Durch den vorliegenden Vertrag soll auf Grundlage geltenden Rechts im Freistaat Sachsen und des sächsischen Lehrplanes (Curriculum) die Weiterbildung und Prüfung der in den Behörden nach § 2 Absatz 1 SächsGDG tätigen Amtsärztinnen/Amtsärzte der Gesundheitsämter und deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter bzw. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen im Rahmen des Amtsarztkurses sichergestellt werden. Der Amtsarztkurs ist eine sächsische Veranstaltung auf der Grundlage der Sächsischen Amtsarztverordnung vom 28.10.2008. Sollten die maximal 25 bis 30 Plätze nicht bereits durch sächsische Teilnehmende belegt sein, kann Bediensteten aus anderen Bundesländern die Teilnahme ermöglicht werden. Der Auftragnehmer soll neben der Organisation geeigneter Schulungsräume die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des nächsten Kurses übernehmen. Der Unterricht soll grundsätzlich in Präsenz erfolgen. Es soll aber auch bedarfsweise die Möglichkeit bestehen, den Unterricht als online Format und oder als hybrid Format durchzuführen. Vertragsgegenstand ist die Organisation des Amtsarztkurses einschließlich geeigneter Räumlichkeiten in Sachsen sowie der notwendigen Moderations- und Präsentationstechnik, die Durchführung des Blockunterrichts sowie die Unterstützung des Ausbildungs- und Prüfungsausschusses des SMS bei der Durchführung der mündlichen und schriftlichen Prüfungen gem. Sächsischer Amtsarztverordnung vom 28.10.2008.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-13.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Amtsarztkurs 2024/2025 für Amtsärzte im Verwaltungsdienst des Freistaates Sachsen
Referenznummer: #135/23
Kurze Beschreibung:
“Durch den vorliegenden Vertrag soll auf Grundlage geltenden Rechts im Freistaat Sachsen und des sächsischen Lehrplanes (Curriculum) die Weiterbildung und...”
Kurze Beschreibung
Durch den vorliegenden Vertrag soll auf Grundlage geltenden Rechts im Freistaat Sachsen und des sächsischen Lehrplanes (Curriculum) die Weiterbildung und Prüfung der in den Behörden nach § 2 Absatz 1 SächsGDG tätigen Amtsärztinnen/Amtsärzte der Gesundheitsämter und deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter bzw. Ärztinnen/Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen im Rahmen des Amtsarztkurses sichergestellt werden.
Der Amtsarztkurs ist eine sächsische Veranstaltung auf der Grundlage der Sächsischen Amtsarztverordnung vom 28.10.2008. Sollten die maximal 25 bis 30 Plätze nicht bereits durch sächsische Teilnehmende belegt sein, kann Bediensteten aus anderen Bundesländern die Teilnahme ermöglicht werden.
Der Auftragnehmer soll neben der Organisation geeigneter Schulungsräume die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des nächsten Kurses übernehmen.
Der Unterricht soll grundsätzlich in Präsenz erfolgen. Es soll aber auch bedarfsweise die Möglichkeit bestehen, den Unterricht als online Format und oder als hybrid Format durchzuführen.
Vertragsgegenstand ist die Organisation des Amtsarztkurses einschließlich geeigneter Räumlichkeiten in Sachsen sowie der notwendigen Moderations- und Präsentationstechnik, die Durchführung des Blockunterrichts sowie die Unterstützung des Ausbildungs- und Prüfungsausschusses des SMS bei der Durchführung der mündlichen und schriftlichen Prüfungen gem. Sächsischer Amtsarztverordnung vom 28.10.2008.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer übernimmt die Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung des Amtsarztkurses für Bedienstete der Landes-, Stadt- und Kreisverwaltungen des...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer übernimmt die Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung des Amtsarztkurses für Bedienstete der Landes-, Stadt- und Kreisverwaltungen des Freistaates Sachsen, gem. Sächsischer Amtsarztkursverordnung in der jeweils geltenden Fassung und unterstützt den Ausbildungs- und Prüfungsausschuss des SMS bei der Durchführung der Prüfungen.
Der Auftragnehmer stellt in Sachsen geeignete Schulungsräume inklusive Moderations- und Präsentationstechnik zur Verfügung.
Der Unterricht soll grundsätzlich in Präsenz erfolgen. Es soll aber auch bedarfsweise die Möglichkeit bestehen, den Unterricht als online Format und oder als hybrid Format durchzuführen.
Der nächste Amtsarztkurs soll im ersten Quartal 2024 beginnen. Er wird grundsätzlich mit einer Woche pro Monat durchgeführt und erstreckt sich über zwei Jahre bis Ende 2025 bzw. Anfang 2026.
weitere Leistungsbestandteile siehe Ziffer 4.1 Teil A der
Leistungsbeschreibung
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Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-21 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Nach Abschluss des Amtsarztkurses 2024/2025 ist die Ausschreibung eines Rahmenvertrages für künftige Amtsarztkurse vorgesehen.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorlage eines schlüssigen Umsetzungskonzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Möglichkeit des Veranstalters, die Kursteilnehmer bei der Suche nach einer geeigneten, preiswerten Unterkunft zu unterstützen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-19 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot zwei Referenzen in Form einer abgeschlossenen oder noch...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot zwei Referenzen in Form einer abgeschlossenen oder noch laufenden Aufträgen vorzulegen.
Referenzen in Form von mindestens zwei Aufträgen mit jeweils zwei verschiedenen Auftraggebern über die sicherheitstechnische Betreuung, die inhaltlich der hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die folgenden Kriterien erfüllen:
- mindestens einer oder beide Auftraggeber sind Behörden oder öffentlich-rechtliche Institutionen,
- höchstens einer der Auftraggeber ist privatrechtlich organisiert,
- beide Auftraggeber beschäftigen jeweils mindestens 100 Beschäftigte die in der Verwaltung tätig sind und deren sicherheitstechnische Betreuung vom Auftragsumfang umfasst ist,
- die Beauftragung besteht jeweils bei einem Auftraggeber noch fort und liegt bei dem anderen Auftraggeber nicht länger als ein Jahr zurück (bis mindestens 30. Juni 2020) und
- beide Aufträge haben/hatten eine Vertragslaufzeit von mehr als 2 Jahren.
Der Bieter hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt "05 Erklärung Referenzen" anzugeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 241-756677 (2023-12-13)