Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung in zwei Losen über das Technische Gebäudemanagement für die NRW.BANK in Düsseldorf (Los 1) und Münster (Los 2). Beide Lose werden aus technischen Gründen jeweils separat in gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht. Die vorliegende Auftragsbekanntmachung und die hierzu in den Projektraum des Vergabemarktplatzes NRW eingestellten Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich das Los 1. Gegenstand des Loses 1 sind die Gebäude der NRW.BANK auf den folgenden Liegenschaften in Düsseldorf: Drei unterschiedliche Standorte in Düsseldorf: - Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf, - Ernst-Gnoß-Straße 25, 40219 Düsseldorf und - Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf. Mit dem Technischen Gebäudemanagement übernimmt die Auftragnehmerin die Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten nach näherer Maßgabe der Vertragsunterlagen. Davon umfasst sind erstens Regelleistungen und zweitens Leistungen auf Abruf der NRW.BANK. Die Leistungen auf Abruf bilden den Hauptgegenstand (§ 110 GWB). Im Hinblick hierauf erfolgt die Vergabe nach den Vorschriften über Rahmenvereinbarungen (§§ 103 S. 5 S. 2 GWB, 21 VgV). Die termingerechte Ausführung der von der Rahmenvereinbarung umfassten Leistungen unter Wahrung der im Angebot zugesagten Qualifikation und Erfahrung bildet wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung. Das Objektteam (bestehend aus Objektleitung, Projektingenieur, kaufmännischer Projektleitung, Projektassistenz und CAFM-Koordinator), der First Level Support und das Umbauteam müssen im Rahmen der jeweiligen wöchentlichen Regelarbeitszeiten zeitlich uneingeschränkt für die Durchführung der Rahmenvereinbarung zur Verfügung stehen; das Wartungsteam zu mindestens 80 %. Für alle im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung von der Auftragnehmerin beschafften Liefer- und Dienstleistungen gilt das Open-Book-Verfahren. Die Leistungsausführung muss von der Auftragnehmerin im CAFM-System der NRW.BANK dargestellt werden. Sie hat dem hohen technischen Ausstattungsgrad der zu betreuenden Gebäude, dem hohen technischen Anspruch der NRW.BANK an den Gebäudebetrieb und der Erwartung der NRW.BANK zur unverzüglichen Störungsbeseitigung Rechnung zu tragen. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich für alle von der Rahmenvereinbarung umfassten Abruf-Leistungen auf 21,82 Mio. EUR netto. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze an Abruf-Leistungen in gleicher Höhe festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung). Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nur im Hinblick auf die von der Rahmenvereinbarung umfassten Regelleistungen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die vorgesehene Start-Up-Phase beginnt am 01.07.2024, der Beginn des Regelbetriebs erfolgt am 01.10.2024. Die Festlaufzeit der Rahmenvereinbarung endet nach Ablauf von vier Jahren ab dem Beginn des Regelbetriebs am 01.10.2028. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Festlaufzeit zweimal um jeweils 2 weitere Jahre, wenn sie nicht von der NRW.BANK zwölf Monate vor Ende der Festlaufzeit bzw. vor Ende des jeweiligen Verlängerungslaufzeitraums gekündigt wird. Mit dem Ablauf des 30.09.2032 endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehenen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht sind. Es wird darauf hingewiesen, dass im Zuge der Auftragsvergabe ein arbeitsrechtlicher Betriebsübergang nach § 613a BGB nicht zweifelsfrei auszuschließen ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn es im Zuge eines möglichen Betreiberwechsels zu (auch einzelnen) Personalübernahmen kommen sollte. Bieter haben sich eigenständig über das hiermit verbundene Risiko zu informieren und abzusichern. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Abruf-Leistungen im Sinne der Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-21.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 614 - Technisches Gebäudemanagement für die NRW.BANK - Los 1: Düsseldorf
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung in zwei Losen über das Technische Gebäudemanagement für die NRW.BANK in Düsseldorf (Los 1) und...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung in zwei Losen über das Technische Gebäudemanagement für die NRW.BANK in Düsseldorf (Los 1) und Münster (Los 2). Beide Lose werden aus technischen Gründen jeweils separat in gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht. Die vorliegende Auftragsbekanntmachung und die hierzu in den Projektraum des Vergabemarktplatzes NRW eingestellten Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich das Los 1. Gegenstand des Loses 1 sind die Gebäude der NRW.BANK auf den folgenden Liegenschaften in Düsseldorf: Drei unterschiedliche Standorte in Düsseldorf: - Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf, - Ernst-Gnoß-Straße 25, 40219 Düsseldorf und - Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf. Mit dem Technischen Gebäudemanagement übernimmt die Auftragnehmerin die Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten