Der Ausbau der A 565 zwischen dem Autobahnkreuz Bonn-Nord und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost ist im derzeitig gültigen Bundesverkehrswegeplan enthalten und dem "Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*)" zugewiesen. Das Gesamtprojekt ist dabei gemäß Bedarfsplan in zwei Teilprojekte aufgeteilt: Teilprojekt 1 ist der hier zur Planung anstehende Abschnitt vom Autobahnkreuz (AK) Bonn-Nord (ohne Kreuz) bis zur Anschlussstelle (AS) Beuel. In diesem Ausbauabschnitt enthalten ist auch die Erneuerung der Rheinbrücke im Zu-ge der A 565. Begleitend zur Leistungsphasen 1 und 2 des Leistungsbildes Verkehrsanlage (Vorplanung) sind umweltfachliche Untersuchungen erforderlich. Das Vorhaben ist UVP-pflichtig. Neben einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) sind umweltfachliche Leistungen zum Artenschutz/ Fauna und zu zwei angrenzenden FFH-Gebieten zu erbringen. Die technische Planung ist nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-05.
Auftragsbekanntmachung (2023-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 25_A-07888-00_45-22-5085
Kurze Beschreibung:
Der Ausbau der A 565 zwischen dem Autobahnkreuz Bonn-Nord und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost ist im derzeitig gültigen Bundesverkehrswegeplan enthalten und dem "Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*)" zugewiesen. Das Gesamtprojekt ist dabei gemäß Bedarfsplan in zwei Teilprojekte aufgeteilt:
Teilprojekt 1 ist der hier zur Planung anstehende Abschnitt vom Autobahnkreuz (AK) Bonn-Nord (ohne Kreuz) bis zur Anschlussstelle (AS) Beuel. In diesem Ausbauabschnitt enthalten ist auch die Erneuerung der Rheinbrücke im Zu-ge der A 565.
Begleitend zur Leistungsphasen 1 und 2 des Leistungsbildes Verkehrsanlage (Vorplanung) sind umweltfachliche Untersuchungen erforderlich. Das Vorhaben ist UVP-pflichtig.
Neben einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) sind umweltfachliche Leistungen zum Artenschutz/ Fauna und zu zwei angrenzenden FFH-Gebieten zu erbringen.
Die technische Planung ist nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.
Der Ausbau der A 565 zwischen dem Autobahnkreuz Bonn-Nord und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost ist im derzeitig gültigen Bundesverkehrswegeplan enthalten und dem "Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*)" zugewiesen. Das Gesamtprojekt ist dabei gemäß Bedarfsplan in zwei Teilprojekte aufgeteilt:
Teilprojekt 1 ist der hier zur Planung anstehende Abschnitt vom Autobahnkreuz (AK) Bonn-Nord (ohne Kreuz) bis zur Anschlussstelle (AS) Beuel. In diesem Ausbauabschnitt enthalten ist auch die Erneuerung der Rheinbrücke im Zu-ge der A 565.
Begleitend zur Leistungsphasen 1 und 2 des Leistungsbildes Verkehrsanlage (Vorplanung) sind umweltfachliche Untersuchungen erforderlich. Das Vorhaben ist UVP-pflichtig.
Neben einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) sind umweltfachliche Leistungen zum Artenschutz/ Fauna und zu zwei angrenzenden FFH-Gebieten zu erbringen.
Die technische Planung ist nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Umwelttechnische Beratung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-01-05 📅
Einreichungsfrist: 2023-02-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-10 📅
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 007-015391
ABl. S-Ausgabe: 7
Zusätzliche Informationen
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Ausbau der A 565 zwischen dem Autobahnkreuz Bonn-Nord und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost ist im derzeitig gültigen Bundesverkehrswegeplan enthalten und dem "Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*)" zugewiesen. Das Gesamtprojekt ist dabei gemäß Bedarfsplan in zwei Teilprojekte aufgeteilt:
Der Ausbau der A 565 zwischen dem Autobahnkreuz Bonn-Nord und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost ist im derzeitig gültigen Bundesverkehrswegeplan enthalten und dem "Weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*)" zugewiesen. Das Gesamtprojekt ist dabei gemäß Bedarfsplan in zwei Teilprojekte aufgeteilt:
Teilprojekt 1 ist der hier zur Planung anstehende Abschnitt vom Autobahnkreuz (AK) Bonn-Nord (ohne Kreuz) bis zur Anschlussstelle (AS) Beuel. In diesem Ausbauabschnitt enthalten ist auch die Erneuerung der Rheinbrücke im Zu-ge der A 565.
