Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsarztpraxen in Baden-Württemberg mit Kontrastmitteln im Rahmen des Sprechstundenbedarfs für den Zeitraum vom 1.10.2023 bis zum 30.9.2025. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Versorgung der Vertragsärzte in Baden-Württemberg mit den durch die ausgeschriebenen Lieferverträge ("Verträge") vereinbarten Kontrastmitteln sicherzustellen und den gesetzlichen Krankenkassen für jedes abgegebene, vertragsgegenständliche Arzneimittel eine Rückerstattung zu gewähren. Mit den ausgeschriebenen Verträgen werden gemäß §§ 53 ff. SGB X Erstattungsbeträge des/der Zuschlagsempfänger vereinbart, die bei der Abgabe von Kontrastmitteln gelten, die nach Maßgabe von bestehenden oder zukünftigen Sprechstundenbedarfsvereinbarungen für die KV-Region Baden-Württemberg zu Lasten der Auftraggeber verordnet werden. Es werden gemäß den Angaben in Abschnitt II.2. insgesamt 25 Fachlose (einschließlich Teillose) gebildet. Jeder bzw. jede der in den Fachlosen genannten ATC-Codes bzw. ATC-Code-Untergruppen bildet ein eigenes Fachlos. Alle Fachlose werden mit einem Buchstaben bezeichnet. Fachlose mit einer Unterteilung in Teillose erhalten zusätzlich eine Ziffer. Je Fachlos (einschließlich Teillose) gilt eine vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die für jedes Fachlos (einschließlich Teillose) angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 11 zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-03-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: GKVBW-2023-Kontrastmittel
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsarztpraxen in Baden-Württemberg mit Kontrastmitteln im Rahmen des Sprechstundenbedarfs für den Zeitraum vom 1.10.2023 bis zum 30.9.2025. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Versorgung der Vertragsärzte in Baden-Württemberg mit den durch die ausgeschriebenen Lieferverträge ("Verträge") vereinbarten Kontrastmitteln sicherzustellen und den gesetzlichen Krankenkassen für jedes abgegebene, vertragsgegenständliche Arzneimittel eine Rückerstattung zu gewähren. Mit den ausgeschriebenen Verträgen werden gemäß §§ 53 ff. SGB X Erstattungsbeträge des/der Zuschlagsempfänger vereinbart, die bei der Abgabe von Kontrastmitteln gelten, die nach Maßgabe von bestehenden oder zukünftigen Sprechstundenbedarfsvereinbarungen für die KV-Region Baden-Württemberg zu Lasten der Auftraggeber verordnet werden. Es werden gemäß den Angaben in Abschnitt II.2. insgesamt 25 Fachlose (einschließlich Teillose) gebildet. Jeder bzw. jede der in den Fachlosen genannten ATC-Codes bzw. ATC-Code-Untergruppen bildet ein eigenes Fachlos. Alle Fachlose werden mit einem Buchstaben bezeichnet. Fachlose mit einer Unterteilung in Teillose erhalten zusätzlich eine Ziffer.
Je Fachlos (einschließlich Teillose) gilt eine vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die für jedes Fachlos (einschließlich Teillose) angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 11 zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsarztpraxen in Baden-Württemberg mit Kontrastmitteln im Rahmen des Sprechstundenbedarfs für den Zeitraum vom 1.10.2023 bis zum 30.9.2025. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Versorgung der Vertragsärzte in Baden-Württemberg mit den durch die ausgeschriebenen Lieferverträge ("Verträge") vereinbarten Kontrastmitteln sicherzustellen und den gesetzlichen Krankenkassen für jedes abgegebene, vertragsgegenständliche Arzneimittel eine Rückerstattung zu gewähren. Mit den ausgeschriebenen Verträgen werden gemäß §§ 53 ff. SGB X Erstattungsbeträge des/der Zuschlagsempfänger vereinbart, die bei der Abgabe von Kontrastmitteln gelten, die nach Maßgabe von bestehenden oder zukünftigen Sprechstundenbedarfsvereinbarungen für die KV-Region Baden-Württemberg zu Lasten der Auftraggeber verordnet werden. Es werden gemäß den Angaben in Abschnitt II.2. insgesamt 25 Fachlose (einschließlich Teillose) gebildet. Jeder bzw. jede der in den Fachlosen genannten ATC-Codes bzw. ATC-Code-Untergruppen bildet ein eigenes Fachlos. Alle Fachlose werden mit einem Buchstaben bezeichnet. Fachlose mit einer Unterteilung in Teillose erhalten zusätzlich eine Ziffer.
