Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung,
- dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen
wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A
vorliegen.
- dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund
eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von
mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro
belegt worden ist.
- ob ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A
vorliegt;
- ob zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4
VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur
Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das
Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der
Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus
dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim
Bundesamt für Justiz anfordern.
Weiterhin wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche
zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem
Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll,
Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten
Selbstreinigung anfordern.
Eigenerklärung,
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit
das Unternehmen der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt,
ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Der Auftraggeber wird sich vom Bieter, dessen Angebot in die
engere Wahl kommt, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes auf gesondertes Verlangen
vorlegen lassen.
Eigenerklärung,
- dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet
wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
abgelehnt wurde und das Unternehmen nicht in Liquidation
befindet bzw. seine Tätigkeit eingestellt hat.
- ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
- ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist;
- ob das Unternehmen für die auszuführenden Leistungen in die
Handwerksrolle eingetragen ist;
- ob das Unternehmen bei der Industrie- und Handelskammer
eingetragen ist;
- ob das Unternehmen zu keiner Eintragung in die genannten
Register verpflichtet ist.
Bei Angeboten, die in die engere Wahl kommen, sind auf
gesondertes Verlangen einzureichen:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug,
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und
Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise;
Eigenerklärung,
- dass das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft
ist.
Der Auftraggeber wird sich vom Bieter, dessen Angebot in die
engere Wahl kommt, eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit
Angabe der Lohnsummen vorlegen lassen.