Der Abwasserverband Braunschweig beabsichtigt im Rahmen des Projekts "Kläranlage 2030" die Ertüchtigung der Kläranlage Steinhof. Die Zentralkläranlage des Abwasserverbandes Braunschweig (AVB) in Steinhof reinigt täglich Abwasser von rund 280.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie zahlreichen Gewerbebetrieben der Stadt Braunschweig und zählt damit zu den größten Kläranlagen Norddeutschlands. Die in der Braunschweiger Kläranlage behandelte Abwassermenge entspricht dabei einer täglichen Belastung von bis zu 350.000 Einwohnergleichwerten (EW), ist jedoch nur für 275.000 EW ausgelegt und gilt damit als überlastet. Es konnte dennoch festgestellt werden, dass die bisher geltenden Anforderungen insgesamt eingehalten werden und dass die Kläranlage gut und zuverlässig arbeitet. Mit dem Braunschweiger Modell zur Wasserwiederverwendung (Verregnung von geklärtem Abwasser auf landwirtschaftlichen Flächen, Ackerbau und Biogasproduktion) genießt die Stadt Braunschweig bundesweiten Vorzeigestatus hinsichtlich einer nachhaltigen (Ab)wasserbewirtschaftung. Vor dem Hintergrund der zukünftigen Anforderungen, des Infrastrukturbestands und des besonderen Braunschweiger Modells wurde im Rahmen einer Studie eine Zukunftsstrategie für die Ausgestaltung der Kläranlage Steinhof erarbeitet. Dabei lag der Fokus auf der Elimination von Stickstoff, Kohlenstoff, Phosphor und anthropogenen Spurenstoffen aus dem Wasserpfad und der Vereinbarkeit mit der Wasserwiederverwendung. Die Betrachtungen in Hinblick auf die Verfahrenstechnik bezogen sich daher vor allem auf die Belebungsstufe und mögliche nachgeschaltete bzw. integrierte Einrichtungen zur weitergehenden Reinigung (4. Reinigungsstufe). Die im Rahmen der Studie entwickelten und untersuchten Varianten berücksichtigen auch mögliche Einflüsse auf die Verfahrensstufen zur mechanischen Reinigung sowie zur Schlammbehandlung mit ihren Bestandskapazitäten. Gegenstand des Auftrags ist die Planung und Umsetzung der im Rahmen der Studie ermittelten Vorzugsvariante, die den Neubau einer Membranbiologie vorsieht. Weitere Kernaussagen der Studie sind im Folgenden beschrieben. Die biologische Stufe zur Kohlenstoff-, Stickstoff- und biologischen Phosphorelimination (Belebungsbecken und Nachklärbecken, gestützt durch P-Fällung soll durch eine Membranbelebung (Neubau) ersetzt werden. Diese besteht aus mehrstraßigen Belebungsbecken und verschiedenen Kammern für die Membranmodule zur Abscheidung und Rückführung des Schlamms aus dem Wasserstrom. Eine Betonsanierung der Bestandsbecken entfällt. Verfahrenstechnisch soll die Denitrifikation (Stickstoffelimination) als Kaskade ausgeführt, um insgesamt das Beckenvolumen gegenüber anderen Lösungen zu reduzieren. Die freiwerdenden Bestandsbelebungsbecken werden (teilweise) als Mischwasserspeicher für eine Reduzierung von Abschlägen in den Vorfluter und zur Vergleichmäßigung des Zulaufs genutzt. Nicht genutzte Teile können zurückgebaut werden. Als 4. Reinigungsstufe kann eine Pulveraktivkohledosierung zur Adsorption anthropogener Spurenstoffe integriert werden. Die Kohle wird durch die Membran zurückgehalten, mit dem Überschussschlamm abgezogen und über die Klärschlammverwertung entsorgt. Gleiches gilt für das durch die Membran zurückgehaltene Mikroplastik. Eine Hygienisierung wird ebenfalls durch die Membran