Anwärm- und Wärmebehandlungsofen

Technische Universität Bergakademie Freiberg

Anwärm- und Wärmebehandlungsofen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-11-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-11-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Anwärm- und Wärmebehandlungsofen
Referenznummer: 030/2023L
Kurze Beschreibung: Anwärm- und Wärmebehandlungsofen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Öfen und Zubehör 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Wasserstoffofen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung: Anwärm- und Wärmebehandlungsofen mit Wasserstoffbetrieb
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Postanschrift: TU Bergakademie Freiberg Institut für Metallformung Warmwalztechnikum Bernhard-von-Cotta-Str. 4
Postleitzahl: 09599
Stadt: Freiberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mittelsachsen 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-11 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-11 11:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-01-11 11:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (§ 56 Abs. 2 VgV)
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Anlage 3: - Angaben über die durchschnittliche Beschäftigungszahl der letzten 3 Geschäftsjahre ggfls. gegliedert nach Berufsgruppen und Jahr; - Angaben über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren. Eigenerklärung (Anlage 3), dass: - über das Vermögen des Unternehmens sowie deren Gesellschafter kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, - sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - durch das Unternehmen nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurden, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, - das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, - das Unternehmen nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften (§ 404 SGB III, §§ 15,16 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von mehr als 2 500,00 EUR belegt wurde, - das Unternehmen im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit, und Zuverlässigkeit abgegeben hat, - keine Ausschlussgründe i. S. von § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, - das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist, - das Unternehmen sich an die Regelungen des Mindestlohngesetzes – MiLoG hält.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Anlage 3: Referenzen (über min. 2 ausgeführte Öfen für die Wärmebehandlung von Metallen vorzugs-weise Stahl, die mit Wasserstoffatmosphäre arbeiten (unabhängig von der Ofenbauart) sowie über min. 2 ausgeführte Öfen in Hubboden- oder Haubenofenbauart) mit Angaben zum Auftragswert, -zeitpunkt sowie Auftraggeber in den letzten 6 Geschäftsjahren) Anlage 4: Erklärung zur Weitergabe von Leistungen
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Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
Anzahlungen sind nur möglich, insoweit diese branchenüblich sind und der Auftragnehmer eine gültige Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen und vom Auftraggeber akzeptierten Kreditinstitutes vorlegt. Die Bürgschaftserklärung muss unbefristet, schriftlich und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage nach § 771 BGB, der Anfechtbarkeit nach § 770 Abs. 1 BGB sowie der Aufrechenbarkeit nach § 771 Abs. 2 BGB abgegeben werden. Anzahlungen werden zudem nur bis zu einer Höhe von insgesamt 30% des Auftragswertes geleistet.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 17 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr.
1 GWB
2 und 3 GWB
4 und 5 GWB
6 bis 9 GWB
10 GWB
Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr.
1 GWB
2 GWB
3 GWB
4 GWB
5 GWB
6 GWB
7 GWB
8 und 9 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Technische Universität Bergakademie Freiberg
Nationale Registrierungsnummer: DE141136178
Postanschrift: Akademiestraße 6
Postleitzahl: 09599
Postort: Freiberg
Region: Mittelsachsen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Beschaffung
E-Mail: ausschreibung@zuv.tu-freiberg.de 📧
Telefon: +49 3731 39 2748 📞
URL: https://tu-freiberg.de 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/018c19ee-1925-4a84-a2f0-ca28aba1ae99/zustellweg-auswaehlen 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/018c19ee-1925-4a84-a2f0-ca28aba1ae99/zustellweg-auswaehlen 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: k.A.
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49341 977 - 3800 📞
Fax: +49341 977 - 1049 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 231-726405 (2023-11-29)