Madagaskar ist eines der ärmsten Länder der Welt. Gerade in den ländlichen Regionen ist Armut weit verbreitet. Der Staat ist dort kaum vertreten, was sich auf die lokale Entwicklung auswirkt, sowie auf den Zugang zu öffentlichen Leistungen, Bildung, Gesundheit und Armutsbekämpfung. Die Weltbank schätzt, dass der Anteil der Bevölkerung der von weniger als 2,20$ pro Tag lebt, auf mehr als 80% Prozent gestiegen ist. Ein wichtiges Instrument, um die Armut zu bekämpfen, ist die Dezentralisierung und die Stärkung von Gemeinden. Der nationale gesetzliche Rahmen dafür, wurde 2023 mit dem Plan National pour la Décentralisation Emergente (PNDE) verabschiedet. Bisher sind die Gemeinden aufgrund ihrer prekären Finanzlage nur eingeschränkt handlungsfähig. Zudem fehlen Know-How und Fachkräfte, um die ihnen zustehenden Einnahmen auszuschöpfen und gute Dienstleistungen für die Bevölkerung zu erbringen. Außerdem arbeiten die Gemeinden kaum mit der Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft zusammen, um den Zugang zu Basisdienstleistungen zu verbessern und die lokale Wirtschaftsentwicklung zu fördern. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) unterstützt die madagassische Regierung im Prozess der Kommunalentwicklung und der Dezentralisierung im Rahmen des Vorhabens "Armutsorientierte Kommunalentwicklung und Dezentralisierung (ProDéCID), das von der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) durchgeführt wird. Das Vorhaben läuft vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 und hat folgende Outputs: 1) Transparentes lokales Finanzmanagement, 2) Austausch & Lernen für eine effiziente lokale gute Regierungsführung, 3) Soziale und politische Beteiligung, 4) Inklusive, armutsorientierte Stadtentwicklung von "Grand Tana", 5) Unterstützung der Zivilgesellschaft.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-21.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 81302152-Conseil et soutien sur la promotion de la participation sociale et politique dans les communes partenaires à Madagascar
Kurze Beschreibung:
Madagaskar ist eines der ärmsten Länder der Welt. Gerade in den ländlichen Regionen ist Armut weit verbreitet. Der Staat ist dort kaum vertreten, was sich auf die lokale Entwicklung auswirkt, sowie auf den Zugang zu öffentlichen Leistungen, Bildung, Gesundheit und Armutsbekämpfung. Die Weltbank schätzt, dass der Anteil der Bevölkerung der von weniger als 2,20$ pro Tag lebt, auf mehr als 80% Prozent gestiegen ist. Ein wichtiges Instrument, um die Armut zu bekämpfen, ist die Dezentralisierung und die Stärkung von Gemeinden. Der nationale gesetzliche Rahmen dafür, wurde 2023 mit dem Plan National pour la Décentralisation Emergente (PNDE) verabschiedet. Bisher sind die Gemeinden aufgrund ihrer prekären Finanzlage nur eingeschränkt handlungsfähig. Zudem fehlen Know-How und Fachkräfte, um die ihnen zustehenden Einnahmen auszuschöpfen und gute Dienstleistungen für die Bevölkerung zu erbringen. Außerdem arbeiten die Gemeinden kaum mit der Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft zusammen, um den Zugang zu Basisdienstleistungen zu verbessern und die lokale Wirtschaftsentwicklung zu fördern.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) unterstützt die madagassische Regierung im Prozess der Kommunalentwicklung und der Dezentralisierung im Rahmen des Vorhabens "Armutsorientierte Kommunalentwicklung und Dezentralisierung (ProDéCID), das von der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) durchgeführt wird. Das Vorhaben läuft vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 und hat folgende Outputs: 1) Transparentes lokales Finanzmanagement, 2) Austausch & Lernen für eine effiziente lokale gute Regierungsführung, 3) Soziale und politische Beteiligung, 4) Inklusive, armutsorientierte Stadtentwicklung von "Grand Tana", 5) Unterstützung der Zivilgesellschaft.
