Auftragsbekanntmachung (2023-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 5001 Landschaftsbau BA 1 Ersatzneubau Ganztagsgymnasium Osterburken
Referenznummer: LRANOK-BAU-2023-0037
Kurze Beschreibung:
“5001 Landschaftsbau BA 1 Ersatzneubau Ganztagsgymnasium Osterburken”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“5001 Landschaftsbau BA 1”
Ort der Leistung: Neckar-Odenwald-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-18 📅
Datum des Endes: 2024-08-09 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-18 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-18 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Bau und Immobilien
Renzstraße 7
74821 Mosbach
Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: t: 07219268730
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 243-766413 (2023-12-14)