Abschluss eines Rahmenvertrages über die Entsorgung überwiegend gefährlicher Abfälle für alle Liegenschaftes des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums Burg
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-15.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abschluss eines Rahmenvertrages über die Entsorgung überwiegend gefährlicher Abfälle
Reference number: 6002567824-BwDLZ Burg
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Rahmenvertrages über die Entsorgung überwiegend gefährlicher Abfälle für alle Liegenschaftes des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums Burg”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung von überwiegend gefährlichen Abfällen in Burg und Altengrabow”
Ort der Leistung: Jerichower Land🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-01 📅
Datum des Endes: 2028-02-29 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung von überwiegen gefährlichen Abfällen in Havelberg und Klietz”
Ort der Leistung: Stendal🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung von überwiegen gefährlichen Abfällen in Lehnin”
Ort der Leistung: Potsdam-Mittelmark🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entsorgung von überwiegen gefährlichen Abfällen auf dem TrÜbPl Altmark”
Ort der Leistung: Altmarkkreis Salzwedel🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-18 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-18 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- aktueller (nicht älter als 12 Monate zum Angebotsschlusstermin) Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister oder eine andere entsprechende...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- aktueller (nicht älter als 12 Monate zum Angebotsschlusstermin) Auszug aus dem Handelsregister oder Berufsregister oder eine andere entsprechende Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung, je nach den Rechtsvorschriften des Staates der Unternehmensniederlassung mit dem Angebot einzureichen
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe BAAINBw-B-V034
- Formlose Eigenerklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe BAAINBw-B-V034
- Formlose Eigenerklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre
- aktueller Versicherungsnachweis
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Referenzliste über 3 vergleichbare bereits ausgeführte Aufträge
- Nachweis über Qualitätsmanagementsystem Z.B. ISO 9001:2015 oder gleichwertig
- Nachweis...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Referenzliste über 3 vergleichbare bereits ausgeführte Aufträge
- Nachweis über Qualitätsmanagementsystem Z.B. ISO 9001:2015 oder gleichwertig
- Nachweis Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für ASN 200301, 200101 und 200307 (oder Nachweis der Unterauftragnehmer)
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 1
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 221-696243 (2023-11-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-29) Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0