erreicht. Ggf. ist je nach Anforderungen an die Qualität auch der Einsatz einer zusätzlichen Desinfektionsstufe (UV-Licht) möglich. Für die Rieselfelder kommt ergänzend bzw. alternativ zur Pulveraktivkohledosierung in die biologische Stufe eine Nutzung als 4. Reinigungsstufe durch zusätzliche Aktivierung mit Kornaktivkohle in Frage. Diese ist derzeit noch Stand der Forschung. Die Rehabilitierung der biologischen Stufe erfordert einen tiefgreifenden Eingriff in die vorhandene Verfahrenstechnik einschließlich des Bereichs der Installierten Schlammbehandlungstechnologien. Durch einen Neubau der Belebungsstufe kann diese parallel zum Bestand errichtet werden. Anschließend erfolgt ein Umschluss. Bei dem ausgearbeiteten Zukunftskonzept handelt es sich um eine flexible Lösung, für deren einzelne Verfahrensstufen im Rahmen einer Planung genauere Spezifikationen zu ermitteln sind. Diese Flexibilität ist notwendig, um den sich in den kommenden Jahren konkretisierenden Anforderungen (Grenzwerte, Energiekosten, Nachhaltigkeit) begegnen zu können und den technologischen Fortschritt zu berücksichtigen. Zur Förderung einer nachhaltigeren Abwasserbewirtschaftung und zur Etablierung einer 4. Reinigungsstufe zur Verringerung des Eintrags anthropogener Spurenstoffe in die Umwelt, wurde ein Förderantrag gestellt. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf rd. brutto 41 Mio. EUR geschätzt. Ein Baubeginn wird Anfang 2026 angestrebt. Die Inbetriebnahme soll in 2029 erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-15.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasserverband Braunschweig - Zukunftskonzept Kläranlage 2023
Kurze Beschreibung:
“Der Abwasserverband Braunschweig beabsichtigt im Rahmen des Projekts "Kläranlage 2030" die Ertüchtigung der Kläranlage Steinhof. Die Zentralkläranlage des...”
Kurze Beschreibung
Der Abwasserverband Braunschweig beabsichtigt im Rahmen des Projekts "Kläranlage 2030" die Ertüchtigung der Kläranlage Steinhof. Die Zentralkläranlage des Abwasserverbandes Braunschweig (AVB) in Steinhof reinigt täglich Abwasser von rund 280.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie zahlreichen Gewerbebetrieben der Stadt Braunschweig und zählt damit zu den größten Kläranlagen Norddeutschlands. Die in der Braunschweiger Kläranlage behandelte Abwassermenge entspricht dabei einer täglichen Belastung von bis zu 350.000 Einwohnergleichwerten (EW), ist jedoch nur für 275.000 EW ausgelegt und gilt damit als überlastet. Es konnte dennoch festgestellt werden, dass die bisher geltenden Anforderungen insgesamt eingehalten werden und dass die Kläranlage gut und zuverlässig arbeitet. Mit dem Braunschweiger Modell zur Wasserwiederverwendung (Verregnung von geklärtem Abwasser auf landwirtschaftlichen Flächen, Ackerbau und Biogasproduktion) genießt die Stadt Braunschweig bundesweiten Vorzeigestatus hinsichtlich einer nachhaltigen (Ab)wasserbewirtschaftung. Vor dem Hintergrund der zukünftigen Anforderungen, des Infrastrukturbestands und des besonderen Braunschweiger Modells wurde im Rahmen einer Studie eine Zukunftsstrategie für die Ausgestaltung der Kläranlage Steinhof erarbeitet. Dabei lag der Fokus auf der Elimination von Stickstoff, Kohlenstoff, Phosphor und anthropogenen Spurenstoffen aus dem Wasserpfad und der Vereinbarkeit mit der Wasserwiederverwendung. Die