2023-0838 Prüfingenieurleistungen im Rahmen des Brücken-Ersatzneubaus entlang der Straße "An der Cölve"

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg

Erbringung von Prüfingenieurleistungen im Rahmen der Bauleistung des Brücken-Ersatzneubaus inklusive Flügelwände und Stützbauwerke entlang der Straße "An der Cölve". Die Leistungen werden im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, 61-33 Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 47049 Duisburg beschafft.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-11-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-11-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 2023-0838 Prüfingenieurleistungen im Rahmen des Brücken-Ersatzneubaus entlang der Straße "An der Cölve"
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Prüfingenieurleistungen im Rahmen der Bauleistung des Brücken-Ersatzneubaus inklusive Flügelwände und Stützbauwerke entlang der Straße "An der Cölve". Die Leistungen werden im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, 61-33 Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 47049 Duisburg beschafft.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung
Interne Kennung: #1
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: Cölve-Brücke
An der Cölve
Postleitzahl: 47228
Stadt: Duisburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-01 📅
Datum des Endes: 2025-09-17 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 93
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-01-10 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: siehe oben
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) a) Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz (mind. 1,5 Mio. EUR/Jahr) der Bieterin bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 45 Abs. 1, Nr. 1 VgV). Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch entsprechende Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnungen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem die Bieterin ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, zu ersetzen (§ 45 Abs. 4 VgV). b) Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz (mind. 0,25 Mio. EUR/Jahr) der Bieterin bezogen auf Projekte, die mit den vorliegenden strukturell vergleichbar sind, und die letzten drei Geschäftsjahre (§ 45 Abs. 1, Nr. 1 VgV). Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch entsprechende Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnungen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem die Bieterin ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, zu ersetzen (§ 45 Abs. 4 VgV). c) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) i.H.v. jeweils EUR 2,5 Mio. (§ 45 Abs. 1, Nr. 3 VgV). Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (§ 45 Abs. 4 VgV).
Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: 4. Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 1 -3 GWB und den im Dokument "HVA F-StB Eigenerklärung zur Eignung"(vgl. Anlagen-Nr. 3006) aufgeführten Gründen i.S.v. § 124 GWB. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats der Bieterin zu ersetzen (§ 48 Abs. 4 VgV). b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats der Bieterin ausgestellte Bescheinigung zu ersetzen (§ 48 Abs. 5 VgV). c) Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundeszentral- oder Wettbewerbsregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats der Bieterin zu ersetzen (§ 48 Abs. 4 VgV). Ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro netto bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind (§ 6 Abs. 1 WRegG). 5. Kapazitäten anderer Unternehmen/Bietergemeinschaften a) Erklärung der Bieterin zur Bildung einer Bietergemeinschaft (§ 43 VgV) Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. - HVA F-StB 03-22 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (vgl. Anlagen-Nr. 3005) b) Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, d.h. die Bieterin sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen möchte (Eignungsleihe), richtet sich dies nach den Regelungen des § 47 VgV. Die hierfür vorgesehenen Leistungen sind zu benennen und ein Nachweis, dass die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, beispielsweise durch Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen, ist zu erbringen. - HVA F-StB Leistungen der anderen Unternehmen (Eignungsleihe), HVA F-StB Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (vgl. Anlagen-Nr. 3003 und 3004) Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die AG überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten die Bieterin für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Die Bieterin hat ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe vorliegen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen werden, haften die Bieterin und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Die Eignung der Bieterin wird anhand der folgenden Eignungskriterien gem. §§ 42 - 47 VgV und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 48 VgV geprüft. Zum Nachweis der Eignung sind mit der Angebotsabgabe durch die Bieterin die bereits in der EU-Auftragsbekanntmachung geforderten Eignungskriterien vollständig zu erfüllen. Hierzu übermittelt die Bieterin insbesondere das Dokument "HVA F-StB 03-22 Eigenerklärung zur Eignung" (vgl. Anlagen-Nr. 3006). 