Auf der Grundlage des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 ist im Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, Rahmenvereinbarungen für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 mit Verlängerungsoptionen bis zum 31.12.2027 für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten des Landratsamtes Neustadt a.d.Waldnaab, zu schließen. Gegenstand des Auftrags (Leistungsgegenstand) ist a) die arbeitsmedizinische (Los 1) und b) die sicherheitstechnische Betreuung (Los 2) der Beschäftigten des Landratsamtes Neustadt a.d.Waldnaab in 92660 Neustadt a.d.Waldnaab. Bezüglich der Vertragsgestaltung wird auf die den Vergabeunterlagen beigefügte Rahmenvereinbarung verwiesen. Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen kann den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-07.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV
Referenznummer: 23e012ad-8d88-42a6-abcb-1f11b4c78ca7
Kurze Beschreibung:
Auf der Grundlage des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 ist im Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, Rahmenvereinbarungen für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 mit Verlängerungsoptionen bis zum 31.12.2027 für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten des Landratsamtes Neustadt a.d.Waldnaab, zu schließen.
Gegenstand des Auftrags (Leistungsgegenstand) ist
a) die arbeitsmedizinische (Los 1) und
b) die sicherheitstechnische Betreuung (Los 2)
der Beschäftigten des Landratsamtes Neustadt a.d.Waldnaab in 92660 Neustadt a.d.Waldnaab.
Bezüglich der Vertragsgestaltung wird auf die den Vergabeunterlagen beigefügte Rahmenvereinbarung verwiesen. Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen kann den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Auf der Grundlage des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 ist im Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, Rahmenvereinbarungen für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 mit Verlängerungsoptionen bis zum 31.12.2027 für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten des Landratsamtes Neustadt a.d.Waldnaab, zu schließen.
Gegenstand des Auftrags (Leistungsgegenstand) ist
a) die arbeitsmedizinische (Los 1) und
b) die sicherheitstechnische Betreuung (Los 2)
der Beschäftigten des Landratsamtes Neustadt a.d.Waldnaab in 92660 Neustadt a.d.Waldnaab.
Bezüglich der Vertragsgestaltung wird auf die den Vergabeunterlagen beigefügte Rahmenvereinbarung verwiesen. Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen kann den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 342 521 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: a59b37f7-d604-4059-b434-05a89dcbfb72
Titel: Arbeitsmedizinischen Betreuung (Los 1)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 242689.08 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Umfang:
Grundsätzlich sind die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes und der Unfallversicherungsträger zu erfüllen, insbesondere
• Betriebsbegehungen, arbeitsmedizinische Beratungen, Beratung bei der Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe, berufliche Wiedereingliederung
• Beratung bei der Arbeitsgestaltung hinsichtlich der Verhaltens- und Verhältnisprävention
• Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)
• Mitarbeiterinformationen zu Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• Arbeitsmedizinische Untersuchungen und Vorsorgen nach staatlichen Rechtsvorschriften, z. B. ArbMedVV (Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge), ArbZG (Arbeitszeitgesetz), FeV (Fahrerlaubnisverordnung) sowie Durchführung ggf. erforderlicher Impfungen
• Mitwirkung bei der betrieblichen Gesundheitsförderung
• arbeitsmedizinische Beurteilung der Arbeitnehmer, Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse
• arbeitsphysiologische, arbeitspsychologische und sonstigen ergonomische sowie arbeitshygienische Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung
• Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsprozess,
• Umsetzung der Mutterschutzvorschriften (z. B. individuelle Gefährdungsbeurteilung)
Umfang:
Grundsätzlich sind die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes und der Unfallversicherungsträger zu erfüllen, insbesondere
• Betriebsbegehungen, arbeitsmedizinische Beratungen, Beratung bei der Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe, berufliche Wiedereingliederung
• Beratung bei der Arbeitsgestaltung hinsichtlich der Verhaltens- und Verhältnisprävention
• Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)
• Mitarbeiterinformationen zu Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
• Arbeitsmedizinische Untersuchungen und Vorsorgen nach staatlichen Rechtsvorschriften, z. B. ArbMedVV (Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge), ArbZG (Arbeitszeitgesetz), FeV (Fahrerlaubnisverordnung) sowie Durchführung ggf. erforderlicher Impfungen
• Mitwirkung bei der betrieblichen Gesundheitsförderung
• arbeitsmedizinische Beurteilung der Arbeitnehmer, Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse
• arbeitsphysiologische, arbeitspsychologische und sonstigen ergonomische sowie arbeitshygienische Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung
• Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsprozess,
• Umsetzung der Mutterschutzvorschriften (z. B. individuelle Gefährdungsbeurteilung)
Zusätzliche Informationen:
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool "Bieterkommunikation" zu verwenden.
