Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten maßgebenden Kriterien für die Wertung der Teilnahmeanträge werden mit einer Punktezahl zwischen 0 und 3 bewertet. 3 Punkte erhält man bei Übereinstimmung der wertbaren Referenzprojekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der im Vordruck zu machenden Angaben gemäß § 46 Abs. 3 VgV. Bewertet werden hierbei die über die Mindestanforderungen hinausgehenden Angaben. Dazu geht der Auftraggeber je Kriterium nach dieser Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung) wie folgt vor: Alle Bewerber erhalten Punkte nach folgender Berechnungsformel:
Punkte je Kriterium = (3) / (Maximale Punktzahl in diesem Kriterium) x (Punktzahl zu bewertender Bewerber)
Kriterium 1 (§46 Abs.3 Nr. 2 VgV):
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung des Kriteriums werden die folgenden Funktionen berücksichtigt:
- Funktion: Mitarbeiter 4-Abbruch Bauwerk
- Funktion: Mitarbeiter 1-3 und 5 -nur Mindeststandards-
Zur Bewertung wird die Berufserfahrung/-Qualifikation herangezogen. Bewertet wird gemäß der Angabe wie folgt:
- Ja: 1 Pkt. (erfüllt)
- Nein: 0 Pkt. (nicht erfüllt)
- Berufliche Eignung (Ausbildung): -nur Mindeststandards-
- Berufliche Eignung (Berufserfahrung): Funktion: Mitarbeiter 1-3 und 5 -nur Mindeststandards-; Funktion: Mitarbeiter 4-Abbruch Bauwerk
- Referenzen: -nur Mindeststandards-
Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber in der "Detaillierung Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck u.a. zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 Abs.3 Nr. 1 VgV, § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV)" benannten Angaben.
Kriterium 2 (§46 Abs. 3 Nr.1 VgV):
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung des Kriteriums werden die folgenden Aufgabenbereiche berücksichtigt:
- Unterkriterium 1: Aufgabenbereich A (Verkehrsanlage)
- Unterkriterium 2: Aufgabenbereich B (Ingenieurbauwerke)
Zur Bewertung werden die vergleichbaren Leistungen herangezogen, die im
jeweiligen Aufgabenbereich in den letzten 5 Jahren von der sich bewerbenden
Organisationseinheit bearbeitet wurden. Bewertet werden die projektspezifischen Angaben, die über die Mindeststandards hinausgehen, wie folgt:
- Ja: 1 Pkt. (erfüllt)
Nein: 0 Pkt. (nicht erfüllt)
Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber in der "Detaillierung Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck u.a. zur Erklärung der Eignung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV)" benannten Referenzprojekte.
- Referenzen Aufgabenbereich A (Verkehrsanlage)
- Referenzen Aufgabenbereich B (Ingenieurbauwerk)
Kriterium 3 (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV):
Leistungsfähigkeit der Technischen Leitung, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung des Kriteriums wird die folgende Funktion berücksichtigt:
- Projektleitung
Zur Bewertung werden die vergleichbaren Leistungen herangezogen, die im
jeweiligen Aufgabenbereich (A-Verkehrsanlage und B-Ingenieurbauwerke) in den letzten 5 Jahren von dem vorgesehenen Projektleiter bearbeitet wurden. Bewertet werden die projektspezifischen Angaben, die über die Mindeststandards hinausgehenden wie folgt:
- Ja: 1 Pkt. (erfüllt)
- Nein: 0 Pkt. (nicht erfüllt)
Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber in der "Detaillierung Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck u.a. zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV)" benannten Referenzprojekte.
- Berufliche Eignung (Ausbildung): -nur Mindeststandards-
- Berufliche Eignung (Berufserfahrung): -nur Mindeststandards-
- Referenzen Aufgabenbereich A (Verkehrsanlage)
- Referenzen Aufgabenbereich B (Ingenieurbauwerk)
(Die Anzahl der Referenzprojekte, die vom Bewerber maximal einzureichen sind, sind
im Vordruck "Detaillierung Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck u.a. zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)" vorgegeben.)
Bewertet wird die Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der im Vordruck "Detaillierung Eigenerklärung zur Eignung" zu machenden Angaben. Bewertet werden
hierbei die über die Mindestanforderungen hinausgehenden Angaben.