23 22 2CL 001 Rahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von eisenbahntypischen Messmitteln und Lehren für den Bereich Messprozesse und Messmanagement der DB Systemtechnik GmbH in Chemnitz
Die DB Systemtechnik GmbH, Messprozesse, Kalibrier- und Prüfstelle (TT.TVI 4) beabsichtigt, die Herstellung von eisenbahntypischen Mess- und Prüfmitteln (EWF-Messmittel) zu vergeben. Dazu soll mindestens ein Rahmenvertrag mit der Laufzeit von zwei Jahren und einer zweimaligen Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr abgeschlossen werden. Wesentlicher Inhalt des Vertrages ist die Fertigung und Lieferung von Messmitteln nach Zeichnungsunterlagen, die durch den Auftraggeber bereitgestellt werden. Wir behalten uns vor, mit zwei oder mehr Bietern über verschiedene Mess- und Prüfmittel Rahmenverträge abzuschließen. Die Fertigung erfolgt nach Fertigungszeichnungen, welche entweder im CAD-Format oder als Zeichnung in Datei- oder Papierform vorliegen. Für die Fertigung von speziellen Profillehren werden die Konturen zum Teil in Form von Koordinatentabellen im ACSII-Format anstelle von Zeichnungen geliefert. Im Zuge der Anfrage können die Zeichnungen beim Auftraggeber eingesehen werden. Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Recht zur Nutzung und Verwertung der Zeichnungen allein bei der DB Systemtechnik, Messprozesse, Kalibrier- und Prüfstelle (TT.TVI 4) liegt. Anforderungen: Die Herstellung der Mess- und Prüfmittel erfordert Fertigungsgenauigkeiten von ± 0.01 mm bis ± 0,001 mm. Der Lieferant muss geeignete Herstellungsverfahren beherrschen. Die Messmittel verfügen teilweise über DIN-gerechten Skalen und Noniusskalen. Es werden unterschiedliche Oberflächenbehandlungen gefordert, wie z.B. Konturen härten, brünieren etc.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Messinstrumente
Referenznummer: 23FEA64105
Kurze Beschreibung:
Die DB Systemtechnik GmbH, Messprozesse, Kalibrier- und Prüfstelle (TT.TVI 4) beabsichtigt, die Herstellung von eisenbahntypischen Mess- und Prüfmitteln (EWF-Messmittel) zu vergeben. Dazu soll mindestens ein Rahmenvertrag mit der Laufzeit von zwei Jahren und einer zweimaligen Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr abgeschlossen werden.
Wesentlicher Inhalt des Vertrages ist die Fertigung und Lieferung von Messmitteln nach Zeichnungsunterlagen, die durch den Auftraggeber bereitgestellt werden.
Wir behalten uns vor, mit zwei oder mehr Bietern über verschiedene Mess- und Prüfmittel Rahmenverträge abzuschließen.
Die Fertigung erfolgt nach Fertigungszeichnungen, welche entweder im CAD-Format oder als Zeichnung in Datei- oder Papierform vorliegen. Für die Fertigung von speziellen Profillehren werden die Konturen zum Teil in Form von Koordinatentabellen im ACSII-Format anstelle von Zeichnungen geliefert.
Im Zuge der Anfrage können die Zeichnungen beim Auftraggeber eingesehen werden. Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Recht zur Nutzung und Verwertung der Zeichnungen allein bei der DB Systemtechnik, Messprozesse, Kalibrier- und Prüfstelle (TT.TVI 4) liegt.
Anforderungen:
Die Herstellung der Mess- und Prüfmittel erfordert Fertigungsgenauigkeiten von ± 0.01 mm bis ± 0,001 mm. Der Lieferant muss geeignete Herstellungsverfahren beherrschen.
Die Messmittel verfügen teilweise über DIN-gerechten Skalen und Noniusskalen.
Es werden unterschiedliche Oberflächenbehandlungen gefordert, wie z.B. Konturen härten, brünieren etc.
Die DB Systemtechnik GmbH, Messprozesse, Kalibrier- und Prüfstelle (TT.TVI 4) beabsichtigt, die Herstellung von eisenbahntypischen Mess- und Prüfmitteln (EWF-Messmittel) zu vergeben. Dazu soll mindestens ein Rahmenvertrag mit der Laufzeit von zwei Jahren und einer zweimaligen Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr abgeschlossen werden.
Wesentlicher Inhalt des Vertrages ist die Fertigung und Lieferung von Messmitteln nach Zeichnungsunterlagen, die durch den Auftraggeber bereitgestellt werden.
Wir behalten uns vor, mit zwei oder mehr Bietern über verschiedene Mess- und Prüfmittel Rahmenverträge abzuschließen.