Je Fachlos (einschließlich Teillose) gilt eine vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die für jedes Fachlos (einschließlich Teillose) angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 11 zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reagentien und Kontrastmittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsarztpraxen in Baden-Württemberg mit Kontrastmitteln im Rahmen des Sprechstundenbedarfs für den Zeitraum vom 1.10.2023 bis zum 30.9.2025. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Versorgung der Vertragsärzte in Baden-Württemberg mit den durch die ausgeschriebenen Lieferverträge ("Verträge") vereinbarten Kontrastmitteln sicherzustellen und den gesetzlichen Krankenkassen für jedes abgegebene, vertragsgegenständliche Arzneimittel eine Rückerstattung zu gewähren. Mit den ausgeschriebenen Verträgen werden gemäß §§ 53 ff. SGB X Erstattungsbeträge des/der Zuschlagsempfänger vereinbart, die bei der Abgabe von Kontrastmitteln gelten, die nach Maßgabe von bestehenden oder zukünftigen Sprechstundenbedarfsvereinbarungen für die KV-Region Baden-Württemberg zu Lasten der Auftraggeber verordnet werden. Es werden gemäß den Angaben in Abschnitt II.2. insgesamt 25 Fachlose (einschließlich Teillose) gebildet. Jeder bzw. jede der in den Fachlosen genannten ATC-Codes bzw. ATC-Code-Untergruppen bildet ein eigenes Fachlos. Alle Fachlose werden mit einem Buchstaben bezeichnet. Fachlose mit einer Unterteilung in Teillose erhalten zusätzlich eine Ziffer.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsarztpraxen in Baden-Württemberg mit Kontrastmitteln im Rahmen des Sprechstundenbedarfs für den Zeitraum vom 1.10.2023 bis zum 30.9.2025. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Versorgung der Vertragsärzte in Baden-Württemberg mit den durch die ausgeschriebenen Lieferverträge ("Verträge") vereinbarten Kontrastmitteln sicherzustellen und den gesetzlichen Krankenkassen für jedes abgegebene, vertragsgegenständliche Arzneimittel eine Rückerstattung zu gewähren. Mit den ausgeschriebenen Verträgen werden gemäß §§ 53 ff. SGB X Erstattungsbeträge des/der Zuschlagsempfänger vereinbart, die bei der Abgabe von Kontrastmitteln gelten, die nach Maßgabe von bestehenden oder zukünftigen Sprechstundenbedarfsvereinbarungen für die KV-Region Baden-Württemberg zu Lasten der Auftraggeber verordnet werden. Es werden gemäß den Angaben in Abschnitt II.2. insgesamt 25 Fachlose (einschließlich Teillose) gebildet. Jeder bzw. jede der in den Fachlosen genannten ATC-Codes bzw. ATC-Code-Untergruppen bildet ein eigenes Fachlos. Alle Fachlose werden mit einem Buchstaben bezeichnet. Fachlose mit einer Unterteilung in Teillose erhalten zusätzlich eine Ziffer.
Je Fachlos (einschließlich Teillose) gilt eine vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die für jedes Fachlos (einschließlich Teillose) angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 11 zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: V08AA01 - Amidotrizoesäure - Teillos 1
Losnummer: A1
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (siehe Ziffer II.1.4) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Zu dem Wirkstoff Amidotrizoesäure werden insgesamt drei Teillose gebildet. In den Arzneimitteln der ATC-Codes sind unterschiedliche Salze bzw. Kombinationen aus unterschiedlichen Salzen des Wirkstoffs enthalten, da anderenfalls die Vergleichbarkeit erschwert wäre.
Zu dem Wirkstoff Amidotrizoesäure werden insgesamt drei Teillose gebildet. In den Arzneimitteln der ATC-Codes sind unterschiedliche Salze bzw. Kombinationen aus unterschiedlichen Salzen des Wirkstoffs enthalten, da anderenfalls die Vergleichbarkeit erschwert wäre.