Madagaskar ist eines der ärmsten Länder der Welt. Gerade in den ländlichen Regionen ist Armut weit verbreitet. Der Staat ist dort kaum vertreten, was sich auf die lokale Entwicklung auswirkt, sowie auf den Zugang zu öffentlichen Leistungen, Bildung, Gesundheit und Armutsbekämpfung. Die Weltbank schätzt, dass der Anteil der Bevölkerung der von weniger als 2,20$ pro Tag lebt, auf mehr als 80% Prozent gestiegen ist. Ein wichtiges Instrument, um die Armut zu bekämpfen, ist die Dezentralisierung und die Stärkung von Gemeinden. Der nationale gesetzliche Rahmen dafür, wurde 2023 mit dem Plan National pour la Décentralisation Emergente (PNDE) verabschiedet. Bisher sind die Gemeinden aufgrund ihrer prekären Finanzlage nur eingeschränkt handlungsfähig. Zudem fehlen Know-How und Fachkräfte, um die ihnen zustehenden Einnahmen auszuschöpfen und gute Dienstleistungen für die Bevölkerung zu erbringen. Außerdem arbeiten die Gemeinden kaum mit der Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft zusammen, um den Zugang zu Basisdienstleistungen zu verbessern und die lokale Wirtschaftsentwicklung zu fördern.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) unterstützt die madagassische Regierung im Prozess der Kommunalentwicklung und der Dezentralisierung im Rahmen des Vorhabens "Armutsorientierte Kommunalentwicklung und Dezentralisierung (ProDéCID), das von der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) durchgeführt wird. Das Vorhaben läuft vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 und hat folgende Outputs: 1) Transparentes lokales Finanzmanagement, 2) Austausch & Lernen für eine effiziente lokale gute Regierungsführung, 3) Soziale und politische Beteiligung, 4) Inklusive, armutsorientierte Stadtentwicklung von "Grand Tana", 5) Unterstützung der Zivilgesellschaft.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Wirtschaftshilfe an das Ausland📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Beschreibung
Interne Kennung: #1
Beschreibung der Beschaffung:
ProDéCID/Fanainga+ hat als Ziel die Kommunen in die Lage zu versetzen, ihre Rolle als Akteure der armutsorientierten lokalen Entwicklung effektiv wahrzunehmen. Das Projekt hat dafür folgende fünf Outputs: 1) Transparentes lokales Finanzmanagement, 2) Austausch & Lernen für eine effiziente lokale gute Regierungsführung, 3) Soziale und politische Beteiligung, 4) Inklusive, armutsorientierte Stadtentwicklung von "Grand Tana", 5) Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen.
Die vom Auftragnehme zu erbringenden Leistungen, lassen sich in fünf Arbeitspakete ordnen.
Das erste Arbeitspaket ist an Output 3 angegliedert, der darauf abzielt, Dialog- und Beteiligungsformate für eine direkte Interaktion zwischen Staat und Zivilgesellschaft auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene zu nutzen. Damit diese Multi-Akteurs-Dialoge erfolgreich sind, werden gut ausgebildete Moderator*innen benötigt. Die Aufgabe des Auftragnehmers ist es daher, Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und staatliche Akteure in mehreren Ausbildungszyklen zu Moderator*innen auszubilden und sie anschließend gegebenenfalls zu begleiten.
Das zweite Arbeitspaket knüpft an die Outputs 3 und 5 an, die eine direkte Interaktion zwischen Staat und Zivilgesellschaft auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene fördern sollen. Dabei soll sichergestellt werden, dass kommunale, regionale und nationale staatliche Akteure die Zivilgesellschaft als wichtigen und komplementären Akteur in der lokalen Entwicklung wahrnehmen und Begegnungsräume geschaffen werden. Dazu ist es notwendig, den aktuellen Stand der lokalen und politischen Partizipation von zivilgesellschaftlichen Organisationen auf allen Ebenen in einem partizipativen Prozess zu analysieren.
Das dritte Arbeitspaket zielt darauf ab, Risiken für Whistleblower*innen und Menschrechtsaktivist*innen zu reduzieren, indem zivilgesellschaftliche Organisationen darin beraten werden sollen, wie sie diese Personen besser unterstützen und beschützen können. Die Idee ist, dass diese Menschen ein System haben, an das sie sich wenden können, um Rechtshilfe, vorübergehendes Asyl oder physischen Schutz zu erhalten. Die Aktivist*innen selbst sollen darin geschult werden, ihre Tätigkeiten unter Berücksichtigung ihrer eigenen Sicherheit auszuüben.
Das vierte Arbeitspaket zielt darauf ab, eine Bestandsaufname der Funktionsfähigkeit der bereits eingerichteten lokalen Konsultationsstrukturen durchzuführen und Vorschläge zur Operationalisierung dieser Strukturen zu machen. Zudem sollen Synergiepotentiale mit anderen lokalen Strukturen analysiert werden. Ein weiteres Ziel besteht darin, in Zusammenarbeit mit anderen Partnern der technischen Entwicklungszusammenarbeit einen Leitfaden für die Operationalisierung der lokalen Strukturen zu entwickeln. Dieser Leitfaden, sollte vom Innen- und Dezentralisierungsministerium validiert und idealerweise von anderen Entwicklungsagenturen institutionalisiert werden.
