Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die ausgeschriebenen Arbeiten für den Rohrleitungsbau dürfen nur von Auftragnehmern ausgeführt werden, die über eine entsprechende Eignung und Qualitätssicherung verfügen. Es sind die Anforderungen der Gütegemeinschaft Kanalbau
RAL-GZ 961 für den Ausführungsbereich AK2 o. glw. (Nachweis der Qualifikation über anderes Gütezeichen bzw. Referenzliste) zu erfüllen. Gleiches gilt, sollten Nachunternehmer eingesetzt werden.
- Angaben übe die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung, dass in den letzten drei (bei nationalen Ausschreibungen) bzw. fünf (bei EU-Ausschreibungen) Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind;
Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen inhaltlich im Wesentlichen entsprechen
- Angaben zu Arbeitskräften die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte stehen zur Verfügung
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Erklärung des Bieters/Bewerbers, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A.
Die Vergabestelle behält sich vor, geeignete Nachweise (insbesondere Erklärung des zuständigen Finanzamtes und Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgabe und/oder Erklärungen der Träger der Sozialversicherung wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung) zu verlangen.
- Erklärung des Bieters/Bewerbers, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 6a EU Nr. 3i VOB/A).