Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“(2023) 4 Jahresvertrag - Integrative Gesamtleistung für den Betrieb des SAP University Competence Center an der OvGU Magdeburg
2023/0046/K13/Bre”
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“(2023) 4 Jahrsvertrag - Integrative Gesamtleistung für den Betrieb des SAP University Competence Center an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 7 300 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Universitätsplatz 12, 39104 Magdeburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Integrative Gesamtleistung für den Betrieb des SAP University Competence Center an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Die Laufzeit soll 4 Jahre...”
Beschreibung der Beschaffung
Integrative Gesamtleistung für den Betrieb des SAP University Competence Center an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Die Laufzeit soll 4 Jahre betragen. Weitere Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. der geschätzte Auftragswert beträgt ca. insgesamt 7,3 Mio EUR.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Mitarbeiterprofile
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen
Preis (Gewichtung): 40,00
Dauer
Datum des Beginns: 2023-04-01 📅
Datum des Endes: 2027-03-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1.Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z.B. DIHK PQ-VOL (www.pq-vol.de)
oder folgende Einzelnachweise: Bewerbererklärung (= Erklärung nach Abschnitt 1 - Basisparagraphen), siehe Vergabeunterlagen bzw. Link: https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/EKeu.pdf,
2. Eigenerklärung nach 123 und 124 GWB. (https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Eigenerklärung_123_124_GWB.pdf)
3. Darüber hinaus (nicht Bestandteil des ULV bzw. AVPQ) sind folgende Nachweise
/Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen: mind. 3 Referenzen zur Erbringung gleichartiger Leistungen entsprechend Anlage B der Leistungsbeschreibung. (https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Anlage_B_Referenzen_und_Anforderungen.DOCX)
4. Eignung über die Qualifizierung der Mitarbeiter. Entsprechend der Anlage D der Leistungsbeschreibung.
(https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Anlage F_Qualifikation der Mitarbeiter.DOCX)
4. Erklärung, über das Vorliegen eines zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) gemäß ISO27001 und ein Qualitäts-managementsystem (QMS) gemäß ISO9001.
Hinweis: Wenn zutreffend, sind im Formular nur die Nachunternehmerleistungen zu benennen/beschreiben. Die Benennung sowie die Einreichung von Erklärungen der Nachunternehmer erfolgt erst nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber an den Bieter, wenn das Angebot des Bieters für eine Zuschlagserteilung in die engere Wahl kommt (VK Bund, B. v. 28.09.17, VK 1 - 93/17).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Erklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen entsprechend dem Landesvergabegesetz LSA vom 19.11.2012 (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten): -...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Erklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen entsprechend dem Landesvergabegesetz LSA vom 19.11.2012 (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten): - Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA), - Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 LVG LSA), - Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnorm (§ 12 LVG LSA), - Erklärung zur Handwerksrolleneintragung (LVG LSA); - Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17, 18 LVG LSA (§ 18 LVG LSA) https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/LVGLSAanl.pdf
Eigenerklärung RUS Sanktionen.pdf (https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Eigenerklaerung_RUS_Sanktionen.pdf)
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-03-13
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-03-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-03-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Es gelten ausschließlich die "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen "(VOL/B), Stand: Ausgabe 2003....”
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 3. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle / Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 033-098058 (2023-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 6 981 600 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 033-098058
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 1
Titel:
“(2023) 4 Jahresvertrag - Integrative Gesamtleistung für den Betrieb des SAP University Competence Center an der OvGU Magdeburg”
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: in4MD Service GmbH
Postanschrift: Universitätsplatz 12
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 7 300 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 6 981 600 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 070-212811 (2023-04-03)