Los-Nr. A1 betrifft das Teillos 1. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Amidotrizoesäure, welche das Salz L-Lysin amidotrizoat enthalten, nachgefragt.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeber können die Laufzeit der Verträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum ab dem 1.10.2025 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeber können die Laufzeit der Verträge zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend den Abschluss von Verträgen über die Versorgung mit Kontrastmitteln im Sprechstundenbedarf für den Zeitraum ab dem 1.10.2025 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Bezeichnung des Loses: V08AA20 - Amidotrizoesäure - Teillos 2
Losnummer: A2
Kurze Beschreibung:
Los-Nr. A2 betrifft das Teillos 2. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Amidotrizoesäure, welche die Kombination aus den Salzen Natrium amidotrizoat und L-Lysin amidotrizoat enthalten, nachgefragt.
Bezeichnung des Loses: V08AA20 - Amidotrizoesäure - Teillos 3
Losnummer: A3
Kurze Beschreibung:
Los-Nr. A3 betrifft das Teillos 3. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Amidotrizoesäure, welche die Kombination aus den Salzen Natrium amidotrizoat und Meglumin amidotrizoat enthalten, nachgefragt.
Bezeichnung des Loses: V08AA05 - Ioxitalaminsäure
Losnummer: B
Kurze Beschreibung:
In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Ioxitalaminsäure und einer Iodkonzentration von 300mg/ml nachgefragt.
Die Anwendungsgebiete Retrograde Pyelographie und Miktionszystourethrographie (MCU) sowie Computertomographie des Abdomens (insbesondere Ösophagus, Magen, Duodenum, Ileus, Subileus, Dickdarm) müssen mit dem Angebot abgedeckt werden.
Bezeichnung des Loses: V08AB02 - Iohexol - Teillos 1
Losnummer: C1
Kurze Beschreibung:
Entsprechend der unterschiedlichen Iodkonzentrationen werden zu dem Wirkstoff Iohexol insgesamt drei Teillose gebildet.
Los-Nr. C1 betrifft das Teillos 1. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iohexol und einer Iodkonzentration von 240mg/ml nachgefragt.
Bezeichnung des Loses: V08AB02 - Iohexol - Teillos 2
Losnummer: C2
Kurze Beschreibung:
Los-Nr. C2 betrifft das Teillos 2. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iohexol und einer Iodkonzentration von 300mg/ml nachgefragt.
Bezeichnung des Loses: V08AB02 - Iohexol - Teillos 3
Losnummer: C3
Kurze Beschreibung:
Los-Nr. C3 betrifft das Teillos 3. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iohexol und einer Iodkonzentration von 350mg/ml nachgefragt.
Bezeichnung des Loses: V08AB04 - Iopamidol - Teillos 1
Losnummer: D1
Kurze Beschreibung:
Entsprechend der unterschiedlichen Iodkonzentrationen werden zu dem Wirkstoff Iopamidol insgesamt drei Teillose gebildet.
Los-Nr. D1 betrifft das Teillos 1. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iopamidol und Iodkonzentrationen von 200 mg/ml und 250 mg/ml nachgefragt.
Bezeichnung des Loses: V08AB04 - Iopamidol - Teillos 2
Losnummer: D2
Kurze Beschreibung:
Los-Nr. D2 betrifft das Teillos 2. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iopamidol und einer Iodkonzentration von 300 mg/ml nachgefragt.
Bezeichnung des Loses: V08AB04 - Iopamidol - Teillos 3
Losnummer: D3
Kurze Beschreibung:
Los-Nr. D3 betrifft das Teillos 3. In diesem Fachos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iopamidol und einer Iodkonzentration von 370 mg/ml nachgefragt.
Bezeichnung des Loses: V08AB05 - Iopromid - Teillos 1
Losnummer: E1
Kurze Beschreibung:
Entsprechend der unterschiedlichen Iodkonzentrationen werden zu dem Wirkstoff Iopromid insgesamt zwei Teillose gebildet.
Los-Nr. E1 betrifft das Teillos 1. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iopromid und einer Iodkonzentration von 300 mg/ml nachgefragt.
Bezeichnung des Loses: V08AB05 - Iopromid - Teillos 2
Losnummer: E2
Kurze Beschreibung:
Los-Nr. E2 betrifft das Teillos 2. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iopromid und einer Iodkonzentration von 370 mg/ml nachgefragt.
Bezeichnung des Loses: V08AB07 - Ioversol
Losnummer: F
Kurze Beschreibung:
In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Ioversol und Iodkonzentrationen von 240 mg/ml, 300 mg/ml, 320 mg/ml und 350 mg/ml nachgefragt.