Betrachtungen in Hinblick auf die Verfahrenstechnik bezogen sich daher vor allem auf die Belebungsstufe und mögliche nachgeschaltete bzw. integrierte Einrichtungen zur weitergehenden Reinigung (4. Reinigungsstufe). Die im Rahmen der Studie entwickelten und untersuchten Varianten berücksichtigen auch mögliche Einflüsse auf die Verfahrensstufen zur mechanischen Reinigung sowie zur Schlammbehandlung mit ihren Bestandskapazitäten. Gegenstand des Auftrags ist die Planung und Umsetzung der im Rahmen der Studie ermittelten Vorzugsvariante, die den Neubau einer Membranbiologie vorsieht. Weitere Kernaussagen der Studie sind im Folgenden beschrieben. Die biologische Stufe zur Kohlenstoff-, Stickstoff- und biologischen Phosphorelimination (Belebungsbecken und Nachklärbecken, gestützt durch P-Fällung soll durch eine Membranbelebung (Neubau) ersetzt werden. Diese besteht aus mehrstraßigen Belebungsbecken und verschiedenen Kammern für die Membranmodule zur Abscheidung und Rückführung des Schlamms aus dem Wasserstrom. Eine Betonsanierung der Bestandsbecken entfällt. Verfahrenstechnisch soll die Denitrifikation (Stickstoffelimination) als Kaskade ausgeführt, um insgesamt das Beckenvolumen gegenüber anderen Lösungen zu reduzieren. Die freiwerdenden Bestandsbelebungsbecken werden (teilweise) als Mischwasserspeicher für eine Reduzierung von Abschlägen in den Vorfluter und zur Vergleichmäßigung des Zulaufs genutzt. Nicht genutzte Teile können zurückgebaut werden. Als 4. Reinigungsstufe kann eine Pulveraktivkohledosierung zur Adsorption anthropogener Spurenstoffe integriert werden. Die Kohle wird durch die Membran zurückgehalten, mit dem Überschussschlamm abgezogen und über die Klärschlammverwertung entsorgt. Gleiches gilt für das durch die Membran zurückgehaltene Mikroplastik. Eine Hygienisierung wird ebenfalls durch die Membran erreicht. Ggf. ist je nach Anforderungen an die Qualität auch der Einsatz einer zusätzlichen Desinfektionsstufe (UV-Licht) möglich. Für die Rieselfelder kommt ergänzend bzw. alternativ zur Pulveraktivkohledosierung in die biologische Stufe eine Nutzung als 4. Reinigungsstufe durch zusätzliche Aktivierung mit Kornaktivkohle in Frage. Diese ist derzeit noch Stand der Forschung. Die Rehabilitierung der biologischen Stufe erfordert einen tiefgreifenden Eingriff in die vorhandene Verfahrenstechnik einschließlich des Bereichs der Installierten Schlammbehandlungstechnologien. Durch einen Neubau der Belebungsstufe kann diese parallel zum Bestand errichtet werden. Anschließend erfolgt ein Umschluss. Bei dem ausgearbeiteten Zukunftskonzept handelt es sich um eine flexible Lösung, für deren einzelne Verfahrensstufen im Rahmen einer Planung genauere Spezifikationen zu ermitteln sind. Diese Flexibilität ist notwendig, um den sich in den kommenden Jahren konkretisierenden Anforderungen (Grenzwerte, Energiekosten, Nachhaltigkeit) begegnen zu können und den technologischen Fortschritt zu berücksichtigen. Zur Förderung einer nachhaltigeren Abwasserbewirtschaftung und zur Etablierung einer 4. Reinigungsstufe zur Verringerung des Eintrags anthropogener Spurenstoffe in die Umwelt, wurde ein Förderantrag gestellt. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf rd. brutto 41 Mio. EUR geschätzt. Ein Baubeginn wird Anfang 2026 angestrebt. Die Inbetriebnahme soll in 2029 erfolgen.
