Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der sich bewerbenden Teilnehmer für den architektonischen Realisierungswettbewerb erfolgt durch die Punktbewertung der im Folgenden dargestellten Eignungskriterien. Unter einer Vielzahl von Bewerbern werden alle geeigneten Bewerber bestimmt. Im Ergebnis der vorausgewählten Bewerber werden mindestens drei bis maximal fünf Bewerber zum architektonischen Wettbewerb zugelassen. Im Falle einer Punktgleichheit entscheidet das Losverfahren.
Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum Realisierungswettbewerb von den Bewerbern nachzuweisen.
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Nachweis von mindestens 2 Architekten bzw. gleichwertig:
Nachweis der Berufsqualifikation des Berufs des Architekten oder Ingenieurs oder gleichwertig, zugelassen wird auch, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht
berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden
Bewerber mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes (einschließlich einer deutschen Übersetzung) einzureichen.
- Ausschlusskriterium -
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Nachweis von 5 vergleichbaren Referenzen der Leistungsphasen 2-8
Zugrunde gelegt werden Referenzen der letzten 10 Jahre, bei denen der Planungsaufwand und - umfang mit dieser Leistung vergleichbar ist.
Es werden hierfür Referenzobjekte zugelassen, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der Auftraggeber auch einschlägige abgeschlossene Planungsleistungen aus den vergangenen 10 Jahren berücksichtigen, welche einen Rückschluss auf die Erfahrungen des Bewerbers bei der Planung von Hochbauprojekten gestattet.
Für die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte ist es in der Regel unerheblich, ob der Bewerber bereits Objekte derselben Nutzungsart geplant oder realisiert hat. Die Referenzleistung soll der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen und dieser entsprechend ähneln.
Bei Einreichung von mehr als den fünf geforderten Referenzen werden die zeitlich jüngsten fünf Referenzen chronologisch ausgewählt.
Bitte reichen Sie pro Referenz nicht mehr als eine A4-Seite ein.
Die Angaben zu den Referenzen sollten mindestens enthalten:
> Auftraggeber
> Art des Bauvorhabens
> Anrechenbare Kosten und Kostengruppen
> Dauer der Planung
> Umsetzungszeit der Maßnahme
> Einsatz als Generalplaner
> Kooperationen zur Umsetzung innovativer Lösungsansätze
> Foto(s) zur Referenz
Eine Nachforderung fehlender Angaben erfolgt nicht.
Folgende Bewertungspunkte werden für die Referenzen vergeben:
1. Referenz vergleichbar (Gewichtung 40%):
nicht erfüllt = 0 Punkte (Kleinere Bauvorhaben mit geringen Planungsanforderungen und ohne Sonderbauvorschriften, z.B. reiner Wohnungsbau)
erfüllt = 1 Punkt (Funktionsbau mit Sondervorschriften, z.B. Bildungseinrichtungen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, Krankenhaus)
übererfüllt = 2 Punkte (Sonderbau mit hohen Planungsanforderungen, z.B. Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademien)
2. Gestalterischer Eindruck (Gewichtung: 30 %)
nicht erfüllt = 0 Punkte (führt zu einem niedrigen Erwartungsgrad hinsichtlich der Umsetzung der geforderten Leistung)
erfüllt = 1 Punkt (führt zu einem mittleren Erwartungsgrad hinsichtlich der Umsetzung der geforderten Leistung)
übererfüllt = 2 Punkte (führt zu einem hohen Erwartungsgrad hinsichtlich der Umsetzung der geforderten Leistung)
3. Wirtschaftliches Volumen der Referenz (Gewichtung: 10 %)
nicht erfüllt = 0 Punkte (KG 300/ 400
unter 5 Mio. Euro (netto))
erfüllt = 1 Punkt (KG 300/ 400
5 - 9 Mio. Euro (netto))
übererfüllt = 2 Punkte (KG 300/ 400
über 9 Mio. Euro (netto))
4. Generalplanung der Referenz (Gewichtung: 5 %)
nicht erfüllt = 0 Punkte
erfüllt = 1 Punkt
übererfüllt = -
5. Gesamteindruck der eingereichten Unterlagen (Gewichtung: 10 %)
nicht erfüllt = 0 Punkte (Mangelhafte Qualität
(z.B. Struktur und Design))
erfüllt = 1 Punkt (gute Qualität
(z.B. Struktur und Design))
übererfüllt = 2 Punkte (ausgezeichnete Qualität
(z.B. Struktur und Design))
6. Kooperation für innovative Ansätze bei der Planung (Gewichtung: 5 %)
(z.B. besondere nachhaltige, umweltschonende Ansätze, wie Einsatz von alternativen Energieträgern, Einsatz nachhaltiger Baustoffe)
nicht erfüllt = 0 Punkte
erfüllt = 1 Punkt
übererfüllt: = -
- Vorstellung des Unternehmens (mind. eine DIN-A4-Seite)
Vorstellung des Unternehmens mit folgenden Darstellungsschwerpunkten:
Firmenstruktur, Leistungsspektrum, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Ausschlusskriterium-
3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:
3.000.000 EURO für Personenschäden und 1.500.000 EURO für Sachschäden
(vorab Absichtserklärung des Versicherers für den Beauftragungsfall ausreichend)
- Ausschlusskriterium-
(siehe Übersichten Eignungskriterien)