Beschreibungen zur Vorgehensweise der Angebotsabgabe über die Vergabeplattform sind den Ausschreibungsunterlagen als Anlage beigefügt. Verschiedene Anleitungen und Hilfen zur Teilnahme an Vergabeverfahren finden Sie auch unter folgendem Link: https://service.deutsche-evergabe.de/Main/
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool "Bieterkommunikation" zu verwenden.
Beschreibungen zur Vorgehensweise der Angebotsabgabe über die Vergabeplattform sind den Ausschreibungsunterlagen als Anlage beigefügt. Verschiedene Anleitungen und Hilfen zur Teilnahme an Vergabeverfahren finden Sie auch unter folgendem Link: https://service.deutsche-evergabe.de/Main/
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag zweimal jeweils um ein Jahr zu verlängern. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht spätestens 30 Tage vor Ende der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Er endet in jedem Fall zum 31.12.2027, 24.00 Uhr, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag zweimal jeweils um ein Jahr zu verlängern. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht spätestens 30 Tage vor Ende der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Er endet in jedem Fall zum 31.12.2027, 24.00 Uhr, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
2️⃣
Interne Kennung: 1aadd20a-5023-4e92-b546-04ae9b160b98
Titel: Sicherheitstechnischen Betreuung (Los 2)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 99831.92 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Umfang:
Beim Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab soll eine Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgen.
Demzufolge umfasst die vergabegegenständliche Betreuung folgendes Auftragsvolumen:
Aufgaben
Grundsätzlich sind die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes und der Unfallversicherungsträger zu erfüllen.
Insbesonders:
• Ermitteln und Beurteilen von arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren und von Faktoren zur Gesundheitsförderung.
Das erfordert insbesondere Identifizieren, Analysieren, Beurteilen und Dokumentieren von Risiken durch physikalische, chemische und biologische Gefährdungs- und Belastungsfaktoren sowie durch physische und psychische einschl. psychosoziale Belastungen der Beschäftigten.
• Vorbereiten und Gestalten sicherer, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme.
Das erfordert insbesondere ein Bestimmen von Zielen und Anforderungen (Sollzuständen), die - übereinstimmend mit den bewerteten Risiken - von der Rangfolge der notwendigen Maßnahmen ausgehen. Auf dieser Grundlage sind Arbeitsschutzkonzepte zu entwickeln und dementsprechende Beratung zu leisten bei der Gestaltung von Arbeitsstätten, der Auswahl und dem Einsatz von Maschinen, Geräten, Anlagen sowie von Arbeitsstoffen, bei der Gestaltung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsaufgabe sowie der personellen und sozialen Bedingungen.
• Aufrechterhalten sicherheits-, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme und kontinuierliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten.
• Um sicherheitsgerechte Zustände stets zu gewährleisten, müssen die Arbeitssysteme immer wieder aufmerksam betrachtet und Anlagen sowie Arbeitsbereiche überwacht werden.
• Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Management und Führung von Prozessen; Einbindung in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation, in die ständige Bewertung von Stand und Entwicklung und Gewährleistung einer kontinuierlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit
Daraus folgt Unterstützung hinsichtlich einer geeigneten Organisation (Aufbau- und Ablauforganisation), so dass Sicherheit und Gesundheitsschutz bei allen Tätigkeiten beachtet und in die betrieblichen Führungsstrukturen eingebunden werden.
• Enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und dem Betriebsarzt soll angestrebt werden.
• Durchführung der Grundunterweisung für alle bediensteten der verschiedenen Betriebsteile. Die Unterweisung soll in der Zusammenfassung gleichartiger Tätigkeiten in Gruppen von ca. 20 – 60 Personen erfolgen. Es sind ca. 12 Termine a. ca. 1,5St zu veranschlagen.
• Fortführung und Ergänzung des Kataloges der Gefährdungsbeurteilungen.
Umfang:
Beim Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab soll eine Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgen.
Demzufolge umfasst die vergabegegenständliche Betreuung folgendes Auftragsvolumen:
Aufgaben
Grundsätzlich sind die Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes und der Unfallversicherungsträger zu erfüllen.
Insbesonders:
• Ermitteln und Beurteilen von arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren und von Faktoren zur Gesundheitsförderung.