Begleitend zur Leistungsphasen 1 und 2 des Leistungsbildes Verkehrsanlage (Vorplanung) sind umweltfachliche Untersuchungen erforderlich. Das Vorhaben ist UVP-pflichtig.
Neben einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) sind umweltfachliche Leistungen zum Artenschutz/ Fauna und zu zwei angrenzenden FFH-Gebieten zu erbringen.
Die technische Planung ist nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.
Der Planungsprozess startet mit der Vorplanung und dem Variantenvergleich. Der Variantenvergleich dokumentiert die Auswahl der Vorzugstrasse und zeigt die Vor- und Nachteile der Varianten im Abwägungsprozess auf. Hierfür werden mit den vorliegenden Leistungen die Belange der Umwelt in den Abwägungsprozess eingebracht.
Der Planungsprozess startet mit der Vorplanung und dem Variantenvergleich. Der Variantenvergleich dokumentiert die Auswahl der Vorzugstrasse und zeigt die Vor- und Nachteile der Varianten im Abwägungsprozess auf. Hierfür werden mit den vorliegenden Leistungen die Belange der Umwelt in den Abwägungsprozess eingebracht.
Bei diesem Projekt sind sechs Hauptvarianten mit 3 Untervarianten (nördlich und südlich der Trasse, in Gleichlage, als Tunnellösung und Kombilösung Tunnel - "überörtliche Verkehre"-/Brücke - "verflechtende Verkehre"-) zu untersuchen. Geprüft wird dabei auch ein Verzicht auf die linksrheinische Vorlandbrücke und Realisierung als Erdbauwerk. Die Anzahl der Varianten wird sich im Rahmen der Abwägungen reduzieren, sodass voraussichtlich nicht alle Varianten die Auswirkungsprognose erreichen werden.
Bei diesem Projekt sind sechs Hauptvarianten mit 3 Untervarianten (nördlich und südlich der Trasse, in Gleichlage, als Tunnellösung und Kombilösung Tunnel - "überörtliche Verkehre"-/Brücke - "verflechtende Verkehre"-) zu untersuchen. Geprüft wird dabei auch ein Verzicht auf die linksrheinische Vorlandbrücke und Realisierung als Erdbauwerk. Die Anzahl der Varianten wird sich im Rahmen der Abwägungen reduzieren, sodass voraussichtlich nicht alle Varianten die Auswirkungsprognose erreichen werden.
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Ein Bewerber oder Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist a)§ 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die on der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalterichtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU - Bestechungsgesetzes, Artikel 2 §1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG odergegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormenanderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieterzuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlichgehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 (1) Nr. 2 GWB], - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 123(1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 GWB], - und dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden , - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 (4) Nr. 1 GWB], Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, abrufbar unter www.evergabe.nrw.de . Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projektentsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Ein Bewerber oder Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist a)§ 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die on der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalterichtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU - Bestechungsgesetzes, Artikel 2 §1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG odergegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormenanderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieterzuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlichgehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 (1) Nr. 2 GWB], - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 123(1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10 GWB], - und dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden , - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 (4) Nr. 1 GWB], Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, abrufbar unter www.evergabe.nrw.de . Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projektentsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Mindeststandards:
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. EUR gegeben ist.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Mindestens eine technische Fachkraft sowie deren Stellvertretung mit abgeschlossenem Studium Landschaftsarchitektur oder vergleichbarem umweltfachlichem Studium oder Qualifikation mit mindestens 3-jähriger Berufspraxis in der Landschaftsplanung im Fernstraßenbau.