Bezeichnung des Loses: V08AB09 - Iodixanol
Losnummer: G
Kurze Beschreibung:
In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iodixanol und Iodkonzentrationen von 270 mg/ml und 320 mg/ml nachgefragt.
Bezeichnung des Loses: V08AB10 - Iomeprol
Losnummer: H
Kurze Beschreibung:
In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iomeprol und Iodkonzentrationen von 150 mg/ml, 250 mg/ml, 300 mg/ml, 350 mg/ml und 400 mg/ml nachgefragt.
Bezeichnung des Loses: V08AB11 - Iobitridol
Losnummer: I
Kurze Beschreibung:
In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Iobitridol und Iodkonzentrationen von 300mg/ml und 350 mg/ml nachgefragt.
Bezeichnung des Loses: V08BA01 - Bariumsulfat
Losnummer: J
Kurze Beschreibung:
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (siehe Ziffer II.1.4) hingewiesen.
Bezeichnung des Loses: V08CA01 - Gadopentetsäure
Losnummer: K
Kurze Beschreibung:
In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Gadopentetsäure und einer Wirkstoffkonzentration 0,002 mmol/ml nachgefragt. Die Darreichung erfolgt mittels Fertigspritze.
Bezeichnung des Loses: V08CA02 - Gadotersäure - Teillos 1
Losnummer: L1
Kurze Beschreibung:
Entsprechend der unterschiedlichen Wirkstoffkonzentrationen und Darreichungsformen werden zu dem Wirkstoff Gadotersäure insgesamt drei Teillose gebildet.
Los-Nr. L1 betrifft das Teillos 1. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Gadotersäure und einer Wirkstoffkonzentration von 0,5 mmol/ml nachgefragt. Die Darreichung erfolgt mittels Fertigspritze.
Bezeichnung des Loses: V08CA02 - Gadotersäure - Teillos 2
Losnummer: L2
Kurze Beschreibung:
Los-Nr. L2 betrifft das Teillos 2. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Gadotersäure und einer Wirkstoffkonzentration von 0,5 mmol/ml nachgefragt. Die Darreichung erfolgt mittels Durchstechflasche oder Injektionsflasche.
Bezeichnung des Loses: V08CA02 - Gadotersäure - Teillos 3
Losnummer: L3
Kurze Beschreibung:
Los-Nr. L3 betrifft das Teillos 3. In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Gadotersäure und einer Wirkstoffkonzentration von 0,0025 mmol/ml nachgefragt. Die Darreichung erfolgt mittels Fertigspritze.
Bezeichnung des Loses: V08CA04 - Gadoteridol
Losnummer: M
Kurze Beschreibung:
In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Gadoteridol und einer Wirkstoffkonzentration von 0,5 mmol/ml nachgefragt.
Bezeichnung des Loses: V08CA08 - Gadobensäure
Losnummer: N
Kurze Beschreibung:
In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Gadobensäure und einer Wirkstoffkonzentration von 0,5 mmol/ml nachgefragt.
Bezeichnung des Loses: V08CA09 - Gadobutrol
Losnummer: O
Kurze Beschreibung:
In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Gadobutrol und einer Wirkstoffkonzentration von 1 mmol/ml nachgefragt.
Bezeichnung des Loses: V08CA10 - Gadoxetsäure
Losnummer: P
Kurze Beschreibung:
In diesem Fachlos werden nur Kontrastmittel mit dem Wirkstoff Gadoxetsäure und einer Wirkstoffkonzentration von 0,25 mmol/ml nachgefragt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot hat der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen. Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine separate Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen, welche in den Teilen I bis IV und VI ausgefüllt ist.
Mit dem Angebot hat der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen. Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine separate Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen, welche in den Teilen I bis IV und VI ausgefüllt ist.
Bieter/Bietergemeinschaften, welche Drittunternehmen zur Sicherstellung der Lieferkapazitäten in Anspruch nehmen, müssen auf gesonderte Aufforderung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen auch jeweils eine separate Einheitliche Europäische Eigenerklärung mit den einschlägigen Informationen (siehe Teil II Abschnitt C des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach Anhang 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission) für jedes einzelne der zur Sicherstellung der Lieferkapazitäten in Anspruch genommenen Drittunternehmen vorlegen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts Drittunternehmen sein können ("andere Unternehmen" i. S. des § 47 Abs. 1 VgV).
