Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(7) ausgefüllte "Bewerberselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;
(Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.);
b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen;
(Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.).
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf die politische Kommunikation sowohl auf Bundesebene als auch auf europäischer Ebene beziehen.
(8) Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens drei (3) bereits erbrachten und erfolgreich abgeschlossenen Referenzprojekten aus den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind;
unter Angabe:
- der Beschreibung der Aufgabenstellung und der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, Leistungsinhalte und Tätigkeiten),
- des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Referenzerklärung"),
- des Leistungserbringers,
- des ungefähren Auftragsvolumens
und
- des Leistungszeitraums.
Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Benennung der auf dem entsprechenden Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bewerbers gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht.
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf die politische Kommunikation sowohl auf Bundesebene als auch auf europäischer Ebene beziehen. Dabei werden insbesondere die folgenden Erfahrungen als vergleichbar angesehen:
- Die Referenzleistungen sind den Themenbereichen Digitalisierung / Digitalpolitik und/oder IT-Sicherheit zuzuordnen;
- Das Geschäftsfeld der Auftraggeber der Referenzleistungen ist den Branchen IT-Sicherheit bzw. Cybersicherheit zuzuordnen und
- Der Leistungsinhalt der Referenzen soll grundsätzlich Public Affairs-Leistungen mit Bezug zu legislativen Entwicklungen auf Bundes- und EU-Ebene betreffen.