Das fünfte Arbeitspaket zielt darauf ab, die technischen Berater von ProDéCID/Fanainga+ in der organisatorischen und institutionellen Stärkung von zivilgesellschaftlichen Organisationen, sowie von formellen und informellen Netzwerken zu schulen. Der Auftragnehmer soll neue methodische Ansätze bereitstellen, die technischen Berater*innen in der Anwendung dieser schulen, die Beratungsansätze verbessern und in komplexen und/oder hochsensiblen Fällen direkte Unterstützung leisten. Zudem soll der Auftragnehmer in der partizipativen Entwicklung eines Verhaltenskodex bzw. eines Qualitätssicherungssystems zur "Good Governance" von zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützen.
Zur Bearbeitung der genannten Arbeitspakete, werden mehrjährige Arbeitserfahrung im frankophonen Afrika, Fachkenntnisse in den geforderten Bereichen sowie fließende Französischkenntnisse entsprechend der Termes de Référence vorausgesetzt. Des Weiteren werden Expert*innen benötigt, die fließend madagassisch sprechen.
Die Beratungsleistung soll ab Zuschlag
(voraussichtlich im 1. Quartal 2024) bis Dezember 2025 (bei erfolgreicher Verlängerung bis Dezember 2026) durchgeführt werden.
ProDéCID/Fanainga+ hat als Ziel die Kommunen in die Lage zu versetzen, ihre Rolle als Akteure der armutsorientierten lokalen Entwicklung effektiv wahrzunehmen. Das Projekt hat dafür folgende fünf Outputs: 1) Transparentes lokales Finanzmanagement, 2) Austausch & Lernen für eine effiziente lokale gute Regierungsführung, 3) Soziale und politische Beteiligung, 4) Inklusive, armutsorientierte Stadtentwicklung von "Grand Tana", 5) Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen.
Die vom Auftragnehme zu erbringenden Leistungen, lassen sich in fünf Arbeitspakete ordnen.
Das erste Arbeitspaket ist an Output 3 angegliedert, der darauf abzielt, Dialog- und Beteiligungsformate für eine direkte Interaktion zwischen Staat und Zivilgesellschaft auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene zu nutzen. Damit diese Multi-Akteurs-Dialoge erfolgreich sind, werden gut ausgebildete Moderator*innen benötigt. Die Aufgabe des Auftragnehmers ist es daher, Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und staatliche Akteure in mehreren Ausbildungszyklen zu Moderator*innen auszubilden und sie anschließend gegebenenfalls zu begleiten.
Das zweite Arbeitspaket knüpft an die Outputs 3 und 5 an, die eine direkte Interaktion zwischen Staat und Zivilgesellschaft auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene fördern sollen. Dabei soll sichergestellt werden, dass kommunale, regionale und nationale staatliche Akteure die Zivilgesellschaft als wichtigen und komplementären Akteur in der lokalen Entwicklung wahrnehmen und Begegnungsräume geschaffen werden. Dazu ist es notwendig, den aktuellen Stand der lokalen und politischen Partizipation von zivilgesellschaftlichen Organisationen auf allen Ebenen in einem partizipativen Prozess zu analysieren.
Das dritte Arbeitspaket zielt darauf ab, Risiken für Whistleblower*innen und Menschrechtsaktivist*innen zu reduzieren, indem zivilgesellschaftliche Organisationen darin beraten werden sollen, wie sie diese Personen besser unterstützen und beschützen können. Die Idee ist, dass diese Menschen ein System haben, an das sie sich wenden können, um Rechtshilfe, vorübergehendes Asyl oder physischen Schutz zu erhalten. Die Aktivist*innen selbst sollen darin geschult werden, ihre Tätigkeiten unter Berücksichtigung ihrer eigenen Sicherheit auszuüben.
Das vierte Arbeitspaket zielt darauf ab, eine Bestandsaufname der Funktionsfähigkeit der bereits eingerichteten lokalen Konsultationsstrukturen durchzuführen und Vorschläge zur Operationalisierung dieser Strukturen zu machen. Zudem sollen Synergiepotentiale mit anderen lokalen Strukturen analysiert werden. Ein weiteres Ziel besteht darin, in Zusammenarbeit mit anderen Partnern der technischen Entwicklungszusammenarbeit einen Leitfaden für die Operationalisierung der lokalen Strukturen zu entwickeln. Dieser Leitfaden, sollte vom Innen- und Dezentralisierungsministerium validiert und idealerweise von anderen Entwicklungsagenturen institutionalisiert werden.