Bieter/Bietergemeinschaften, welche Drittunternehmen zur Sicherstellung der Lieferkapazitäten in Anspruch nehmen, müssen auf gesonderte Aufforderung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen auch jeweils eine separate Einheitliche Europäische Eigenerklärung mit den einschlägigen Informationen (siehe Teil II Abschnitt C des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach Anhang 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission) für jedes einzelne der zur Sicherstellung der Lieferkapazitäten in Anspruch genommenen Drittunternehmen vorlegen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts Drittunternehmen sein können ("andere Unternehmen" i. S. des § 47 Abs. 1 VgV).
Bieter/Bietergemeinschaften müssen eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solche gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014, vorlegen. Bietergemeinschaften reichen die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen einfach durch das stellvertretende Bietergemeinschaftsmitglied ein. Mit Abgabe der Eigenerklärung wird bei Bietergemeinschaften zugleich bestätigt, dass der Inhalt der Eigenerklärung auch auf jedes Bietergemeinschaftsmitglied zutrifft.
Bieter/Bietergemeinschaften müssen eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen, insbesondere solche gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014, vorlegen. Bietergemeinschaften reichen die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen einfach durch das stellvertretende Bietergemeinschaftsmitglied ein. Mit Abgabe der Eigenerklärung wird bei Bietergemeinschaften zugleich bestätigt, dass der Inhalt der Eigenerklärung auch auf jedes Bietergemeinschaftsmitglied zutrifft.
Die Auftraggeber können die Bieter/Bietergemeinschaften jederzeit auffordern, sämtliche oder einen Teil der Eignungsnachweise zum Beleg der Eignung beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 50 Abs. 2 Satz 1 VgV).
Die Auftraggeber können die Bieter/Bietergemeinschaften jederzeit auffordern, sämtliche oder einen Teil der Eignungsnachweise zum Beleg der Eignung beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 50 Abs. 2 Satz 1 VgV).
Vor der Zuschlagserteilung sind auf Aufforderung der Auftraggeber (§ 50 Abs. 2 Satz 2 VgV) zwingend die nachfolgenden Eignungsnachweise - nach näherer Maßgabe der Ausführungen unter Abschnitt B.II. der Bewerbungsbedingungen - vorzulegen:
- Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.3.2023); ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
- Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.3.2023); ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
- Kopie der Großhandelserlaubnis gemäß § 52a AMG bzw. Art. 77 RL 2001/83/EG oder Kopie der Herstellungserlaubnis gemäß § 13 AMG bzw. Art. 40 RL 2001/83/EG, die sich auf die angebotsgegenständlichen Kontrastmittel erstreckt, oder Kopie der Einfuhrerlaubnis gemäß § 72 AMG bzw. § 40 Abs. 3 RL 2001/83/EG, die sich auf die angebotsgegenständlichen Kontrastmittel erstreckt.
- Kopie der Großhandelserlaubnis gemäß § 52a AMG bzw. Art. 77 RL 2001/83/EG oder Kopie der Herstellungserlaubnis gemäß § 13 AMG bzw. Art. 40 RL 2001/83/EG, die sich auf die angebotsgegenständlichen Kontrastmittel erstreckt, oder Kopie der Einfuhrerlaubnis gemäß § 72 AMG bzw. § 40 Abs. 3 RL 2001/83/EG, die sich auf die angebotsgegenständlichen Kontrastmittel erstreckt.
- Bescheinigung einer Krankenkasse, aus der hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt; dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1.3.2023 sein; ausländische Bieter haben die geforderte Unterlage durch entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizubringen.
- Bescheinigung einer Krankenkasse, aus der hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt; dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1.3.2023 sein; ausländische Bieter haben die geforderte Unterlage durch entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizubringen.
