Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Örtliche Bauüberwachung Ingenieurbauwerke
Qualitätsanforderungen für das zur Bauüberwachung eingesetzte Personal:
• benannt werden müssen mind. 3 Mitarbeiter/innen inklusiv Stellvertreter/in, die maßgeblich die Leistung in 2 Schichten (8.00 Uhr bis 20:00Uhr vom montags bis samstags) erbringen jeweils mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen (oder vergleichbar) mit mind. 5-jähriger Berufspraxis im Bereich örtliche Bauüberwachung
• Die Eignung der Mitarbeiter ist vom Bieter mit aussagekräftigen Unterlagen nachzuweisen (wie Kompetenzprofile und Referenzlisten).
Fertigungsüberwachung
Qualitätsanforderungen für die zur Fertigungsüberwachung des Korrosionsschutzes eingesetzte Personal:
• benannt werden müssen mind. 2 Mitarbeiter/innen inklusiv Stellvertreter/in die maßgeblich die Leistung erbringen jeweils mit abgeschlossener Ausbildung als Bauingenieur der Fachrichtung Konstruktiver Ingenieurbau oder vergleichbar im Bereich Fertigungsüberwachung im Stahlbau. Für die Überwachung der Korrosionsschutzarbeiten gelten die Anforderungen gemäß ZTV-ING Teil 4, Abschnitt 3, Anhang E, Ziffer E2.2 und E2.3.
•Die Eignung der Mitarbeiter ist vom Bieter mit aussagekräftigen Unterlagen nachzuweisen(wie Kompetenzprofile und Referenzlisten).
Zwingend zu beachtende Erschwernisse bei der Bau-/Fertigungsüberwachung:
Bei der Fertigungsüberwachung ist besonders zu beachten:
• Die Durchführung der Prüfung des Korrosionsschutzes erfolgt nach ZTV-ING Teil 4, Abschnitt 3, Anhang E (siehe Anlage 6).
• Für den Umfang der durchzuführenden Schichtdickenmessungen gilt ZTV-ING, Teil 4, Abschnitt 3, Tabelle 4.3.1.
• Die Überwachungsarbeiten finden auch in Bereichen statt, wo Taubenkot vorhanden sein kann (siehe Anlage 7).
• Arbeiten in extremen Höhen (Gerüst der Hänger und Tragkabel)
• Arbeiten über fließendem Gewässer (Gerüst zur Bearbeitung der Fahrbahnuntersicht)
• Arbeiten und Begehung in und von beengten und dunklen Räumen/Anlagen
• Arbeiten mit Atemmaske und Schutzbegleitung (ist einzukalkulieren für das Betreten der S/W-Anlage)
Bezüglich der Schadstoffe der Korrosionsschutzbeschichtung der Rheinbrücke Rodenkirchen sind folgende Regelwerke zu beachten und die entsprechenden gesundheitlichen Voruntersuchungen und fortlaufende Kontrollen (Amtsarzt) einzuhalten:
• Für die Schwarz-Weiß-Bereiche:
- TRGS 505 "Blei",
- TRGS 524 "Arbeiten in kontaminierten Bereichen"
- TRGS 561 "Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen".
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Der Bieter muss mindestens ein vergleichbares Projekt in geeigneter Form mit aussagekräftigen Unterlagen vorweisen können.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen.
Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.