Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(Ziffer 11) Aufforderung
Die Prüfung der Eignung des Bieters / der Bietergemeinschaft erfolgt auf Basis der in der Eigenerklärung zur Eignung nach HVA F-StB geforderten Angaben und Unterlagen in Verbindung mit den nachfolgenden Angaben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass fehlende Angaben / Unterlagen nicht nachgefordert werden und zum Angebotsausschluss führen. Weiterhin erfolgt ein Angebotsausschluss wegen fehlender Eignung, wenn die Einhaltung der geforderten Mindeststandards mit Angebotsabgabe nicht nachgewiesen wird.
Für die Eignungsprüfung ist folgendes zu beachten:
Von dem Bieter/ der Bietergemeinschaft muss nachgewiesen werden, dass durch 2 Referenzprojekte die Mindeststandards in Summe erfüllt sind. Der Nachweis der Mindeststandards kann entweder durch ein Referenzprojekt mit allen geforderten Mindeststandards oder durch insgesamt 2 Referenzprojekte erbracht werden.
Das Referenzprojekt kann bei einer Bietergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden.
Mindeststandards sind folgende Inhalte:
• Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (2018 ff.),
• Beratungsleistung zum Leistungsbild Bauschadstoffuntersuchung eines Brückenbauwerkes (Länge ≥ 100 m) im Zuge eine Bundesfernstraße,
• Ausarbeitung der dazugehörigen Gutachten sowie Erstellung eines Entsorgungskonzeptes und Massenermittlung und
• Erbringung von Leistungen zur Erkundung von Asbest in Brückenbauwerken
Weiterhin sind für die Leistungserbringung 2 Mitarbeiter namentlich zu benennen.
Projektleiter*in:
Die benannte Person muss folgende Mindeststandards erfüllen:
• Ausbildung mit Hochschul- oder Fachschulabschluss im Bauingenieurwesen/angewandte Geowissenschaft und
• Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren als Berater / Gutachter für die Beratungsleistung mit Leistungsbild Bauschadstoffuntersuchung
Für die benannte Person müssen zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden, die folgende Mindeststandards erfüllen:
• Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (2018 ff.),
• Erbringung von Leistungen zur Bauschadstoffuntersuchung für Brückenbauwerke im Zuge einer Bundesfernstraße,
• Erbringung von Leistungen zur Erkundung von Asbest für ein Brückenbauwerk (Länge ≥ 100m),
• Entnahme von Proben für ein Brückenbauwerk unter Sicherung der Arbeitsstelle auf einer Bundesfernstraße. Die Qualifikation des Projektleiters: MVAS (D, E und F) ist mit dem Angebot einzureichen. Ein Nachunternehmer kann zu diesem Zweck ebenfalls benannt werden.
Der Nachweis der Mindeststandards kann entweder durch ein Referenzprojekt mit allen geforderten Mindeststandards oder durch insgesamt 2 Referenzprojekte in Form eines Projektdatenblattes bzw. einer entsprechenden Referenzbescheinigung erbracht werden.
Projektingenieur*in/Projektmitarbeiter*in:
Von dem für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter müssen folgende Mindeststandards erfüllt sein:
• Ausbildung mit Hochschul- oder Fachschulabschluss im Bauingenieurwesen/angewandte Geowissenschaft und
• Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren als Berater / Gutachter für die Beratungsleistung mit Leistungsbild Bauschadstoffuntersuchung
Für die benannte Person müssen zwei Referenzprojekte nachgewiesen werden, die folgende Mindeststandards erfüllen:
• Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (2018 ff.),
• Erbringung von Leistungen zur Bauschadstoffuntersuchung für Brückenbauwerke im Zuge eine Bundesfernstraße und
• Erbringung von Leistungen zur Erkundung von Asbest für ein Brückenbauwerk (Länge ≥ 100m)
Der Nachweis der Mindeststandards kann entweder durch ein Referenzprojekt mit allen geforderten Mindeststandards oder durch insgesamt 2 Referenzprojekte in Form eines Projektdatenblattes bzw. einer entsprechenden Referenzbescheinigung erbracht werden.