- Für jedes angebotsgegenständliche Fachlos eine Eigenerklärung zu eigenen und fremden Lieferkapazitäten nach Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen (dazu näher unter Abschnitt B.II.1. der Bewerbungsbedingungen); in dieser Eigenerklärung hat der Bieter eigene und fremde Lieferkapazitäten anzugeben, die er über die Vertragslaufzeit hinweg einsetzen wird und je Versorgungsbedarfsgruppe die Lieferkapazitäten anzugeben, die ihm während der Vertragslaufzeit gesichert zur Verfügung stehen werden (Abschnitt I der Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen). Je Versorgungsbedarfsgruppe eines Fachloses gilt eine nachzuweisende Mindestlieferkapazität, die jeweils der fachlosspezifischen Anlage 2 zu den Bewerbungsbedingungen entnommen werden kann. Die Mindestlieferkapazität entspricht 200 % der im Referenzzeitraum 1. Juni 2021 bis 31. Mai 2022 zu Lasten der GKV Baden-Württemberg abgegebenen Kontrastmittel (die Stückzahl bezieht sich dabei auf die Anzahl der Primärverpackungen gem. Art. 1 Nr. 23 Richtlinie 2001/83/EG). Gelingt dem Bieter der Nachweis der Mindestlieferkapazität gemäß Abschnitt I der Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen nicht, hat er gemäß Abschnitt IV der Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen in einem von ihm selbst zu erstellenden Anhang darzulegen, auf Basis welcher Tatsachen gleichwohl die Annahme gerechtfertigt ist, dass von seiner Liefer- und Leistungsfähigkeit im Zuschlagsfall für die gesamte Vertragslaufzeit auszugehen ist.
- Für jedes angebotsgegenständliche Fachlos eine Eigenerklärung zu eigenen und fremden Lieferkapazitäten nach Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen (dazu näher unter Abschnitt B.II.1. der Bewerbungsbedingungen); in dieser Eigenerklärung hat der Bieter eigene und fremde Lieferkapazitäten anzugeben, die er über die Vertragslaufzeit hinweg einsetzen wird und je Versorgungsbedarfsgruppe die Lieferkapazitäten anzugeben, die ihm während der Vertragslaufzeit gesichert zur Verfügung stehen werden (Abschnitt I der Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen). Je Versorgungsbedarfsgruppe eines Fachloses gilt eine nachzuweisende Mindestlieferkapazität, die jeweils der fachlosspezifischen Anlage 2 zu den Bewerbungsbedingungen entnommen werden kann. Die Mindestlieferkapazität entspricht 200 % der im Referenzzeitraum 1. Juni 2021 bis 31. Mai 2022 zu Lasten der GKV Baden-Württemberg abgegebenen Kontrastmittel (die Stückzahl bezieht sich dabei auf die Anzahl der Primärverpackungen gem. Art. 1 Nr. 23 Richtlinie 2001/83/EG). Gelingt dem Bieter der Nachweis der Mindestlieferkapazität gemäß Abschnitt I der Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen nicht, hat er gemäß Abschnitt IV der Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen in einem von ihm selbst zu erstellenden Anhang darzulegen, auf Basis welcher Tatsachen gleichwohl die Annahme gerechtfertigt ist, dass von seiner Liefer- und Leistungsfähigkeit im Zuschlagsfall für die gesamte Vertragslaufzeit auszugehen ist.
- im Falle des Einsatzes von Drittunternehmen, deren Lieferkapazitäten in Anspruch genommen werden sollen: Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV i. V. m. der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 von jedem Drittunternehmen und Verfügbarkeitsnachweise der Drittunternehmen nach Anlagen 6a (deutsche Fassung) oder 6b (englische Fassung). in der Anlage 6 hat das Drittunternehmen entweder die Erklärung gem. Abschnitt I oder die Erklärung gem. Abschnitt II abzugeben. Mit der Erklärung gem. Abschnitt I bestätigt das Drittunternehmen im Sinne einer grundsätzlichen Belieferungszusage, dass es dem Bieter grundsätzlich in der Anlage 6 im Einzelnen zu benennende Kontrastmittel, Tätigkeiten, Fähigkeiten, Kapazitäten oder sonstige Mittel oder Leistungen zur Ausführung des Auftrags zur Verfügung stellen wird. Die Zusage konkreter Liefermengen ist damit nicht verbunden. Mit der Erklärung gem. Abschnitt II verpflichtet sich das Drittunternehmen weitergehend verbindlich, dem Bieter im Zuschlagsfall die in der Anlage 6 näher zu benennenden Kontrastmittelmengen gesichert zur Verfügung zu stellen. Gibt das Drittunternehmen lediglich die Erklärung gem. Abschnitt I ab, und stehen dem Bieter daher Lieferkapazitäten, auf die er sich in seiner Eigenerklärung zu eigenen und fremden Lieferkapazitäten gem. Anlage 5 beruft, nicht gesichert zur Verfügung, hat der Bieter gem. Abschnitt IV der Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen in einem von ihm selbst zu erstellenden Anhang darzulegen, auf Basis welcher Tatsachen gleichwohl die Annahme gerechtfertigt ist, dass von seiner Liefer- und Leistungsfähigkeit im Zuschlagsfall für die gesamte Vertragslaufzeit auszugehen ist.