1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) a) Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder sonstiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (§ 44 Abs. 1, S. 1 VgV). Dies ist durch die Gewerbeanmeldung, die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Ähnliches nachzuweisen. b) Eigenerklärung über die Anerkennung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Prüfsachverständiger im Teilgebiet Brückenbau einschließlich konstruktiver Ingenieurbau - Tätigkeitsbereiche Stahlbau und Verbundbau. Präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen Eine präqualifizierte Bieterin führt den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung gem. § 48 Abs. 8 VgV durch den Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis, das den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen, die von der Präqualifizierung nicht umfasst sind. Eine präqualifizierte Bieterin kann den Nachweis ihrer Eignung auch gem. § 50 VgV durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen, die von der EEE nicht umfasst sind, erbringen. Beim Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen. Eine nicht präqualifizierte Bieterin hat als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder anhand der den Vergabeunterlagen beiliegenden Vordrucke, insbesondere der "HVA F-StB Eigenerklärung zur Eignung"(vgl. Anlagen- Nr. 3006) inkl. Anlagen, jeweils (Eigen-)Erklärungen für die einzelnen Eignungskriterien, - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, Eigenerklärungen oder Bescheinigungen der jeweils zuständigen unabhängigen Stellen vorzulegen. Die Bieterin darf sich in Teil IV der EEE nicht darauf beschränken nur Abschnitt ? auszufüllen. Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) a) Benennung und Beschreibung der erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin, eines Ansprechpartners inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung (§ 46 Abs. 3, Nr. 1 VgV). Die vergleichbaren Leistungen müssen mindestens die folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen: - Stahl- bzw. Stahlverbundbrücken mit Stützweiten >=30m (mind. 1 Stück in den letzten 10 Jahren) - Taktschiebeverfahren/Längsverschub (mind. 1 Stück in den letzten 10 Jahren) Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden vorliegend aufgrund der Komplexität und des Umfangs der gegenständlichen Leistungen unter den zuvor genannten Kriterien auch einschlägige Leistungen aus den letzten 10 Jahren berücksichtigt. Eine Pflicht zur Vorlage von Referenzen, die länger als 3 Jahre zurückliegen, wird hiermit jedoch nicht begründet. Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die o.g. Kriterien erfüllt werden. b) Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit der Führungskräfte der Bieterin, die die technische Leitung innehaben, inklusive der beruflichen Befähigung (§ 46 Abs. 3, Nr. 6 VgV). Es sind für den Prüfingenieur mindestens eine abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur sowie mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Prüfingenieur erforderlich. Es sind mindestens ein verantwortlicher Prüfingenieur sowie mindestens ein Vertreter zu benennen. - Liste der Projektverantwortlichen des AN (siehe auch Anlagen-Nr. 3007) c) Eigenerklärung zur Unternehmensstruktur und über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen, und die Zahl der Führungskräfte (§ 46 Abs. 3, Nr. 8 VgV). d) Eigenerklärung der Bieterin zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3, Nr. 10 VgV). Bei vorgesehenen Nachunternehmerleistungen für Teilleistungen sollen die vorgesehenen Leistungen und Unternehmen benannt werden. - HVA F-StB 04-16 EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer (Anlagen-Nr. 3002)
Mehr anzeigen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Auftragserteilung wird gemäß § 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 22.03.2018 davon abhängig gemacht, dass die AN bei der Ausführung des Auftrags die vertraglichen Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) einhält, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind und im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden. Eigenerklärung Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg
Nationale Registrierungsnummer: +49 2032834052
Postanschrift: Schifferstr. 190
Postleitzahl: 47059
Postort: Duisburg
Region: Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: a.reyer@wb-duisburg.de 📧
Telefon: +49 2032834052 📞
Fax: +49 2032832883 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY197KXBL8/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY197KXBL8 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTY197KXBL8 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 93
Datum des Beginns: 2024-03-01 📅
Datum des Endes: 2025-09-17 📅
Maximale Verlängerungen: 0

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY197KXBL8 Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: +49 2032834052
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473045 📞
Fax: +49 2211472889 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 226-712087 (2023-11-22)