Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignungsnachweise nach § 6a EU Nr. 2 VOB/A sind zu erbringen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Nachvollziehbare Aufstellung der jährlichen Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit sie Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Mindestjahresumsatz vergleichbarer Leistungen jeweils mindestens 1.000.000 EUR netto pro Geschäftsjahr.
Nachweis einer bestehenden Bauhaftpflichtversicherung über eine Haftungssumme von mindestens EUR 1.000.000 für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (je Schadensfall). Sollte der Bieter über eine solche nicht verfügen, hat er durch eine Eigenerklärung zu bestätigen, im Zuschlagsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den o.g. Merkmalen abzuschließen.