Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Bindearbeiten der Staatsbibliothek zu Berlin Einbinden neu erworbener Druckerzeugnisse (Zeitschriften / zeitungsartige Zeit-schriften) für den Magazinbestand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Bindearbeiten der Staatsbibliothek zu Berlin Einbinden neu erworbener Druckerzeugnisse (Zeitschriften / zeitungsartige Zeit-schriften) für den Magazinbestand Insgesamt sollen pro Jahr ca. 4.000 Bände (ca. 330 Bände pro Monat) für die Staatsbibliothek zu Berlin gebunden werden Los 1: Zeitschriften und Zeitungen für den Magazinbestand (inkl. Signaturenaufdruck und Bandzählung) - E-Broschur, L-Broschur, Ganz-Gewebeband, Ganz-Gewebebroschur, Halbgewebeband ohne Überzug mit individueller Bindeanweisung: ca. 2.000 Bände / Jahr (monatlich: ca. 165 Bände) Los 2: Zeitschriften und Zeitungen für den Magazinbestand (inkl. Signaturenaufdruck und Bandzählung) - E-Broschur, L-Broschur, Ganz-Gewebeband, Ganz-Gewebebroschur, Halbgewebeband ohne Überzug mit individueller Bindeanweisung: ca. 2.000 Bände / Jahr (monatlich: ca. 165 Bände) Die Angaben beruhen auf Schätzungen und begründen keine Mindestabnahme-pflicht. Der Bieter hat keine Garantie auf die angegebenen Mengen, da diese im Laufe der Vertragszeit variieren können. Die Rahmenvereinbarung ist mit Zuschlagserteilung wirksam geschlossen. Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können vom 01.03.2024 bis 31.12.2024 abgerufen werden. Die Rahmenvereinbarung kann durch die Auftraggeberin einmalig um 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-05.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Bindearbeiten der Staatsbibliothek zu Berlin
Einbinden neu erworbener Druckerzeugnisse (Zeitschriften / zeitungsartige Zeit-schriften) für den Magazinbestand
Referenznummer: SPK-ZVS-23-00081-oV-SBB
Kurze Beschreibung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Bindearbeiten der Staatsbibliothek zu Berlin
Einbinden neu erworbener Druckerzeugnisse (Zeitschriften /...”
Kurze Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Bindearbeiten der Staatsbibliothek zu Berlin
Einbinden neu erworbener Druckerzeugnisse (Zeitschriften / zeitungsartige Zeit-schriften) für den Magazinbestand
Insgesamt sollen pro Jahr ca. 4.000 Bände (ca. 330 Bände pro Monat) für die Staatsbibliothek zu Berlin gebunden werden
Los 1: Zeitschriften und Zeitungen für den Magazinbestand (inkl. Signaturenaufdruck und Bandzählung) - E-Broschur, L-Broschur, Ganz-Gewebeband, Ganz-Gewebebroschur, Halbgewebeband ohne Überzug mit individueller Bindeanweisung: ca. 2.000 Bände / Jahr (monatlich: ca. 165 Bände)
Los 2: Zeitschriften und Zeitungen für den Magazinbestand (inkl. Signaturenaufdruck und Bandzählung) - E-Broschur, L-Broschur, Ganz-Gewebeband, Ganz-Gewebebroschur, Halbgewebeband ohne Überzug mit individueller Bindeanweisung: ca. 2.000 Bände / Jahr (monatlich: ca. 165 Bände)
Die Angaben beruhen auf Schätzungen und begründen keine Mindestabnahme-pflicht. Der Bieter hat keine Garantie auf die angegebenen Mengen, da diese im Laufe der Vertragszeit variieren können. Die Rahmenvereinbarung ist mit Zuschlagserteilung wirksam geschlossen. Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können vom 01.03.2024 bis 31.12.2024 abgerufen werden. Die Rahmenvereinbarung kann durch die Auftraggeberin einmalig um 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden
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Produkte/Dienstleistungen: Buchbinderdienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 220 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Bindearbeiten der Staatsbibliothek zu Berlin
Einbinden neu erworbener Druckerzeugnisse (Zeitschriften /...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Bindearbeiten der Staatsbibliothek zu Berlin
Einbinden neu erworbener Druckerzeugnisse (Zeitschriften / zeitungsartige Zeit-schriften) für den Magazinbestand
Los 1: Zeitschriften und Zeitungen für den Magazinbestand (inkl. Signaturenaufdruck und Bandzählung) - E-Broschur, L-Broschur, Ganz-Gewebeband, Ganz-Gewebebroschur, Halbgewebeband ohne Überzug mit individueller Bindeanweisung: ca. 2.000 Bände / Jahr (monatlich: ca. 165 Bände)
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Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Verlängerungsoption: Die Rahmenvereinbarung kann von der Auftraggeberin einmalig um 12 Monate verlängert werden. Macht die Auftraggeberin von einer...”
Beschreibung der Optionen
Verlängerungsoption: Die Rahmenvereinbarung kann von der Auftraggeberin einmalig um 12 Monate verlängert werden. Macht die Auftraggeberin von einer Verlängerungsoption Gebrauch, teilt sie dies dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit in Textform mit. Leistungen können spätestens am 31.12.2025 abgerufen werden.