Das fünfte Arbeitspaket zielt darauf ab, die technischen Berater von ProDéCID/Fanainga+ in der organisatorischen und institutionellen Stärkung von zivilgesellschaftlichen Organisationen, sowie von formellen und informellen Netzwerken zu schulen. Der Auftragnehmer soll neue methodische Ansätze bereitstellen, die technischen Berater*innen in der Anwendung dieser schulen, die Beratungsansätze verbessern und in komplexen und/oder hochsensiblen Fällen direkte Unterstützung leisten. Zudem soll der Auftragnehmer in der partizipativen Entwicklung eines Verhaltenskodex bzw. eines Qualitätssicherungssystems zur "Good Governance" von zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützen.
Zur Bearbeitung der genannten Arbeitspakete, werden mehrjährige Arbeitserfahrung im frankophonen Afrika, Fachkenntnisse in den geforderten Bereichen sowie fließende Französischkenntnisse entsprechend der Termes de Référence vorausgesetzt. Des Weiteren werden Expert*innen benötigt, die fließend madagassisch sprechen.
Die Beratungsleistung soll ab Zuschlag
(voraussichtlich im 1. Quartal 2024) bis Dezember 2025 (bei erfolgreicher Verlängerung bis Dezember 2026) durchgeführt werden.
Stadt: Antananarivo et Grand Tana
Land: Madagaskar 🇲🇬 Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-28 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung (inkl. Mindbed.)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.0000
500.00000000
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-23 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Französisch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 159 Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die GIZ fordert im gesetzlich vorgesehenen Rahmen den Bewerber oder Bieter auf, Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 600.000,00 EUR
2. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren, mindestens 5 Personen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 600.000,00 EUR
2. Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Kalenderjahren, mindestens 5 Personen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: Gehen mehr als 5 Anträge auf Teilnahme ein, wird auf Basis der nachfolgenden Kriterien eine Auswahl getroffen und nur die 5 bestplatzierten Kandidaten werden zur Angebotsabgabe aufgefordert:
Ermittlung der Rangfolge (zusätzliche Informationen bei Ausschreibungen mit einer begrenzten Anzahl von Bewerbern):
1. Technische Erfahrung (bis zu fünf Bereiche, einschließlich Querschnittsthemen).
1. Stärkung von Organisationen der Zivilgesellschaft
2. Organisationsentwicklung
3. Stärkung und Management von Multi-Stakeholder-Dialogen.
4. Moderation (inkl. Visualisierung)
5. Gender
2. Regionale Erfahrung: in der Region "Afrika".
3. Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit (mindestens 50 % ODA-Finanzierung)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: Gehen mehr als 5 Anträge auf Teilnahme ein, wird auf Basis der nachfolgenden Kriterien eine Auswahl getroffen und nur die 5 bestplatzierten Kandidaten werden zur Angebotsabgabe aufgefordert:
Ermittlung der Rangfolge (zusätzliche Informationen bei Ausschreibungen mit einer begrenzten Anzahl von Bewerbern):
1. Technische Erfahrung (bis zu fünf Bereiche, einschließlich Querschnittsthemen).
1. Stärkung von Organisationen der Zivilgesellschaft
2. Organisationsentwicklung
3. Stärkung und Management von Multi-Stakeholder-Dialogen.
4. Moderation (inkl. Visualisierung)
5. Gender
2. Regionale Erfahrung: in der Region "Afrika".
3. Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit (mindestens 50 % ODA-Finanzierung)
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: 1. Eigenerklärung: Name des Unternehmens und Anschrift, Steuer ID, Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB, § 22 LkSG
3. Erklärung der Bewerbergemeinschaft und/oder Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
Eignung zur Berufsausübung: 1. Eigenerklärung: Name des Unternehmens und Anschrift, Steuer ID, Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB, § 22 LkSG
3. Erklärung der Bewerbergemeinschaft und/oder Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 300.000,00 EUR
2. Mindestens 3 Referenzprojekte in diesen Fachgebieten, davon mindestens 1 in jedem Fachgebiet: "1. Appui à la société civile, développement organisationnel; 2. Approche de participation locale" in den letzten 3 Jahren.
3. Mindestens 3 Referenzprojekte in der Region: Afrika in den letzten 3 Jahren.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 300.000,00 EUR
2. Mindestens 3 Referenzprojekte in diesen Fachgebieten, davon mindestens 1 in jedem Fachgebiet: "1. Appui à la société civile, développement organisationnel; 2. Approche de participation locale" in den letzten 3 Jahren.
3. Mindestens 3 Referenzprojekte in der Region: Afrika in den letzten 3 Jahren.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y103NGX83
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-21+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 247-783515 (2023-12-21)