- im Falle des Einsatzes von Drittunternehmen, deren Lieferkapazitäten in Anspruch genommen werden sollen: Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV i. V. m. der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 von jedem Drittunternehmen und Verfügbarkeitsnachweise der Drittunternehmen nach Anlagen 6a (deutsche Fassung) oder 6b (englische Fassung). in der Anlage 6 hat das Drittunternehmen entweder die Erklärung gem. Abschnitt I oder die Erklärung gem. Abschnitt II abzugeben. Mit der Erklärung gem. Abschnitt I bestätigt das Drittunternehmen im Sinne einer grundsätzlichen Belieferungszusage, dass es dem Bieter grundsätzlich in der Anlage 6 im Einzelnen zu benennende Kontrastmittel, Tätigkeiten, Fähigkeiten, Kapazitäten oder sonstige Mittel oder Leistungen zur Ausführung des Auftrags zur Verfügung stellen wird. Die Zusage konkreter Liefermengen ist damit nicht verbunden. Mit der Erklärung gem. Abschnitt II verpflichtet sich das Drittunternehmen weitergehend verbindlich, dem Bieter im Zuschlagsfall die in der Anlage 6 näher zu benennenden Kontrastmittelmengen gesichert zur Verfügung zu stellen. Gibt das Drittunternehmen lediglich die Erklärung gem. Abschnitt I ab, und stehen dem Bieter daher Lieferkapazitäten, auf die er sich in seiner Eigenerklärung zu eigenen und fremden Lieferkapazitäten gem. Anlage 5 beruft, nicht gesichert zur Verfügung, hat der Bieter gem. Abschnitt IV der Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen in einem von ihm selbst zu erstellenden Anhang darzulegen, auf Basis welcher Tatsachen gleichwohl die Annahme gerechtfertigt ist, dass von seiner Liefer- und Leistungsfähigkeit im Zuschlagsfall für die gesamte Vertragslaufzeit auszugehen ist.
- bei Bietergemeinschaften auf gesonderte Aufforderung eine Eigenerklärung zur Zulässigkeit der Eingehung einer Bietergemeinschaft; des Weiteren sind Besonderheiten nach Maßgabe von Abschnitt B.II.4. der Bewerbungsbedingungen zu beachten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: S.o. III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten: S.o. III.1.1)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vor dem Hintergrund der Vorgaben des zum 1.1.2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und der darin enthaltenen Verpflichtungen für alle, dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes unterfallenden Unternehmen, haben auch die Auftraggeber im Rahmen der gemeinsam und einheitlich - unter Federführung der AOK Baden-Württemberg - durchgeführten Ausschreibung vorsorglich für den Fall, dass dieses Gesetz zur Anwendung zu bringen ist, den Schutz und die Beachtung menschenrechts- und umweltbezogener Schutzgüter entlang ihrer Lieferkette als unabdingbare Grundlage für die Geschäftsbeziehung mit ihren Vertragspartnern über einen neu eingefügten § 10 i. V. m. dem ebenfalls erstmals im Rahmen dieser Ausschreibung eingeführten Anhang 4 zum Vertrag geregelt. Hinsichtlich der vom Zuschlagsempfänger demzufolge im Einzelnen zu beachtenden menschenrechts- und umweltbezogenen Pflichten und Standards wird auf § 10 des Vertrags i. V. m. Anhang 4 des Vertrags verwiesen.
