Bedingungen für die Vertragserfüllung
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Dem Angebot sind für die angebotenen Abrollbehälter folgende technischen Unterlagen in deutscher Sprache beizulegen:
- Massebilanz in Anlehnung an die DIN 14505 Anhang B (siehe Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Punkt 1.08)
- Technische Zeichnung (siehe Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Punkt 2.06)
- Energiebilanz (siehe Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Punkt 3.08)
- Erläuterung der Ausführung und Befestigung am Trägerfahrzeug (siehe Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Punkt 5.08)
- Zeichnung der Geräteräume mit Vorschlag zur Unterbringung (siehe Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Punkt 7.02)
- Erläuterung gem. Punkt 8.02 der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B)
- Beschreibung entsprechend der Anzahl der Flutpumpen, wieviel Zubehör benötigt wird (siehe Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Punkt 8.09)
- Kennlinien für Förderbetrieb, Lenzbetrieb und Flutmodul (siehe Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Punkt 9.02)
- Beladeplan
- Eigenerklärung das auf das System eine Herstellergarantie von mindestens 48 Monaten gewährt wird (siehe Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Punkt 9.09)
Aus den vorgelegten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein, dass die in den Leistungsbeschreibungen geforderten Anforderungen erfüllt werden.
Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmern, die die Eignungskriterien (vgl. Ziff. 1.12) nicht erfüllen und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen. Dies gilt insbesondere in den in § 57 VgV genannten Fällen.
Bei den in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen und somit um Ausschlusskriterien, soweit sich aus den Unterlagen nichts anderes ergibt. Sämtliche dieser Mindestanforderungen müssen vom Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe er-füllt werden. Abfragen sind an den vorgegebenen Stellen ausdrücklich zu bestätigen (0) bzw. definiert anzugeben (............). Bei Nichterfüllung von nur einer Mindestanforderung wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.