Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Benennung einer Referenz über einen Auftrag vergleichbarer Größenordnung.
Es sind folgende Punkte anzugeben:
- Angabe der Auftragsart
- Beginn der Auftragsausführung (Vertragsbeginn) und Dauer der Vertragslaufzeit,
- Name und Anschrift (Straße, Postleitzahl und Ort) des Referenzkunden,
- Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners.
Um die Erfahrung nachzuweisen, sind folgende Mindestanforderungen anzugeben:
- regelmäßige Beförderung von Schülern (mind. ein Schuljahr) an mindestens zwei Schulen/ Einrichtungen
- Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Beförderungsteilnehmer pro Schultag (mind. zwei eingesetzte Fahrzeuge)
Ein bereits abgeschlossenes Referenzprojekt darf nicht vor dem 01.01.2018 geendet haben.
Ein noch laufendes Referenzprojekt muss mindestens seit dem Schuljahresbeginn 2021/2022 bestehen.
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Mit Angebotsabgabe wird folgendes bestätigt:
Der Auftragnehmer darf nur zuverlässiges und für die Schülerbeförderung geeignetes Fahrpersonal einsetzen.
Die eingesetzten Fahrer/innen haben zusätzlich folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- sie müssen im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein und die deutsche Sprache fließend beherrschen.
- sie müssen ausreichende Orts- und Streckenkenntnisse besitzen.
- Bei Vorliegen eines Eintrags im erweiterten Führungszeugnis muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass die Personen ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Eintrags nicht mehr für den Auftraggeber eingesetzt werden.
- sie müssen auf Verlangen des Auftraggebers ihre geistige und körperliche Eignung durch ein amtsärztliches Zeugnis oder das Zeugnis eines hauptamtlichen angestellten Betriebsarztes oder das Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch psychologischen Untersuchungsstelle nachweisen.
- sie müssen durch ein Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe leisten können. Dieses Zeugnis darf nicht älter als 2 Jahre sein.
- sie müssen alle für sie einschlägigen Vorschriften der aktuell gültigen Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) beachten.
Auf Verlangen des Auftraggebers darf der Auftragnehmer Fahrer/innen nicht mehr einsetzen, wenn begründete Zweifel an der Eignung oder Zuverlässigkeit des/der Fahrer/in vorliegen.
Der Auftragnehmer hat die von ihm eingesetzten Fahrer/innen zu verpflichten die gesetzlichen Vorgaben beim Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr einzuhalten. Der Auftragnehmer hat die Fahrer zu erhöhter Vorsicht anzuhalten und auf die besonderen Gefahren und Eigenheiten, die sich bei der Schülerbeförderung ergeben, hinzuweisen.
Es ist außerdem sicherzustellen, dass nur Personal eingesetzt wird, dass den Anforderungen des Masernschutzgesetzes entspricht.
Anfallende Kosten für die geforderten Untersuchungen und Nachweise gehen zu Lasten des Auftragnehmers.