Vor dem Hintergrund der Vorgaben des zum 1.1.2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und der darin enthaltenen Verpflichtungen für alle, dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes unterfallenden Unternehmen, haben auch die Auftraggeber im Rahmen der gemeinsam und einheitlich - unter Federführung der AOK Baden-Württemberg - durchgeführten Ausschreibung vorsorglich für den Fall, dass dieses Gesetz zur Anwendung zu bringen ist, den Schutz und die Beachtung menschenrechts- und umweltbezogener Schutzgüter entlang ihrer Lieferkette als unabdingbare Grundlage für die Geschäftsbeziehung mit ihren Vertragspartnern über einen neu eingefügten § 10 i. V. m. dem ebenfalls erstmals im Rahmen dieser Ausschreibung eingeführten Anhang 4 zum Vertrag geregelt. Hinsichtlich der vom Zuschlagsempfänger demzufolge im Einzelnen zu beachtenden menschenrechts- und umweltbezogenen Pflichten und Standards wird auf § 10 des Vertrags i. V. m. Anhang 4 des Vertrags verwiesen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-04-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Barmer
Postanschrift: Axel-Springer-Straße 44
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Baden-Württemberg
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse (TK)
Postanschrift: Bramfelder Straße 140
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22305
Name des öffentlichen Auftraggebers: DAK-Gesundheit
Postanschrift: Nagelsweg 27-31
Postleitzahl: 20097
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kaufmännische Krankenkasse - KKH
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30625
Name des öffentlichen Auftraggebers: HEK - Hanseatische Krankenkasse
Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86-90
Postleitzahl: 22041
Name des öffentlichen Auftraggebers: Handelskrankenkasse - hkk
Postanschrift: Martinistraße 24
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Landesverband Süd
Postanschrift: Stuttgarter Straße 105
Postort: Kornwestheim
Postleitzahl: 70806
Name des öffentlichen Auftraggebers: IKK classic
Postanschrift: Tannenstraße 4b
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse
Postanschrift: Weißensteinstr. 70-72
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34131
Name des öffentlichen Auftraggebers: KNAPPSCHAFT, Regionaldirektion München
Postanschrift: Putzbrunner Straße 73
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Kontakt
Internetadresse: https://www.barmer.de/🌏
: https://www.tk.de/🌏
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: https://www.kkh.de🌏
: https://www.hek.de/🌏
: http://www.hkk.de/🌏
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: https://www.svlfg.de/🌏
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Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH06F48/documents🌏
Postanschrift: Presselstr. 19
Kontaktperson: Unternehmensbereich Versorgungsgestaltung, Geschäftsbereich 3.08 Verhandlungen & Verträge - Produkte
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) [...]
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Quelle: OJS 2023/S 058-172609 (2023-03-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 215 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu den Angaben des Gesamtwerts der Beschaffung unter Abschnitt II.1.7) dieser Bekanntmachung sowie des Gesamtauftragswerts und der Einzelauftragswerte für die Lose unter Abschnitt V.2.4) dieser Bekanntmachung weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es sich lediglich um fiktive Werte handelt, die angesichts der Tatsache, dass es sich bei diesen Feldern um Pflichtfelder handelt, eingetragen wurden. Die tatsächlichen Werte können zum Schutz der berechtigten geschäftlichen Interessen der Zuschlagsempfänger und des Wettbewerbs (§ 39 Abs. 6 VgV) nicht veröffentlicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH06UGR
Zu den Angaben des Gesamtwerts der Beschaffung unter Abschnitt II.1.7) dieser Bekanntmachung sowie des Gesamtauftragswerts und der Einzelauftragswerte für die Lose unter Abschnitt V.2.4) dieser Bekanntmachung weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es sich lediglich um fiktive Werte handelt, die angesichts der Tatsache, dass es sich bei diesen Feldern um Pflichtfelder handelt, eingetragen wurden. Die tatsächlichen Werte können zum Schutz der berechtigten geschäftlichen Interessen der Zuschlagsempfänger und des Wettbewerbs (§ 39 Abs. 6 VgV) nicht veröffentlicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH06UGR
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-06-12 📅
Name: Bayer Vital GmbH
Postort: Leverkusen
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 215 000 EUR 💰
Name: Guerbet GmbH
Postort: Sulzbach
Name: GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG
Postort: Braunschweig
Name: Dr. Wolf, Beckelmann und Partner GmbH
Postort: Bottrop
Name: Bracco Imaging Deutschland GmbH
Postort: Konstanz
Name: b.e.imaging GmbH
Postort: Baden-Baden
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
1
2
4
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu den Angaben des Gesamtwerts der Beschaffung unter Abschnitt II.1.7) dieser Bekanntmachung sowie des Gesamtauftragswerts und der Einzelauftragswerte für die Lose unter Abschnitt V.2.4) dieser Bekanntmachung weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es sich lediglich um fiktive Werte handelt, die angesichts der Tatsache, dass es sich bei diesen Feldern um Pflichtfelder handelt, eingetragen wurden. Die tatsächlichen Werte können zum Schutz der berechtigten geschäftlichen Interessen der Zuschlagsempfänger und des Wettbewerbs (§ 39 Abs. 6 VgV) nicht veröffentlicht werden.
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