nach näherer Maßgabe der Vertragsunterlagen. Davon umfasst sind erstens Regelleistungen und zweitens Leistungen auf Abruf der NRW.BANK. Die Leistungen auf Abruf bilden den Hauptgegenstand (§ 110 GWB). Im Hinblick hierauf erfolgt die Vergabe nach den Vorschriften über Rahmenvereinbarungen (§§ 103 S. 5 S. 2 GWB, 21 VgV). Die termingerechte Ausführung der von der Rahmenvereinbarung umfassten Leistungen unter Wahrung der im Angebot zugesagten Qualifikation und Erfahrung bildet wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung. Das Objektteam (bestehend aus Objektleitung, Projektingenieur, kaufmännischer Projektleitung, Projektassistenz und CAFM-Koordinator), der First Level Support und das Umbauteam müssen im Rahmen der jeweiligen wöchentlichen Regelarbeitszeiten zeitlich uneingeschränkt für die Durchführung der Rahmenvereinbarung zur Verfügung stehen; das Wartungsteam zu mindestens 80 %. Für alle im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung von der Auftragnehmerin beschafften Liefer- und Dienstleistungen gilt das Open-Book-Verfahren. Die Leistungsausführung muss von der Auftragnehmerin im CAFM-System der NRW.BANK dargestellt werden. Sie hat dem hohen technischen Ausstattungsgrad der zu betreuenden Gebäude, dem hohen technischen Anspruch der NRW.BANK an den Gebäudebetrieb und der Erwartung der NRW.BANK zur unverzüglichen Störungsbeseitigung Rechnung zu tragen. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich für alle von der Rahmenvereinbarung umfassten Abruf-Leistungen auf 21,82 Mio. EUR netto. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze an Abruf-Leistungen in gleicher Höhe festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung). Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nur im Hinblick auf die von der Rahmenvereinbarung umfassten Regelleistungen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die vorgesehene Start-Up-Phase beginnt am 01.07.2024, der Beginn des Regelbetriebs erfolgt am 01.10.2024. Die Festlaufzeit der Rahmenvereinbarung endet nach Ablauf von vier Jahren ab dem Beginn des Regelbetriebs am 01.10.2028. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Festlaufzeit zweimal um jeweils 2 weitere Jahre, wenn sie nicht von der NRW.BANK zwölf Monate vor Ende der Festlaufzeit bzw. vor Ende des jeweiligen Verlängerungslaufzeitraums gekündigt wird. Mit dem Ablauf des 30.09.2032 endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehenen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht sind. Es wird darauf hingewiesen, dass im Zuge der Auftragsvergabe ein arbeitsrechtlicher Betriebsübergang nach § 613a BGB nicht zweifelsfrei auszuschließen ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn es im Zuge eines möglichen Betreiberwechsels zu (auch einzelnen) Personalübernahmen kommen sollte. Bieter haben sich eigenständig über das hiermit verbundene Risiko zu informieren und abzusichern. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Abruf-Leistungen im Sinne der Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung in zwei Losen über das Technische Gebäudemanagement für die NRW.BANK in Düsseldorf (Los 1) und...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung in zwei Losen über das Technische Gebäudemanagement für die NRW.BANK in Düsseldorf (Los 1) und Münster (Los 2). Beide Lose werden aus technischen Gründen jeweils separat in gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht. Die vorliegende Auftragsbekanntmachung und die hierzu in den Projektraum des Vergabemarktplatzes NRW eingestellten Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich das Los 1. Gegenstand des Loses 1 sind die Gebäude der NRW.BANK auf den folgenden Liegenschaften in Düsseldorf: Drei unterschiedliche Standorte in Düsseldorf: - Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf, - Ernst-Gnoß-Straße 25, 40219 Düsseldorf und - Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf. Mit dem Technischen Gebäudemanagement übernimmt die Auftragnehmerin die Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten nach näherer Maßgabe der Vertragsunterlagen. Davon umfasst sind erstens Regelleistungen und zweitens Leistungen auf Abruf der NRW.BANK. Die Leistungen auf Abruf bilden den Hauptgegenstand (§ 110 GWB). Im Hinblick hierauf erfolgt die Vergabe nach den Vorschriften über Rahmenvereinbarungen (§§ 103 S. 5 S. 2 GWB, 21 VgV). Die termingerechte Ausführung der von der Rahmenvereinbarung umfassten Leistungen unter Wahrung der im Angebot zugesagten Qualifikation und Erfahrung bildet wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung. Das Objektteam (bestehend aus Objektleitung, Projektingenieur, kaufmännischer Projektleitung, Projektassistenz und CAFM-Koordinator), der First Level Support und das Umbauteam müssen im Rahmen der jeweiligen wöchentlichen Regelarbeitszeiten zeitlich uneingeschränkt für die Durchführung der Rahmenvereinbarung zur Verfügung stehen; das Wartungsteam zu mindestens 80 %. Für alle im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung von der Auftragnehmerin beschafften Liefer- und Dienstleistungen gilt das Open-Book-Verfahren. Die Leistungsausführung muss von der Auftragnehmerin im CAFM-System der NRW.BANK dargestellt werden. Sie hat dem hohen technischen Ausstattungsgrad der zu betreuenden Gebäude, dem hohen technischen Anspruch der NRW.BANK an den Gebäudebetrieb und der Erwartung der NRW.BANK zur unverzüglichen Störungsbeseitigung Rechnung zu tragen. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich für alle von der Rahmenvereinbarung umfassten Abruf-Leistungen auf 21,82 Mio. EUR netto. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze an Abruf-Leistungen in gleicher Höhe festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung). Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nur im Hinblick auf die von der Rahmenvereinbarung umfassten Regelleistungen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die vorgesehene Start-Up-Phase beginnt am 01.07.2024, der Beginn des Regelbetriebs erfolgt am 01.10.2024. Die Festlaufzeit der Rahmenvereinbarung endet nach Ablauf von vier Jahren ab dem Beginn des Regelbetriebs am 01.10.2028. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Festlaufzeit zweimal um jeweils 2 weitere Jahre, wenn sie nicht von der NRW.BANK zwölf Monate vor Ende der Festlaufzeit bzw. vor Ende des jeweiligen Verlängerungslaufzeitraums gekündigt wird. Mit dem Ablauf des 30.09.2032 endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer separaten Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die vorgesehenen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht sind. Es wird darauf hingewiesen, dass im Zuge der Auftragsvergabe ein arbeitsrechtlicher Betriebsübergang nach § 613a BGB nicht zweifelsfrei auszuschließen ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn es im Zuge eines möglichen Betreiberwechsels zu (auch einzelnen) Personalübernahmen kommen sollte. Bieter haben sich eigenständig über das hiermit verbundene Risiko zu informieren und abzusichern. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Abruf-Leistungen im Sinne der Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
Gegenstand des Loses 1 sind die Gebäude der NRW.BANK auf den folgenden Liegenschaften in Düsseldorf: Drei unterschiedliche Standorte in Düsseldorf: - Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf, - Ernst-Gnoß-Straße 25, 40219 Düsseldorf, und - Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️ Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Start-up-Phase
Qualitätskriterium (Gewichtung): 21.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Team
Qualitätskriterium (Gewichtung): 38.5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisationsablauf
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.5
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-22 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“Die vorgesehene Maximallaufzeit der Rahmenvereinbarung begründet sich damit, dass im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung laufende bzw....”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
Die vorgesehene Maximallaufzeit der Rahmenvereinbarung begründet sich damit, dass im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung laufende bzw. außerordentliche Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich sind, und dass für die Gewährleistung der Kontinuität dieser Dienstleistungen sowie der Störungsvermeidung hochspezialisierte Fachkräfte erforderlich sind (vgl. Erwägungsgrund 72 der Richtlinie 2014/24/EU).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bewerbergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Bewerber müssen eine Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Bewerber müssen eine Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Die Erklärung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Anlage zum Vordruck 03 für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, jeweils abgeschlossen sein müssen. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren. Mindestbedingung: Der Umsatz des Bewerbers in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (gewerbliches Technisches Gebäudemanagement) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 2 Mio. Euro betragen haben.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Bewerber müssen den Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Bewerber müssen den Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für den Tätigkeitsbereich des Auftrags (gewerbliches Technisches Gebäudemanagement) mit folgenden Mindestdeckungssummen, mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr führen: Personen- und Sachschäden: 5.000.000 Euro Vermögensschäden: 500.000 Euro Umweltschäden 500.000 Euro Bearbeitungsschäden 200.000 Euro Der Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages als Scan der Originalurkunde oder Datei des beauftragten Versicherungsunternehmens oder des betreuenden Versicherungsdienstleisters/ -maklers vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt. Sofern die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung weitergehende und / oder höhere Versicherungssummen vorsieht, sind diese nicht Gegenstand der Eignungsprüfung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe von geeigneten Referenzen: Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe von geeigneten Referenzen: Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 20.11.2020 bis zum 20.11.2023 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzempfänger sind nicht zulässig. Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar. Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Die Angabe muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 zusammenfassend für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck 03 hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03 vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen Nachzuweisen sind mindestens zwei geeignete Referenzen des Bewerbers. Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Eigenerklärung(en) auf dem Vordruck 03 jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen: - Gewerbliches Technisches Gebäudemanagement für Objekte eines Dritten - für mindestens ein Büro-, Hotel-, Schulungs-, Konferenz- und / oder Verwaltungsgebäude - und einer auftragsbezogenen Bruttogrundfläche von mindestens 20.000 m² - einschließlich Instandhaltungsmanagement (Wartung, Inspektion, Instandsetzung) - und Störungsmanagement - für mindestens ein abgeschlossenes Leistungsjahr im Zeitraum vom 20.11.2020 bis 20.11.2023 - mit einem Nettoauftragswert in Höhe von mindestens 500.000 Euro in diesem Leistungsjahr
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens: Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens: Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bewerbers. Die Beschreibung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Anlage zum Vordruck 03 für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen Bewerber müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum Qualitätsmanagement für das Leistungsbild des Technischen Gebäudemanagements auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig erbringen. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Teilnahmeantrag als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet: Erforderlich ist die Angabe der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet: Erforderlich ist die Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen des Bewerbers während der Auftragsausführung anwendet. Die Angabe muss im Rahmen des Teilnahmeantrages auf einer Anlage zum Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Anlage zum Vordruck 03 für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Bewerber / Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates für nachhaltiges Umweltmanagement für das Leistungsbild des Technischen Gebäudemanagements auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig erbringen. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht werden soll, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Teilnahmeantrag als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl: Bewerber müssen eine Erklärung abgeben, aus der ihre durchschnittliche jährliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl: Bewerber müssen eine Erklärung abgeben, aus der ihre durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (Vollzeitäquivalente) in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Die Erklärung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 zusammenfassend für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, jeweils abgeschlossen sein müssen. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren. Mindestbedingungen Die Beschäftigtenzahl des Bewerbers muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils mindestens 20 Vollzeitäquivalente pro Jahr betragen haben.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vertragsunterlagen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DJTJ
1. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe...”
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DJTJ
1. Die NRW.BANK verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) in jeweils aktueller Fassung sowie darüber hinaus allen einschlägigen weiteren Bundes- bzw. Landesgesetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 2. Im Rahmen der Frist zur Abgabe der Erstangebote findet eine Ortsbesichtigung statt. Es werden nur Angebote von Bietern zugelassen, die vor Angebotsabgabe an einer Ortsbesichtigung teilgenommen haben. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Teilnehmer der Ortsbesichtigungen über den Vergabemarktplatz NRW namentlich mitzuteilen sind und sich vor Ort auszuweisen haben, letzteres aber nur auf entsprechende Anforderung der NRW.BANK gegenüber Mitarbeitenden der NRW.BANK. Zum Zwecke der Wahrung der Vertraulichkeit dürfen die Teilnehmer der Ortsbesichtigungen keine Dienstkleidung und keine sichtbaren Gegenstände bei sich tragen, die Rückschlüsse auf das jeweilige Bieterunternehmen zulassen. Fahrzeuge, die bei der Anreise verwendet werden und ein Firmenlogo bzw. -schriftzug des Bieterunternehmens tragen, dürfen nicht auf dem Gelände der NRW.BANK parken. Im Rahmen eines jeden Ortstermins wird jeder Bieter einzeln nach einem vorab festgelegten Ablaufplan der NRW.BANK durch die zu reinigenden Liegenschaften geführt (keine Sammeltermine). Die NRW.BANK stellt sicher, dass alle Bieter im Rahmen der Besichtigungstermine gleichbehandelt werden. Jeder Besichtigungstermin wird von der NRW.BANK protokolliert. