Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung zu technischen Fachkräften/Stellen
Der Bewerber hat die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
--> Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5 und Ziff. 6
- Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die
Führungskräfte
Der Bewerber hat Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur
Berufsausübung für die Führungskräfte des Bewerbers vorzulegen. Mindestanforderung ist hierbei, dass der
Bewerber durch Vorlage von Bescheinigungen nachweist, dass Prüfkräfte berechtigt sind, die Berufsbezeichnung
Dipl.-Ing./ Dipl.-Ing. (FH)/ Dipl.-Ing. (BA)/ M. Sc. /M. Eng. zu führen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 6, 75 Abs. 1, 2 VgV)
--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 7
- Referenzen:
--> Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8
- Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags
verfügt
--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 9
- Angabe, welcher Teil des Auftrages unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden
sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV)
Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben
werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV).
--> Formblatt 3004, "Verzeichnis der Unterauftragnehmer"
Vor Zuschlagserteilung kann die AG von den Bietern/Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl
kommen, gem. § 36 Abs. 1 S. 1 VgV verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser
Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
--> Formblatt 5007, "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer"