Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach der objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
In der Summe werden max. 36 Pkt. vergeben:
1. Umsatz entsprechender Dienstleistungen (max. 3 Pkt)
1.1 Teilnahmeantrag mit mittlerem jährlichem Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Verkehrsplanung) der letzten 3 Jahre (2020/21/22) (netto):
a) 3 Pkt: mind. 500.000 €; b) 2 Pkt: mind. 375.000 € bis < 500.000 €;
c) 1 Pkt: mind. 250.000 € bis < 375.000 €
2. Mitarbeiterstruktur (max. 3 Pkt) In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre nachgewiesen:
a) 3 Pkt: mind. 6 Ingenieure (Ing.) für Verkehrsanlagen. Davon mind. 50 % der Ing., die seit mind. 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind/dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 3 Ing. für Verkehrsanlagen sein, die seit mind. 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind/dieses leiten.
b) 2 Pkt: mind. 6 Ing. für Verkehrsanlagen. Davon mind. 2 Ing. für Verkehrsanlagen, die seit mind. 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind/dieses leiten.
c) 1 Pkt: mind. 4 Ing. für Verkehrsanlagen. Davon mind. 2 Ing. für Verkehrsanlagen, die seit mind. 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind/dieses leiten.
3. vorgesehene Projektmitarbeiter (max. 12 Pkt)
Mindestanforderungen: die Projektmitarbeiter müssen über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig verfügen.
Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung müssen über mind. 5 Jahre Berufserfahrung (BE) verfügen. Das Nicht-Erfüllen der Mindestanforderung führt zur Bewertung des Mitarbeiters mit 0 Punkten.
3.1 BE Projektleitung:
a) 3 Pkt*: 10 Jahre BE als Ing. für Verkehrsanlagen (nach Diplom oder gleichwertig)
3.2 Projektleitung: realisierte persönliche Ref. mit Baukosten (brutto):
a) 3 Pkt: mind. 5 Mio. €; b) 2 Pkt: mind. 4 Mio. € bis < 5 Mio. €;
c) 1 Pkt: mind. 3 Mio. € bis < 4 Mio. €
3.3 BE stellvertretende Projektleitung:
a) 3 Pkt*: 10 Jahre BE als Ing. für Verkehrsanlagen (nach Diplom oder gleichwertig)
3.4 stellvertretende Projektleitung: realisierte persönliche Ref. mit Baukosten (brutto):
a) 3 Pkt: mind. 5 Mio. €; b) 2 Pkt: mind. 4 Mio. € bis unter 5 Mio. €.;
c) 1 Pkt: mind. 3 Mio. € bis unter 4 Mio. €
4. Referenzen (max. 18 Pkt)
insg. dürfen max. 3 Ref. im Bewerbungsbogen angegeben werden
Mindestanforderungen: Eine Ref. wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 2 der Bekanntmachung aufgeführten Bedingungen a-f erfüllt sind.
4.1 a) 3 Pkt: 3 Ref. angegeben; b) 2 Pkt: 2 Ref. angegeben; c) 1 Pkt: 1 Ref. angegeben
4.2 Bauwerkskosten (brutto ohne Planungskosten) der angegebenen max. 3 Ref. im Mittel:
a) 3 Pkt: mind. 5 Mio. €;; b) 2 Pkt: mind. 4 Mio. € bis < 5 Mio. €;
c) 1 Pkt: mind. 3 Mio. bis < 4 Mio. €
4.3 Streckenlänge des Um-/Aus- oder Neubaus der angegebenen max. 3 Ref. im Mittel:
a) 3 Pkt: mind. 7 km ; b) 2 Pkt: mind. 5 bis < 7 km; c) 1 Pkt: mind. 3 bis < 5 km
4.4 a) 3 Pkt: Leistungsphasen (LP) 1-3, 5-6 und SiGe-Planung gem. BauStellV § 3 Abs. 2 in 1 Ref. erbracht.
b) 2 Pkt: LP 1-3, 5-6 in 1 Ref. erbracht.
c) 1 Pkt: LP 1-3, 5-6 erbracht, jedoch nicht in 1 Projekt zusammen.
4.5 Die Pkt werden vergeben, wenn mind. 2 Ref. die folgenden Kriterien erfüllen:
a) 3 Pkt: Es handelt sich um eine Autobahn und enthielt die Planung von einer mobilen Stauwarnanlage (MSWA) sowie von Entwässerungseinrichtungen.
b) 2 Pkt: Es handelt sich um eine Autobahn.
c) 1 Pkt: Es handelt sich um eine vierspurige Fernstraße mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen.
4.6 Planung von Fahrzeugrückhaltesystemen, Entwässerungseinrichtungen und Beschilderung/Markierung:
a) 3 Pkt: abgedeckt von mind. 3 Ref.
b) 2 Pkt: von mind. 2 Ref.
c) 1 Pkt: von mind 1 Ref.