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Ortsbesichtigungen keine Bieterfragen beantwortet und keine Verhandlungen geführt werden. Soweit sich im Rahmen von Ortsbesichtigungen Fragen ergeben, können diese gemäß den Bewerbungsbedingungen im Nachgang als Bieterfragen gestellt werden. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden hierzu weiterführende Informationen erteilt. 3. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben. 4. Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber a) Es werden mindestens drei und höchstens fünf Bewerber zur Erstangebotsabgabe aufgefordert, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. b) Die von der NRW.BANK vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber lauten: Referenzen. c) Jede auf dem Vordruck 03 angegebene Referenz, die die vorgegebenen Mindestbedingungen erfüllt, wird anhand Ihrer Referenzerläuterungen auf dem Vordruck 03a nach ihrer Vergleichbarkeit mit dem vorliegend ausgeschrieben Auftrag einzeln bewertet. Soweit ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft mehr Referenzen erläutern will als der Vordruck 03a hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck 03a vervielfältigt eingereicht werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). Die Vergleichbarkeit bemisst sich anhand der angegebenen Referenzen im Hinblick auf folgenden drei Unterkriterien (Angabe jeweils mit Gewichtung): - Technischer Schwierigkeitsgrad (50%) - Organisatorischer Schwierigkeitsgrad (50%) Die insoweit bestehenden Anforderungen werden für jedes Unterkriterium jeweils wie folgt präzisiert: - Technischer Schwierigkeitsgrad: Die Referenz ist von besonderer Komplexität im Hinblick auf die technische Gebäudeausstattung (umfangreicher, komplexer Anlagenbestand), den Umfang der Referenzleistung (Prüfung, Wartung, Instandsetzung, Inspektion, Energiemanagement, technisches Veranstaltungsmanagement). - Organisatorischer Schwierigkeitsgrad: Die Referenz ist von besonderer Komplexität im Hinblick auf den organisatorischen Schwierigkeitsgrad im Hinblick auf das das eingesetzte Team (z. B. Zweischichtsystem), den Umfang des Störfallmanagements (Anzahl Tickets / Jahr) und das Mangelanspruchsmanagement. Alle angegebenen Referenzen werden für jedes Unterkriterium jeweils einzeln anhand der folgenden Methode bewertet, wobei die Bewertung als solche und in Relation zu den Referenzangaben der Mitbewerber erfolgt: - 4 Punkte: Sehr gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen - 3 Punkte: Gute Erfüllung der dargelegten Anforderungen - 2 Punkte: Befriedigende Erfüllung der dargelegten Anforderungen - 1 Punkt: Ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen - 0 Punkte: Nicht ausreichende Erfüllung der dargelegten Anforderungen Die pro Unterkriterium erreichten Punkte werden für jede Referenz unter Berücksichtigung der vorgegebenen Gewichtung addiert; die Summe entsprechend der vorgegebenen Gewichtung gewichtet. Bei der Bewerberauswahl berücksichtigt werden jeweils nur die drei Referenzen mit den in Summe jeweils höchsten erreichten Punktzahlen. Die Punktzahlen dieser drei Referenzen werden zu einer Gesamtsumme addiert. Anhand der sich ergebenden Summen wird eine Bewerberrangfolge gebildet. Die Bewerber auf den Rängen 1 bis 3 werden zur Angebotsabgabe aufgefordert, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Sind die Bewerber auf den Rängen 3 und 4 punktgleich, erhält auch der Bewerber auf Rang 4 eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, sofern nicht (sonstige) Gründe des Vergaberechts entgegenstehen. Entsprechendes gilt im Hinblick auf Rang 5. Sind auch die Ränge 6 usw. punktgleich mit Rang 3, werden ebenfalls (nur) die Bewerber auf den ersten 5 Rängen berücksichtigt; in diesem Falle entscheidet unter den betroffenen punktgleichen Bewerbern das Los. 5.Zusätzlich zu dem Preisblatt hat jeder Bieter mit seinem Angebot den Vordruck 08a: Stundenkalkulationsblatt für alle für den konkreten Auftrag vorgesehenen Lohn- bzw. Tarifgruppen einzureichen. Hinweise zum Vordruck 08a: Stundenkalkulationsblatt a) Soweit Arbeitnehmer unterschiedlicher Lohngruppen für den ausgeschriebenen Auftrag vorgesehen sind, ist das Stundenkalkulationsblatt dem Angebot jeweils gesondert für jede relevante Lohngruppe beizufügen. b) Es ist zulässig, in die im Stundenkalkulationsblatt vorgesehenen Leerfelder weitere Bestandteile der Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes einzutragen, soweit erforderlich. c) Soweit einzelne Positionen des Stundenkalkulationsblatts für die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes irrelevant sind, ist für diese Positionen in den Spalten "%" und "EUR" jeweils eine Null (0) einzutragen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3045📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 226-711301 (2023-11-21)