8/2010/S0584 - Rahmenvertrag Gebäudereinigung Standort Wunstorf

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Wunstorf

8/2010/S0584 - Rahmenvertrag Gebäudereinigung Standort Wunstorf

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-11-08 Auftragsbekanntmachung
2023-11-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-11-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 8/2010/S0584 - Rahmenvertrag Gebäudereinigung Standort Wunstorf
Referenznummer: 6002542513-BwDLZ Wunstorf
Kurze Beschreibung: 8/2010/S0584 - Rahmenvertrag Gebäudereinigung Standort Wunstorf
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Fliegerhorst Wunstorf\nZur Luftbrücke 1\n31515 Wunstorf\n.\nZeitraum vom 01.05.2024- 30.04.2028\n.\nAnzahl Räume 2.705\nm² einfache Reinigungsfläche gesamt 55.805,06\nm² monatliche Reinigungsfläche gesamt 467.447,72\nm² jährliche Reinigungsfläche gesamt 5.609.372,64\n.\nDavon 31 Gebäude mit ca.1.000 Räume innerhalb der Sperrzone.\nPersonal für die Sperrzone benötigt eine Sicherheitsüberprüfung\nder Sicherheitsstufe Ü2. Der Bieter verpflichtet sich bei Zuschlagserteilung die Sicherheitsüberprüfung in die Wege zu leiten.\n.\nFahrwege sind zu berücksichtigen.\n.\nAnsprechpartner: Herr Schröder 05031-405-2750 oder\n Frau Metzler 05031-405-2780\n_______________________________________________________________\n.\nNäheres kann den Anlagen entnommen werden.\n_______________________________________________________________\n.\nEine Objektbesichtigung durch die Firmen ist zwingend erforderlich!!\nTerminvereinbarung über Herr Schröder 05031-405-2750\n______________________________________________________________\nUnteroffiziersheim\nAm Dänenberg 1\n31515 Wunstorf\n.\nAnzahl Räume 44\nm² einfache Reinigungsfläche gesamt 883,26\nm² monatliche Reinigungsfläche gesamt 7.183,15\nm² jährliche Reinigungsfläche gesamt 86.197,80\n______________________________________________________________\nBundeswehrdienstleistungszentrum(BwDLZ)Wunstorf (WE0672)\nAm Dänenberg 2\n31515 Wunstorf\n.\nAnzahl Räume 56\nm² einfache Reinigungsfläche gesamt 1.169,33\nm² monatliche Reinigungsfläche gesamt 5.589,47\nm² jährliche Reinigungsfläche gesamt 67.073,64\n__________________________________________________________
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-01 📅
Datum des Endes: 2028-04-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-15 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-15 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2023-11-15 13:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: keine

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Beschreibung der Ausschlussgründe: Insolvenz

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Wunstorf
Nationale Registrierungsnummer: 1
Postanschrift: Am Dänenberg 2
Postleitzahl: 31515
Postort: Wunstorf
Region: Region Hannover 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: BwDLZ Wunstorf FM 9
E-Mail: bwdlzwunstorfbeschaffung@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 5031-405-2738 📞
Fax: +49 5031-405-05787308 📠
URL: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Verteidigung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538997 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).\n\nDie technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.\n\nWeitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 1
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mail@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag\n(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.\n(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.\n(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit\n1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,\n2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,\n4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.\nSatz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.\n§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht\n https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html\n§ 135 Unwirksamkeit\nhttps://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 579694-2023
Quelle: OJS 2023/S 216-679680 (2023-11-08)
Auftragsbekanntmachung (2023-11-15)
Objekt
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Fliegerhorst Wunstorf Zur Luftbrücke 1 31515 Wunstorf . Zeitraum vom 01.05.2024- 30.04.2028 . Anzahl Räume 2.705 m² einfache Reinigungsfläche gesamt 55.805,06 m² monatliche Reinigungsfläche gesamt 467.447,72 m² jährliche Reinigungsfläche gesamt 5.609.372,64 . Davon 31 Gebäude mit ca.1.000 Räume innerhalb der Sperrzone. Personal für die Sperrzone benötigt eine Sicherheitsüberprüfung der Sicherheitsstufe Ü2. Der Bieter verpflichtet sich bei Zuschlagserteilung die Sicherheitsüberprüfung in die Wege zu leiten. . Fahrwege sind zu berücksichtigen. . Ansprechpartner: Herr Schröder 05031-405-2750 oder Frau Metzler 05031-405-2780 _______________________________________________________________ . Näheres kann den Anlagen entnommen werden. _______________________________________________________________ . Eine Objektbesichtigung durch die Firmen ist zwingend erforderlich!! Terminvereinbarung über Herr Schröder 05031-405-2750 ______________________________________________________________ Unteroffiziersheim Am Dänenberg 1 31515 Wunstorf . Anzahl Räume 44 m² einfache Reinigungsfläche gesamt 883,26 m² monatliche Reinigungsfläche gesamt 8.224,92 m² jährliche Reinigungsfläche gesamt 98.699,03 ______________________________________________________________ Bundeswehrdienstleistungszentrum(BwDLZ)Wunstorf (WE0672) Am Dänenberg 2 31515 Wunstorf . Anzahl Räume 56 m² einfache Reinigungsfläche gesamt 1.169,33 m² monatliche Reinigungsfläche gesamt 5.589,47 m² jährliche Reinigungsfläche gesamt 67.073,64 __________________________________________________________
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Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-29 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-29 13:01:00 📅
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2023-11-29 13:01:00 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=538997 🌏

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: db7a37f6-bf34-4cfb-beef-56bd7aaf8069-01
Quelle: OJS 2023/S 221-695882 (2023-11-15)