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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Geologische und geophysikalische Beratung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bodenuntersuchungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Untergrunduntersuchungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Seismik📦
Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtwerke Münster GmbH Münster Stadtgebiet Münster, Nordrhein-Westfalen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadtwerke Münster GmbH plant die Produktion der Fernwärme mit Hilfe der Tiefen Geothermie zu dekarbonisieren. Um das geothermische Potenzial unterhalb...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtwerke Münster GmbH plant die Produktion der Fernwärme mit Hilfe der Tiefen Geothermie zu dekarbonisieren. Um das geothermische Potenzial unterhalb des Stadtgebiets Münster darzustellen und mögliche Bohrpfadpläne zu erstellen, soll der Untergrund durch 3D seismische Messungen erkundet werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 13
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Teilnahmeunterlagen (Auflistung der Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen) sind auf der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Teilnahmeunterlagen (Auflistung der Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen) sind auf der Vergabeplattform "Vergabe-Westfalen" abgelegt.
Der Teilnahmeantrag ist dann beim Auftraggeber einzureichen. Fehlen Unterlagen in einem Teilnahmeantrag, behält sich der Auftraggeber eine Nachforderung unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, in die deutsche Sprache übersetzte Form (vereidigter Dolmetscher) vorzulegen und deren Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Nach Eingang wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers mit allen Unterlagen, Nachweisen und Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft und damit eine grundsätzliche Eignung des Bewerbers festgestellt bzw. nicht festgestellt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eignungskriterien gemäß Auflistung der Anforderungen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Eignungskriterien gemäß Auflistung der Anforderungen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eignungskriterien gemäß Auflistung der Anforderungen
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-02-06
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRJ9TKQ
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Münster
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
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Quelle: OJS 2023/S 007-016393 (2023-01-05)