Die Fertigung erfolgt nach Fertigungszeichnungen, welche entweder im CAD-Format oder als Zeichnung in Datei- oder Papierform vorliegen. Für die Fertigung von speziellen Profillehren werden die Konturen zum Teil in Form von Koordinatentabellen im ACSII-Format anstelle von Zeichnungen geliefert.
Im Zuge der Anfrage können die Zeichnungen beim Auftraggeber eingesehen werden. Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Recht zur Nutzung und Verwertung der Zeichnungen allein bei der DB Systemtechnik, Messprozesse, Kalibrier- und Prüfstelle (TT.TVI 4) liegt.
Anforderungen:
Die Herstellung der Mess- und Prüfmittel erfordert Fertigungsgenauigkeiten von ± 0.01 mm bis ± 0,001 mm. Der Lieferant muss geeignete Herstellungsverfahren beherrschen.
Die Messmittel verfügen teilweise über DIN-gerechten Skalen und Noniusskalen.
Es werden unterschiedliche Oberflächenbehandlungen gefordert, wie z.B. Konturen härten, brünieren etc.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Messinstrumente📦
Zusätzlicher CPV-Code: Werkstattausrüstung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-01-20 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-25 📅
Datum des Beginns: 2023-06-01 📅
Datum des Endes: 2025-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 018-050148
ABl. S-Ausgabe: 18
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die DB Systemtechnik GmbH, Messprozesse, Kalibrier- und Prüfstelle (TT.TVI 4) beabsichtigt, die Herstellung von eisenbahntypischen Mess- und Prüfmitteln (EWF-Messmittel) zu vergeben. Dazu soll mindestens ein Rahmenvertrag mit der Laufzeit von zwei Jahren und einer zweimaligen Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr abgeschlossen werden.
Die DB Systemtechnik GmbH, Messprozesse, Kalibrier- und Prüfstelle (TT.TVI 4) beabsichtigt, die Herstellung von eisenbahntypischen Mess- und Prüfmitteln (EWF-Messmittel) zu vergeben. Dazu soll mindestens ein Rahmenvertrag mit der Laufzeit von zwei Jahren und einer zweimaligen Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr abgeschlossen werden.
Wesentlicher Inhalt des Vertrages ist die Fertigung und Lieferung von Messmitteln nach Zeichnungsunterlagen, die durch den Auftraggeber bereitgestellt werden.
Wir behalten uns vor, mit zwei oder mehr Bietern über verschiedene Mess- und Prüfmittel Rahmenverträge abzuschließen.
Die Fertigung erfolgt nach Fertigungszeichnungen, welche entweder im CAD-Format oder als Zeichnung in Datei- oder Papierform vorliegen. Für die Fertigung von speziellen Profillehren werden die Konturen zum Teil in Form von Koordinatentabellen im ACSII-Format anstelle von Zeichnungen geliefert.
Die Fertigung erfolgt nach Fertigungszeichnungen, welche entweder im CAD-Format oder als Zeichnung in Datei- oder Papierform vorliegen. Für die Fertigung von speziellen Profillehren werden die Konturen zum Teil in Form von Koordinatentabellen im ACSII-Format anstelle von Zeichnungen geliefert.
Im Zuge der Anfrage können die Zeichnungen beim Auftraggeber eingesehen werden. Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Recht zur Nutzung und Verwertung der Zeichnungen allein bei der DB Systemtechnik, Messprozesse, Kalibrier- und Prüfstelle (TT.TVI 4) liegt.
Im Zuge der Anfrage können die Zeichnungen beim Auftraggeber eingesehen werden. Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Recht zur Nutzung und Verwertung der Zeichnungen allein bei der DB Systemtechnik, Messprozesse, Kalibrier- und Prüfstelle (TT.TVI 4) liegt.
Anforderungen:
Die Herstellung der Mess- und Prüfmittel erfordert Fertigungsgenauigkeiten von ± 0.01 mm bis ± 0,001 mm. Der Lieferant muss geeignete Herstellungsverfahren beherrschen.
Die Messmittel verfügen teilweise über DIN-gerechten Skalen und Noniusskalen.
Es werden unterschiedliche Oberflächenbehandlungen gefordert, wie z.B. Konturen härten, brünieren etc.
Lieferrahmenvertrag über die Herstellung und Lieferung von eisenbahntypischen Messmitteln und Lehren für den Bereich Messprozesse und Messmanagement der DB Systemtechnik GmbH in Chemnitz
Beschreibung der Verlängerungen: Option auf Verlängerung 2x 1Jahr
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: MA08
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
DB Systemtechnik GmbH, Messprozesse, Kalibrier- und Prüfstelle (TT.TVI 4), Emilienstraße 45, 09131 Chemnitz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Angaben zur Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter (Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, davon Ingenieure.)
2. Auszug aus dem Handelsregisterauszug, der Handwerksrolle, dem Berufsregister bzw. Vergleichbares.
3. Schriftliche Erklärung, dass sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. (wenn nicht zutreffend, dann bitte so erklären)
4. Der Bewerber hat über seine Mitgliedschaft eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bewerber ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung hinsichtlich des Gesamtumsatzes des Unternehmens der letzten 5 Jahre – Angaben in Euro/ Jahr;
Sollte in einem Geschäftsjahr kein Umsatz erreicht worden sein, so ist für dieses Geschäftsjahr 0 Euro anzugeben
2. Bankauskunft, nicht älter als 9 Monate mit einer Aussage zur generellen Finanzsituation (insbesondere Liquidität)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Der Auftragnehmer muss der Hersteller der Mess- und Prüfmittel sein. Es dürfen lediglich einzelne Arbeitsgänge im Unterauftrag vergeben werden (z.B. Härten).
2. Es ist eine Erklärung abzugeben über Referenzen zur Herstellung von Mess- und/oder Prüfmitteln, die Gegenstand der Vergabe sind. Die Erklärung muss Referenzen der letzten 5 Jahre umfassen und muss folgende Angaben enthalten: Auftraggeber, Leistungskurzbeschreibung, Volumen in Euro, Jahr der Leistungserbringung. Sollten für ein Geschäftsjahr keine Referenzen vorliegen, so ist für dieses Geschäftsjahr anzugeben: -keine Referenz vorhanden-.
2. Es ist eine Erklärung abzugeben über Referenzen zur Herstellung von Mess- und/oder Prüfmitteln, die Gegenstand der Vergabe sind. Die Erklärung muss Referenzen der letzten 5 Jahre umfassen und muss folgende Angaben enthalten: Auftraggeber, Leistungskurzbeschreibung, Volumen in Euro, Jahr der Leistungserbringung. Sollten für ein Geschäftsjahr keine Referenzen vorliegen, so ist für dieses Geschäftsjahr anzugeben: -keine Referenz vorhanden-.
3.Firmen, die in den vergangenen drei Jahren keine Mess- oder Prüfmittel für die DB Systemtechnik gefertigt haben, müssen ein Muster nach Zeichnung gebühren- und kostenfrei anfertigen und getrennt vom Angebot abgeben. Sollte der Auftragnehmer den Zuschlag für die Herstellung dieses Prüfmittels erhalten, können die Kosten in Höhe des verhandelten Endpreises im Rahmenvertrag verrechnet werden.
3.Firmen, die in den vergangenen drei Jahren keine Mess- oder Prüfmittel für die DB Systemtechnik gefertigt haben, müssen ein Muster nach Zeichnung gebühren- und kostenfrei anfertigen und getrennt vom Angebot abgeben. Sollte der Auftragnehmer den Zuschlag für die Herstellung dieses Prüfmittels erhalten, können die Kosten in Höhe des verhandelten Endpreises im Rahmenvertrag verrechnet werden.
4. Der Auftragnehmer muss Auskunft über sein Leistungsspektrum bzw. Leistungsportfolio erteilen und darüber, welche Fertigungsschritte er im Unterauftrag vergeben muss.
5.Qualitätsmanagement
Nachweise / Erklärungen zum Qualitätsmanagement, z. B. DIN EN ISO 9001 ff (oder Gleichwertiges) oder Erklärung / Nachweis, dass das interne Qualitätsmanagement sich an die DIN EN ISO 9001 ff (oder Gleichwertig) anlehnt;
6. Patentrechtliche Nachweise
Erklärung über eigene Patente zur Leistungsart (Leistungs-/ Kurzbeschreibung im Teilnahmewettbewerb)
7.Erklärung, ob bei den vom Teilnehmer selbst genannten Referenzen zur Leistungsart Schutzrechte Dritter berührt werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) sämtliche unter Ziffer III.1.1 - III.1.3 geforderten Erklärungen bzw. Unterlagen sind vollständig und fristgerecht für den Antragsteller (Bewerber) vorzulegen.
2) alle Erklärungen/Unterlagen sind in deutscher Sprache abzugeben. Zu Unterlagen, die in einer anderen Sprache erstellt worden sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. Die Kommunikation während der Vergabe und während der Projektabwicklung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache;
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
2) alle Erklärungen/Unterlagen sind in deutscher Sprache abzugeben. Zu Unterlagen, die in einer anderen Sprache erstellt worden sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. Die Kommunikation während der Vergabe und während der Projektabwicklung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache;
3) weitere Hinweise sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen (AEB). Wir verweisen hier auf die konkreten Anforderungen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-05-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2023/S 018-050148 (2023-01-20)
Ergänzende Angaben (2023-02-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-31 📅
Name: Vogel & Plötscher GmbH & Co. KG
Postanschrift: Geldermannstraße 4
Postort: Breisach
Postleitzahl: 79206
Land: Deutschland 🇩🇪 Breisgau-Hochschwarzwald
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.