Beschreibung der Beschaffung
Mit der europaweiten Ausschreibung des 49%igen Gesellschaftsanteils sollen
- die Abfallentsorgung und -verwertung im Kreis Pinneberg dauerhaft gesichert,
- die Interessen der Bevölkerung gewahrt und
- die Rechtskonformität von Verfahren und Verträgen gewährleistet werden.
Daneben geht es dem Kreis Pinneberg um
- eine langfristige strategische Partnerschaft im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft mit einem privaten Partner, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern,
- die Wahrung der Existenz der GAB,
- die Sicherung des Einflusses des Kreises auf die Entsorgungswirtschaft,
- die Sicherung der Arbeitsplätze der GAB,
- ein Höchstmaß an Entsorgungsökologie und Entsorgungssicherheit,
- die Sicherung von Investitionen, insbesondere Neubau eines Müllheizkraftwerkes (ein neues MHKW befindet sich bereits in der Planung und soll nach Beschlusslage des Kreises und der GAB in der ersten Hälfte der Vertragslaufzeit errichtet werden),
- die Verlängerung der Aufgabenübertragung gemäß § 16 Abs. 2 KrW-/AbfG a.F. sowie
- Erlöserzielung.
Ein neuer Abfallentsorgungsvertrag (als Drittbeauftragung nach § 22 KrWG) zwischen dem Kreis Pinneberg und der GAB wird mit dem Abschluss dieses Vergabeverfahrens abgeschlossen werden. Mit diesem Abfallentsorgungsvertrag werden folgende Ziele verfolgt:
- die Schaffung langfristiger Entsorgungssicherheit im Kreis Pinneberg und im Unterelbraum (Kreise Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg),
- die verlässliche Stabilisierung der Entsorgungsgebühren im Kreis Pinneberg,
- die Ausweitung der bisherigen Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft und Erschließung neuer Geschäftsfelder,
- die Entwicklung zusätzlicher, kundenfreundlicher Strukturen für Industrie und Gewerbebetriebe,
- die langfristige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit durch flexibles Reagieren auf sich ändernden Märkten,
- die Stärkung der Gesellschaft durch Ausbau ihrer Marktposition,
- die Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze und
- die langfristige Sicherung aller Arbeitsplätze am Abfallwirtschaftsstandort Tornesch-Ahrenlohe und weiterer Standorte.
Der Abfallentsorgungsvertrag umfasst neben Leistungen der Abfalllogistik im gesamten Kreisgebiet auch Leistungen der Abfallentsorgung.
Der GAB werden insbesondere die folgenden Aufgaben übertragen:
- Behandlung der Restabfälle einschließlich der Behältergestellung,
- Verwertung der getrennt erfassten organischen Abfälle einschließlich der Behältergestellung,
- Einsammlung und Transport der in der Gemeinde Helgoland anfallenden Abfälle,
- Einsammlung und Transport von Restabfall,
- Einsammlung und Transport von Bioabfall,
- Einsammlung, Transport und Entsorgung des Sperrmülls incl. der Organisation des Abrufsystems,
- Einsammlung, Transport und Verwertung des E-Schrotts incl. der Organisation des Abrufsystems,
- Einsammlung, Transport und Verwertung des Altpapiers sowie die notwendige Depotcontainergestellung (mit Ausnahme der DSD-Anteile), einschließlich der Behältergestellung,
- Erfassung, Zwischenlagerung und Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle aus privaten Haushalten,
- Vorhalten und Betrieb von Recyclinghöfen an derzeit zwei (Tornesch und Quickborn), zukünftig drei Standorten (der Standort Wedel befindet sich im Aufbau),
- thermische Verwertung und Versorgung mit Fernwärme sowie Stromproduktion,
- weitere Leistungen (z.B. Abfallberatung, Umweltbildung und Mitwirkung bei der Gebühren- und Entgeltkalkulation).
Im Wesentlichen fallen folgende Abfallarten zur Sammlung und Verwertung im Bereich der GAB an: Restabfall, Bioabfall, Sperrmüll und Papier.
Weitere Einzelheiten enthält der Teaser des Informationsmemorandums (Unternehmensprofil), das bereits mit den Vergabeunterlagen im Teilnahmewettbewerb gegen Rücksendung der Vertraulichkeitsvereinbarung ausgegeben wird. Dieser Teaser dient allein dem Zweck, Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen des Teasers im Laufe des Verfahrens bleiben vorbehalten. Die Regelungen zum Verfahren und einen ersten Zeitplan enthält der Verfahrensbrief 1, der mit den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb ausgegeben wird.