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Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Bindearbeiten der Staatsbibliothek zu Berlin
Einbinden neu erworbener Druckerzeugnisse (Zeitschriften /...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Bindearbeiten der Staatsbibliothek zu Berlin
Einbinden neu erworbener Druckerzeugnisse (Zeitschriften / zeitungsartige Zeit-schriften) für den Magazinbestand
Los 2: Zeitschriften und Zeitungen für den Magazinbestand (inkl. Signaturenaufdruck und Bandzählung) - E-Broschur, L-Broschur, Ganz-Gewebeband, Ganz-Gewebebroschur, Halbgewebeband ohne Überzug mit individueller Bindeanweisung: ca. 2.000 Bände / Jahr (monatlich: ca. 165 Bände)
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-10 06:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 50
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärungen Allgemein: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG , § 21...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärungen Allgemein: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG , § 21 des SchwarzArbG und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) (Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)
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Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen an öffentlichen Aufträgen im Rahmen des fünften Sanktionspakets gegen Russland (Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern und im Falle von Unteraufträgen oder Eignungsleihen von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.)
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Unternehmensdaten/WReg-Auszug (Im Fall einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Erklrärung, dass die Mitarbeitenden über folgende Erfahrung im Binden von Bindegut...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Erklrärung, dass die Mitarbeitenden über folgende Erfahrung im Binden von Bindegut verfügen:
- Ganzgewebeband (Klebebindung, inkl. Signaturenaufdruck und ggf. Bandzählung)
- Ganzgewebebroschur (Fadenheftung)
- Einfachbroschur (Klebebindung)
- Leichtbroschur (Fadenheftung)
- Halbgewebeband ohne Überzug (Klebebindung)
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Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten drei Kalenderjahre (2020, 2021, 2022 oder aktueller) zur bezeichneten Leistungsart. Die Referenzen müssen geeignet sein, um sie mit dem in der Bekanntmachung beschriebenem Leistungsgegenstand zu vergleichen und müssen zur Zufriedenheit des Auftraggebers ausgeführt worden sein.
Folgende Mindestanforderungen müssen von jeder der drei angegebenen Referenzen erfüllt werden:
- mindestens 300 Zeitschriftenjahrgänge neu eingebunden (Ersteinband)
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Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (soweit zutreffend)
Verpflichtungserklärung (Eignungsleihe / Unteraufträge) anderer Unternehmen (soweit zutreffend für Dritte, insbesondere Unterauftragnehmer)
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Erklärung einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft (nach Zuschlag Arbeitsgemeinschaft) (soweit zutreffend)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Schadensfall:
Personenschäden: 1.500.000 EUR
Sach-/ Vermögensschäden: 250.000 EUR
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der vorstehenden Deckungssummen je Schadensfall betragen, d.h. zweifach maximiert sein.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen oder Höhe der Höchstersatzleistungen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, verpflichtet sich der Bieter,
im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen oder Höhe der Höchstersatzleistungen entsprechend anzupassen bzw. eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Der Bieter verpflichten sich den Versicherungsschutz, je nachdem, welcher Fall später eintritt, bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages oder bis zur Verjährung der Mängelansprüche, aufrechtzuhalten.
“a. Nur registrierte Nutzer der e-vergabe, die die Teilnahme unter "Meine evergabe" aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen.
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b. Die...”
a. Nur registrierte Nutzer der e-vergabe, die die Teilnahme unter "Meine evergabe" aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen.
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b. Die Vergabeunterlagen stehen elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung.
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c. Soweit im Rahmen der Teilnahmeantragserstellung / Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können über die e-Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen. Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Andere als die unter Punkt I.1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht kontaktiert werden.
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d. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten.
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e. Sämtliche Kommunikation (einschließlich Teilnahmeantrag / Angebote) ist in deutscher Sprache zu führen.
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f. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte Vertreterin /ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen.
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g. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Teilnahmeantrags / Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden.
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h. Zur elektronischen es Teilnahmeantrags- / Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des Erklärenden an den vorgegebenen Stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-vergabe" beizufügen.
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i. Der Teilnahmeantrag / das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Fristen ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind in der jeweils aktuellsten Fassung zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Gem. § 56 Abs. 2 S. 2 VgV wird festgelegt, dass Unterlagen nachgefordert werden können:
(1) Wenn erforderliche unternehmensbezogene Unterlagen bei Abgabe des Angebots nicht vorliegen, werden diese nachgefordert. Werden diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachgereicht, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
(2) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Sind dem Angebot leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, nicht oder nicht vollständig beigefügt oder fehlen entsprechende Angaben im Angebot, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
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j. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotes unterliegt der Bewerber / Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge / Angebote (§ 57 VgV). Es gilt deutsches Recht.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t022894990
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 0228 9499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fristen hin.
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Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
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Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
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Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden,
so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vk@bundeskartellamt.bund.de möglich.
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Hinweis:
Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 235-740510 (2023-12-05)