Eine Wertung nach dem Kriterium „Preis“ entfällt, da dieser infolge der Buchpreisbindung nicht herangezogen werden kann. Bei Vorliegen mehrerer gleichlautender Angebote findet zur Ermittlung der bezuschlagten Unternehmen ein Losverfahren statt. Dabei gilt der Grundsatz, dass ein Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, nicht mehr am weiteren Wertungsverfahren teilnehmen kann.