Das erfordert insbesondere Identifizieren, Analysieren, Beurteilen und Dokumentieren von Risiken durch physikalische, chemische und biologische Gefährdungs- und Belastungsfaktoren sowie durch physische und psychische einschl. psychosoziale Belastungen der Beschäftigten.
• Vorbereiten und Gestalten sicherer, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme.
Das erfordert insbesondere ein Bestimmen von Zielen und Anforderungen (Sollzuständen), die - übereinstimmend mit den bewerteten Risiken - von der Rangfolge der notwendigen Maßnahmen ausgehen. Auf dieser Grundlage sind Arbeitsschutzkonzepte zu entwickeln und dementsprechende Beratung zu leisten bei der Gestaltung von Arbeitsstätten, der Auswahl und dem Einsatz von Maschinen, Geräten, Anlagen sowie von Arbeitsstoffen, bei der Gestaltung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsaufgabe sowie der personellen und sozialen Bedingungen.
• Aufrechterhalten sicherheits-, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme und kontinuierliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten.
• Um sicherheitsgerechte Zustände stets zu gewährleisten, müssen die Arbeitssysteme immer wieder aufmerksam betrachtet und Anlagen sowie Arbeitsbereiche überwacht werden.
• Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Management und Führung von Prozessen; Einbindung in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation, in die ständige Bewertung von Stand und Entwicklung und Gewährleistung einer kontinuierlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit
Daraus folgt Unterstützung hinsichtlich einer geeigneten Organisation (Aufbau- und Ablauforganisation), so dass Sicherheit und Gesundheitsschutz bei allen Tätigkeiten beachtet und in die betrieblichen Führungsstrukturen eingebunden werden.
• Enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und dem Betriebsarzt soll angestrebt werden.
• Durchführung der Grundunterweisung für alle bediensteten der verschiedenen Betriebsteile. Die Unterweisung soll in der Zusammenfassung gleichartiger Tätigkeiten in Gruppen von ca. 20 – 60 Personen erfolgen. Es sind ca. 12 Termine a. ca. 1,5St zu veranschlagen.
• Fortführung und Ergänzung des Kataloges der Gefährdungsbeurteilungen.
Produkte/Dienstleistungen: Sicherheitsberatung📦 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Beschreibung
Ort der Leistung: Neustadt a. d. Waldnaab
🏙️ Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Beschreibung
Postleitzahl: 92660
Stadt: Neustadt a.d.Waldnaab
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§ 15 VgV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab
Raum C 208
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d.Waldnaab
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2023-12-08 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab
Raum C 208
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d.Waldnaab
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird gem. § 55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2023-12-01 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 57, 42 Abs. 1 VgV
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool "Bieterkommunikation" zu verwenden.
Beschreibungen zur Vorgehensweise der Angebotsabgabe über die Vergabeplattform sind den Ausschreibungsunterlagen als Anlage beigefügt. Verschiedene Anleitungen und Hilfen zur Teilnahme an Vergabeverfahren finden Sie auch unter folgendem Link: https://service.deutsche-evergabe.de/Main/
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool "Bieterkommunikation" zu verwenden.
Beschreibungen zur Vorgehensweise der Angebotsabgabe über die Vergabeplattform sind den Ausschreibungsunterlagen als Anlage beigefügt. Verschiedene Anleitungen und Hilfen zur Teilnahme an Vergabeverfahren finden Sie auch unter folgendem Link: https://service.deutsche-evergabe.de/Main/
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Nationale Registrierungsnummer: 932b0a76-7de4-4148-b53d-16c9dda517f2
Abteilung: c/o Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.
Postanschrift: Bahnhofsplatz 3
Postleitzahl: 77694
Postort: Kehl
Region: Ortenaukreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: c/o Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.
E-Mail: info@cec-zev.eu📧
Telefon: +49 78519914800📞
Fax: +49 78519914811 📠
URL: https://www.evz.de/index.html🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern mit Sitz in Mittelfranken
Nationale Registrierungsnummer: c8d602ce-2075-42fc-a5d1-11b4a8057381
Abteilung: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postleitzahl: 91511
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Kontaktperson: Vergabekammer Nordbayern
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB durch die
Vergabekammer nur auf Antrag eingeleitet wird.
Wir weisen ferner darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB durch die
Vergabekammer nur auf Antrag eingeleitet wird.
Wir weisen ferner darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 215-678963 (2023-11-07)