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: #1
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Objektplanung für...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Fachplanungsleistungen für die Maschinen- und Verfahrenstechnik gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Fachplanungsleistungen für die EMSR - Technik gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
“Das Verfahren gliedert sich in den Teilnahmewettbewerb, in dem Bewerber ihr Interesse bekunden und ihre Eignung nachweisen, und das Verhandlungsverfahren,...”
Zentrale Elemente des Verfahrens
Das Verfahren gliedert sich in den Teilnahmewettbewerb, in dem Bewerber ihr Interesse bekunden und ihre Eignung nachweisen, und das Verhandlungsverfahren, zu dem nur eine begrenzte Anzahl von Bewerbern zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs werden die Eignungsvoraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit bei den Bewerbern ermittelt und entsprechende Nachweise verlangt. Der Teilnahmewettbewerb schließt mit der Überprüfung der Eignung der Bewerber und mit der Auswahl der Bewerber durch den Auftraggeber ab, die in dem weiteren Verfahren zur Einreichung von Angeboten aufgefordert werden. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden über die Gründe der Ablehnung ihrer Bewerbung um Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren informiert. Den ausgewählten Bewerbern - ab diesem Zeitpunkt Bieter genannt - wird eine Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt. Die Bieter haben ein verbindliches Erstangebot abzugeben. Die Bieter werden zudem aufgefordert, ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen eines Präsentations- und Verhandlungstermins vorzustellen. Die Angebote werden erörtert und verhandelt. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote und Ergebnisse des Präsentations- und Verhandlungstermins wird eine Rangfolge der Bieter nach Maßgabe einer Bewertungsmatrix gebildet. Diese wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Durchführung des Präsentations- und Verhandlungstermins, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen. Soweit erforderlich, werden die Bieter zur Überarbeitung der Angebote aufgefordert. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-15 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
“Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit,...”
Zusätzliche Informationen
Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Mehr anzeigen
Bei der Zahl handelt sich um eine Gewichtung: Gewichtung (Punkte, genau)
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Persönliche Lage des Bewerbers: Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben: 1.1 Angabe des Bewerbers...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Persönliche Lage des Bewerbers: Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben: 1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen. 1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB. 1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB. 1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. 1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. 1.10 Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären, - dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann; - dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können; - dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: ...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen: - mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden, - mindestens 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer im Auftragsfall zu verpflichten, eine Projektversicherung mit höheren Deckungssummen abzuschließen. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. 2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) sowie der vorläufige Gesamtumsatz für das Geschäftsjahr 2023. Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
“Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 3.1...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen b) Architekten*innen / Ingenieur*innen c) Zeichner*innen d) Sonstige Mitarbeiter*innen Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. 3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von mindestens drei Referenzprojekten innerhalb der letzten acht Jahre (ab 01.01.2016) über die Erbringung von Planungsleistungen für den Neubau, Sanierung, Umbau oder Erweiterung von Kläranlagen. Vergleichbar sind nur Referenzprojekte, die folgende Anforderungen erfüllen: 1. Es muss sich um Kläranlagen zur Reinigung von kommunalen Abwässern handeln. 2. Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2 - 5 durch den Bieter erbracht und abgeschlossen sind. Es sind mindestens drei Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden drei Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XIII der Vergabeunterlagen). Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) - Größenklasse der Kläranlage - Art der Maßnahme (Neubau, Sanierung, Umbau, Erweiterung) - Kurze Beschreibung des Projekts - Angabe der bereits erbrachten Leistungen (Leistungsphasen) für die Planungsleistungen Ingenieurbauwerke, Maschinen- und Verfahrenstechnik sowie EMSR-Technik - Brutto-Baukosten (Bautechnik, Maschinen- und Verfahrenstechnik sowie EMSR-Technik) - Projektzeitraum (Planungsbeginn / Baubeginn / Inbetriebnahme) Hinweis: Für die Benennung der Referenzprojekte sind die beigefügten Referenzblätter zu verwenden. 3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) über Planung und Umsetzung von Membrantechnologie auf Kläranlagen mit kommunalen Abwässern innerhalb der letzten acht Jahre (ab 01.01.2016). Der Erfahrungsnachweis kann durch die Erstellung von Studien, Forschungsbeiträgen sowie Planung und Umsetzung auf Kläranlagen erbracht werden. Durch den Bewerber sind die Bearbeitungstiefe und das Ergebnis darzustellen. Hierfür ist zum Teilnahmeantrag eine eigene Anlage zu erstellen, auf der die Erfahrung dargestellt wird. Der Erfahrungsnachweis ist begrenzt auf maximal 5 DIN A4 Seiten. 3.4 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) über Planung und Umsetzung der Nährstoffelemination und Druckbelüftungseinrichtungen auf Kläranlagen mit kommunalen Abwässern innerhalb der letzten acht Jahre (ab 01.01.2016). Die Erfahrung kann durch die Erstellung von Studien, Forschungsbeiträgen sowie Planung und Umsetzung auf Kläranlagen nachgewiesen werden. Durch den Bewerber sind die Bearbeitungstiefe und das Ergebnis darzustellen. Hierfür ist zum Teilnahmeantrag eine eigene Anlage zu erstellen, auf der die Erfahrung dargestellt wird. Der Erfahrungsnachweis ist begrenzt auf maximal 5 DIN A4 Seiten. 3.5 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) über Planung und Umsetzung von Aktivkohleverfahren zur Spurenstoffelemination auf Kläranlagen mit kommunalen Abwässern innerhalb der letzten acht Jahre (ab 01.01.2016). Die Erfahrung kann durch die Erstellung von Studien, Forschungsbeiträgen sowie Planung und Umsetzung auf Kläranlagen nachgewiesen werden. Durch den Bewerber sind die Bearbeitungstiefe und das Ergebnis darzustellen. Hierfür ist zum Teilnahmeantrag eine eigene Anlage zu erstellen, auf der die Erfahrung dargestellt wird. Der Erfahrungsnachweis ist begrenzt auf maximal 5 DIN A4 Seiten. 3.6 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) über Planung und Umsetzung von EMSR-Technik unter Einbindung in ein bestehendes Prozessleitsystem unter Berücksichtigung von KRITIS-Anforderungen auf Kläranlagen mit kommunalen Abwässern innerhalb der letzten acht Jahre (ab 01.01.2016). Die Erfahrung kann durch die Erstellung von Studien, Forschungsbeiträgen sowie Planung und Umsetzung auf Kläranlagen nachgewiesen werden. Durch den Bewerber sind die Bearbeitungstiefe und das Ergebnis darzustellen. Hierfür ist zum Teilnahmeantrag eine eigene Anlage zu erstellen, auf der die Erfahrung dargestellt wird. Der Erfahrungsnachweis ist begrenzt auf maximal 5 DIN A4 Seiten.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Nicht erforderlch.” Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: bankr-nat
bankruptcy
corruption
cred-arran
crime-org
distorsion
envir-law
finan-laund
fraud
human-traffic
insolvency
labour-law
liq-admin
misrepresent
partic-confl
prep-confl
prof-misconduct
sanction
socsec-law
socsec-pay
susp-act
tax-pay
terr-offence
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB”
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Abwasserverband Braunschweig
Nationale Registrierungsnummer: 114823540
Postleitzahl: 38176
Postort: Wendeburg
Region: Peine🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de📧
Telefon: +495303 5090📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JHHK9/documents🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JHHK9🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JHHK9🌏
Name: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt.
Die Höchstzahl der Bewerber, die zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen werden, ist festgelegt. ✅
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen ✅
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JHHK9” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131-153306📞
Fax: +49 4131-152943 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131-153306📞
Fax: +49 4131-152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-15+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 243-766825 (2023-12-15)