Anmietung eines Farbdrucksystems inkl. Vollwartung

AOK Baden-Württemberg

Anmietung eines Farbrucksystems inkl. Vollwartung für die Hausdruckerei der AOK-Hauptverwaltung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-10-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-10-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Anmietung eines Farbdrucksystems inkl. Vollwartung
Kurze Beschreibung:
Anmietung eines Farbrucksystems inkl. Vollwartung für die Hausdruckerei der AOK-Hauptverwaltung.
Produkte/Dienstleistungen: Farbgrafikdrucker 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 384 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: #1
Art des Vertrags: Lieferungen
Postanschrift: AOK Baden-Württemberg
Presselstr. 19
Postleitzahl: 70191
Stadt: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-30 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-30 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2023-11-30 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen der Vergabestelle können manche Unterlagen nachgereicht werden.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
- Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Vorlage einer aktuellen Bestätigung der Versicherung über die Deckung, bei Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate - Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2021, 2020)
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
aktuellen Berufs-/oder Handelsregisterauszug (bei Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 48 VgV (Anlage 9)
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: AOK Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: DE168368778
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: berichtsstellevergabenaokbw@bw.aok.de 📧
Telefon: 0711-65259002 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH06TPL/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH06TPL 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH06TPL 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH06TPL
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228-9499-0 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 208-658069 (2023-10-25)