Beschreibung der Beschaffung
Mit der europaweiten Ausschreibung des 49%igen Gesellschaftsanteils sollen - die
Abfallentsorgung und -verwertung im Kreis Pinneberg dauerhaft gesichert, - die Interessen der
Bevölkerung gewahrt und - die Rechtskonformität von Verfahren und Verträgen gewährleistet werden.
Daneben geht es dem Kreis Pinneberg um - eine langfristige strategische Partnerschaft im Bereich
der kommunalen Abfallwirtschaft mit einem privaten Partner, um die Herausforderungen der Zukunft
zu meistern, - die Wahrung der Existenz der GAB, - die Sicherung des Einflusses des Kreises auf die
Entsorgungswirtschaft, - die Sicherung der Arbeitsplätze der GAB, - ein Höchstmaß an
Entsorgungsökologie und Entsorgungssicherheit, - die Sicherung von Investitionen, insbesondere
Neubau eines Müllheizkraftwerkes (ein neues MHKW befindet sich bereits in der Planung und soll
nach Beschlusslage des Kreises und der GAB in der ersten Hälfte der Vertragslaufzeit errichtet
werden), - die Verlängerung der Aufgabenübertragung gemäß § 16 Abs. 2 KrW-/AbfG a.F. sowie -
Erlöserzielung. Ein neuer Abfallentsorgungsvertrag (als Drittbeauftragung nach § 22 KrWG) zwischen
dem Kreis Pinneberg und der GAB wird mit dem Abschluss dieses Vergabeverfahrens abgeschlossen
werden. Mit diesem Abfallentsorgungsvertrag werden folgende Ziele verfolgt: - die Schaffung
langfristiger Entsorgungssicherheit im Kreis Pinneberg und im Unterelbraum (Kreise Dithmarschen,
Steinburg und Pinneberg), - die verlässliche Stabilisierung der Entsorgungsgebühren im Kreis
Pinneberg, - die Ausweitung der bisherigen Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft und Erschließung
neuer Geschäftsfelder, - die Entwicklung zusätzlicher, kundenfreundlicher Strukturen für Industrie und
Gewerbebetriebe, - die langfristige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit durch flexibles Reagieren auf
sich ändernden Märkten, - die Stärkung der Gesellschaft durch Ausbau ihrer Marktposition, - die
Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze und - die langfristige Sicherung aller Arbeitsplätze am
Abfallwirtschaftsstandort Tornesch-Ahrenlohe und weiterer Standorte. Der Abfallentsorgungsvertrag
umfasst neben Leistungen der Abfalllogistik im gesamten Kreisgebiet auch Leistungen der
Abfallentsorgung. Der GAB werden insbesondere die folgenden Aufgaben übertragen: - Behandlung
der Restabfälle einschließlich der Behältergestellung, - Verwertung der getrennt erfassten
organischen Abfälle einschließlich der Behältergestellung, - Einsammlung und Transport der in der
Gemeinde Helgoland anfallenden Abfälle, - Einsammlung und Transport von Restabfall, -
Einsammlung und Transport von Bioabfall, - Einsammlung, Transport und Entsorgung des Sperrmülls
incl. der Organisation des Abrufsystems, - Einsammlung, Transport und Verwertung des E-Schrotts
incl. der Organisation des Abrufsystems, - Einsammlung, Transport und Verwertung des Altpapiers
sowie die notwendige Depotcontainergestellung (mit Ausnahme der DSD-Anteile), einschließlich der
Behältergestellung, - Erfassung, Zwischenlagerung und Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle aus
privaten Haushalten, - Vorhalten und Betrieb von Recyclinghöfen an derzeit zwei (Tornesch und
Quickborn), zukünftig drei Standorten (der Standort Wedel befindet sich im Aufbau), - thermische
Verwertung und Versorgung mit Fernwärme sowie Stromproduktion, - weitere Leistungen (z.B.
Abfallberatung, Umweltbildung und Mitwirkung bei der Gebühren- und Entgeltkalkulation). Im
Wesentlichen fallen folgende Abfallarten zur Sammlung und Verwertung im Bereich der GAB an:
Restabfall, Bioabfall, Sperrmüll und Papier.