Mindestens eine technische Fachkraft sowie deren Stellvertretung mit abgeschlossenem Studium Landschaftsarchitektur oder vergleichbarem umweltfachlichem Studium oder Qualifikation mit mindestens 3-jähriger Berufspraxis in der Landschaftsplanung im Fernstraßenbau.
Für die benannten Personen muss jeweils mindestens ein Referenzprojekt nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt (Eintrag siehe Anlage B 01 und B 02):
- Abgeschlossene Umweltverträglichkeitsstudie für die Vorplanung mit Linienfindung oder Standortsuche zum Neu- oder Ausbau eines Fernstraßenbauprojektes oder vergleichbaren Vorhaben
- Projektabschluss nach dem 01.01.2013.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens für ein Projekt im Tätigkeitsbereich des Neu- oder Ausbaus eines Fernstraßenbauprojektes oder vergleichbaren Vorhaben die Umweltverträglichkeitsstudie für die Vorplanung mit Linienfindung oder Standortsuche als Leistung erbracht haben (Eintrag siehe Anlage B 03).
Der Bewerber muss mindestens für ein Projekt im Tätigkeitsbereich des Neu- oder Ausbaus eines Fernstraßenbauprojektes oder vergleichbaren Vorhaben die Umweltverträglichkeitsstudie für die Vorplanung mit Linienfindung oder Standortsuche als Leistung erbracht haben (Eintrag siehe Anlage B 03).
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Mindestens eine Führungskraft (Projektleitung) sowie deren Stellvertretung mit abgeschlossenem Studium Landschaftsarchitektur oder vergleichbarem umweltfachlichem Studium oder Qualifikation mit mindestens 3-jähriger Berufspraxis in der Landschaftsplanung im Fernstraßenbau.
Mindestens eine Führungskraft (Projektleitung) sowie deren Stellvertretung mit abgeschlossenem Studium Landschaftsarchitektur oder vergleichbarem umweltfachlichem Studium oder Qualifikation mit mindestens 3-jähriger Berufspraxis in der Landschaftsplanung im Fernstraßenbau.
Für die benannten Personen muss jeweils mindestens ein Referenzprojekt nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt (Eintrag siehe Anlage B 04 und B 05):
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens drei technische Fachkräfte mit abgeschlossenem Studium Landschaftsarchitektur oder vergleichbarem umweltfachlichem Studium oder Qualifikation beschäftigt haben.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 75 VgV
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend):
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Zahlungsbedingungen
Abschlagszahlungen gem. Projektfortschritt
Geforderte Kautionen und Sicherheiten Haftpflichtversicherung bei Personen und sonstigen Schäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR (Personenschäden) und 5,0 Mio. EUR (sonstige Schäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Geforderte Kautionen und Sicherheiten Haftpflichtversicherung bei Personen und sonstigen Schäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR (Personenschäden) und 5,0 Mio. EUR (sonstige Schäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessenbestätigung):
Wichtung 50 %: § 46 (3) Nr. 2 VgV
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Über den Mindeststandard hinausgehende Erfahrungen/Referenzprojekte in den Leistungsbilder UVS im Rahmen der Vorplanung einer Maßnahme im Fernstraßenbau.
Gewertet werden ausschließlich die drei besten Referenzen innerhalb der vergangenen 10 Jahre.
Wichtung 50 %: § 46 (3) Nr. 1 VgV
Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zweckmäßigkeit des Leistungskonzeptes
Preis (Gewichtung): 30 %
Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Dieser Antrag auf Teilnahme ist zusammen mit den Bewerbungsunterlagen beim Auftraggeber auf elektronischem Weg einzureichen. Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung können unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden.
Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Dieser Antrag auf Teilnahme ist zusammen mit den Bewerbungsunterlagen beim Auftraggeber auf elektronischem Weg einzureichen. Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung können unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVDNXG
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Telefon: +49 30403680-800📞
E-Mail: recht@autobahn.de📧
Fax: +49 30403680-810 📠
Internetadresse: www.autobahn.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2023/S 007-015391 (2023-01-05)