigen Nachweise über die ordnungsgemäße Leistungserbringung einschließlich der Dokumentation der notwendigen Daten für die Erfüllung der Mitteilungspflichten gemäß §26 Abs. (1) Nr. 1 und Abs. (3) ElektroG und deren Übermittlung an die AG
- Zusendung von Wiegescheinen bzw. Wiegedaten an die AG umgehend nach Übernahme der Geräte (Zusendung am darauffolgenden Werktag nach der Übernahme)
- Einhaltung der Regelung zu "Tauschähnlichen Umsätzen"
Die ordnungsgemäße und umweltgerechte Verwertung der Elektro-Altgeräte inkl. der Einhaltung der laut ElektroG geforderten Verwertungsquoten, sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der bei der Verwertung anfallenden Reststoffe ist der AG darüber hinaus auf Verlangen jederzeit nachzuweisen. Die Verwertung der Elektro-Altgeräte der Sammelgruppen SG 4 und SG 5 darf nur in dafür zugelassenen und genehmigten Anlagen erfolgen. Ebenso sind die abgeholten Elektro-Altgeräte ordnungsgemäß und ohne Gefährdung für die Umwelt zu lagern.
Die Mengen der von der AN zu übernehmenden und zu verwertenden Elektro-Altgeräte der Sammelgruppen SG 4 und SG 5, sowie der Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 stellen sich für den Leistungszeitraum von 24 Monaten für die Abfallschlüssel-Nr. 20 01 35 wie folgt dar:
- Sammelgruppe SG 4 "Großgeräte":
2.000 t
- Sammelgruppe SG 4 "Großgeräte" Nachtspeicherheizgeräte:
5 t
- Sammelgruppe SG 5 "Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik":
1.900 t
- Sammeluntergruppe SUG 4 "Großgeräte" (Geräte wie unter Sammelgruppe SG 4, jedoch nur mit festeingebauten
Lithiumbatterien):
20 t
- Sammeluntergruppe SUG 5 "Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik" (Geräte wie
unter Sammelgruppe SG 5, jedoch nur mit festeingebauten Lithiumbatterien):
40 t
Die angegebenen Mengen der Elektroaltgeräte beruhen auf Werten aus den Jahren 2021 und 2022. Die Mengen dienen lediglich als Kalkulationswert und sind keine verbindlichen Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden. Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20 % sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Kondition.
Abtransport/ Abholung der Elektroaltgeräte:
Der Ab- und Rücktransport der von der AG gestellten erforderlichen gedeckelten Abrollcontainer erfolgt durch die AN.
Die zu übernehmenden Elektro-Altgeräte stammen aus unterschiedlichen Erfassungssystemen:
- Straßensammlung
- Sammlung auf den Recyclinghöfen der AG bzw. den der EAR gemeldeten Übergabestellen der AG
Die Elektro-Altgeräte der Sammelgruppen SG 4 und SG 5 sind von folgenden Anfallstellen abzuholen:
- Recyclinghof DU-Nord, Im Holtkamp 84, 47167 Duisburg
- Recyclinghof DU-Süd, Kaiserswerther Straße 210, 47259 Duisburg
- Recyclinghof DU-West, Schauenstraße 40, 47266 Duisburg
- Recyclinghof DU-Mitte, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg
- Übergabestelle DU-Mitte, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg
Die Elektro-Altgeräte der Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 sind von der folgenden Anfallstelle abzuholen:
- Recyclinghof DU-Mitte, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg
Die abzuholenden und zu verwertenden Elektro-Altgeräte umfassen sämtliche Altgeräte aus Haushalten und Gewerbebetrieben, die den Sammelgruppen SG 4, SG 5 und den Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 zuzuordnen sind.
Anmerkung: Die Entsorgung von Akkumulatoren und Batterien- außer den festeingebauten Lithiumbatterien der Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 - sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. In Ausnahmefällen können vereinzelt Fremdstoffe in den Containern vorhanden sein. Diese Fremdstoffe sind gesondert zu verwerten bzw. zu entsorgen.
Die AN hat zu gewährleisten, dass ein kontinuierlicher Abtransport der Elektro-Altgeräte von den vorgenannten Anfallstellen erfolgt.
Die Abholungen/ Rücktransporte sind an den Werktagen von Montag - Freitag in der Zeit von 8.00 -17.30 Uhr und in Ausnahmefällen/ bei Bedarf an Samstagen von 8.00 -15.00 Uhr durchzuführen.
Die Container sind in unregelmäßigen Zeitabständen von den einzelnen Anfallstellen abzuholen. Der Abtransport eines befüllten Containers, sowie der gleichzeitige Rücktransport eines Leercontainers erfolgt auf Abruf durch die AG per Mail. Es sind neben der E-Mail-Adresse die Kontaktdaten eines zentralen Ansprechpartners, sowie eines Vertreters seitens der AN zu benennen. Der Abruf der AG muss von der AN schriftlich (per Mail) bestätigt werden und der Abholtermin genannt werden.
Anmerkung:
Die Entsorgung von Akkumulatoren und Batterien- außer den festeingebauten Lithiumbatterien der Sammeluntergruppen SUG 4 und SUG 5 - sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. In Ausnahmefällen können vereinzelt Fremdstoffe in den Containern vorhanden sein. Diese Fremdstoffe sind gesondert zu verwerten bzw. zu entsorgen.