Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring von Schlammpeitzger, Stromgründling und Bitterling (gesamt: 3 Lose)
1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Art Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Landes für die Art Stromgründling (Romanogobio belingi) sowie die Durchführung des Stichprobenmonitorings an ausgewählten Stichprobestellen nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Fischart Bitterling (Rhodeus amarus) in Sachsen-Anhalt. Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten. 2 Lose - Los 1 umfasst die vollständige Durchführung eines Durchgangs des Stichprobenmonitorings des Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis) - Los 2 umfasst die vollständige Durchführung eines Durchgangs des Stichprobenmonitorings des Stromgründlings (Romanogobio belingi). - Los 3 umfasst die Durchführung eines Durchgangs des Stichprobenmonitorings an ausgewählten Stichprobestellen des Bitterlings (Rhodeus amarus).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-12.
Auftragsbekanntmachung (2023-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring von Schlammpeitzger, Stromgründling und Bitterling (gesamt: 3 Lose)
Referenznummer: 43.162/01/2023_FFH Fischartenmonitoring_(3 Lose)
Kurze Beschreibung:
1 Ziel der Leistung
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Art Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis),
die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Landes für die Art Stromgründling (Romanogobio belingi)
sowie die Durchführung des Stichprobenmonitorings an ausgewählten Stichprobestellen nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Fischart Bitterling (Rhodeus amarus) in Sachsen-Anhalt.
Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten.
2 Lose
- Los 1 umfasst die vollständige Durchführung eines Durchgangs des Stichprobenmonitorings des Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis)
- Los 2 umfasst die vollständige Durchführung eines Durchgangs des Stichprobenmonitorings des Stromgründlings (Romanogobio belingi).
- Los 3 umfasst die Durchführung eines Durchgangs des Stichprobenmonitorings an ausgewählten Stichprobestellen des Bitterlings (Rhodeus amarus).
1 Ziel der Leistung
Ziel der Leistung ist die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Art Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis),
die Durchführung eines vollständigen Durchgangs des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Landes für die Art Stromgründling (Romanogobio belingi)
sowie die Durchführung des Stichprobenmonitorings an ausgewählten Stichprobestellen nach den Monitoringkonzepten des Bundes bzw. des Landes für die Fischart Bitterling (Rhodeus amarus) in Sachsen-Anhalt.
Dies dient als Grundlage für die Einschätzung des Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und nach einheitlichen Kriterien auszuwerten.
2 Lose
- Los 1 umfasst die vollständige Durchführung eines Durchgangs des Stichprobenmonitorings des Schlammpeitzgers (Misgurnus fossilis)
- Los 2 umfasst die vollständige Durchführung eines Durchgangs des Stichprobenmonitorings des Stromgründlings (Romanogobio belingi).
- Los 3 umfasst die Durchführung eines Durchgangs des Stichprobenmonitorings an ausgewählten Stichprobestellen des Bitterlings (Rhodeus amarus).
1️⃣
Interne Kennung: 43.162/01/2023_FFH-Fischartenmonitoring_LOS 1
Titel: Los 1 - Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring von Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis)
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Auszug aus der Leistungsbeschreibung:
Der Untersuchungsraum für Los 1 umfasst 17 Stichprobenstellen (STPE) für die Erfassung des Schlammpeitzgers gemäß Monitoringkonzept. Die STPE befinden sich in Sachsen-Anhalt innerhalb acht Landkreise (Haldensleben, Halberstadt, Wittenberg, Dessau-Roßlau, Köthen, Burg, Stendal, Salzwedel).
Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für den Schlammpeitzger abgewichen werden.
Die Befischung an den Stichprobestellen ist auf den Schlammpeitzger ausgerichtet und entsprechend methodisch anzupassen. Die Erfassung wird mit Hilfe der Elektrobefischung durchgeführt und erfordert artspezifischen Aufwand, um den Anforderungen der FFH-RL zu entsprechen.
Die Probestrecke sollte repräsentativ für die unterschiedlichen Strukturen im Untersuchungsgebiet sein (flache, schwach fließende, warme, nährstoffreiche Gewässer des Flachlandes und kleine, weichgründige, vegetationsreiche Flachgewässer mit überwiegend organisch geprägter Feinsedimentauflagen). Die konkrete Festlegung der zu befischenden Teilbereiche des Gewässers treffen die Bearbeiter vor Ort.
Die Befischungen sind zu den für die Art am besten geeigneten Zeiten/Monaten durchzuführen, ggf. sind weitere Vorgaben für die Arten aufgeführt.
Neben der FFH-Art Schlammpeitzger sind die Nachweise aller weiteren Arten in den Fangprotokollen zu dokumentieren. Die Individuen sind in Größenklassen bezüglich ihrer Länge in der dafür vorgesehenen Tabelle zu verzeichnen.
Die Befischungsergebnisse werden in speziellen WRRL-Feldprotokollen dokumentiert.
Zusätzlich zu den grundlegenden WRRL-Feldprotokollen für die Befischung sind FFH-Feldprotokolle für ergänzende Kriterien der FFH-Richtlinie auszufüllen. Das FFH-Feldprotokoll ist sowohl bei einem konkreten Nachweis der Art mit der Befischung, als auch bei Befischungen ohne konkreten Nachweis der betreffenden Fischart (Negativnachweise) auszufüllen.
3.3 Berichte und Teilleistungen
3.3.1 Teilleistungen
Der AN verfasst schriftliche Berichte, in dem die geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind.
Zwischen- und Endbericht zu Los 1 gelten jeweils als eine Teilleistung:
- Teilleistung 1.1: Zwischenbericht
Teilleistung 1.1 enthält die gesamten Daten der Geländeerfassungen einschließlich Fotodokumentation des Jahres 2024
- Teilleistung 1.2: Endbericht
Teilleistung 1.2 enthält die Auswertung und Ergebnisdarstellung der Geländeerfassungen des Jahres 2024 und landesweit gültige Gesamtdarstellungen des Monitoringdurchgangs.
Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2024 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist einmal vollständig zu bearbeiten.
3.3.2 Berichtsformat, Dokumentation und Datenhaltung
3.3.2.1 Zwischenbericht
Der Zwischenbericht enthält alle erhobenen Daten in den folgenden Formaten:
- Datenbank aller Nachweise der Fische auf den Untersuchungsflächen als Multibase CS-Datei
- Datenbank aller Nachweise der Fische auf den Untersuchungsflächen im MS Excel-Format.
- digitalisierte topographische Daten als ArcView-shapefiles bzw. Koordinaten
- digitale Fotodokumentation mit eindeutiger Kennzeichnung einschließlich Lokalisierung der Bilddateien (Format: vorzugsweise jpg)
3.3.2.2 Endbericht
Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen.
In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats:
Weitere Informationen wie Abbildungen, Informationen zu Dokumentation und Datenhaltung, Berichte, Teilleistungen und Termine, Ausführungsfristen/Zahlungen, Sonstige Festlegungen, durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen, Eignungskriterien, Quellen entnehmen Sie bitte:
der Anlage "Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen.
Auszug aus der Leistungsbeschreibung:
Der Untersuchungsraum für Los 1 umfasst 17 Stichprobenstellen (STPE) für die Erfassung des Schlammpeitzgers gemäß Monitoringkonzept. Die STPE befinden sich in Sachsen-Anhalt innerhalb acht Landkreise (Haldensleben, Halberstadt, Wittenberg, Dessau-Roßlau, Köthen, Burg, Stendal, Salzwedel).
Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für den Schlammpeitzger abgewichen werden.
Die Befischung an den Stichprobestellen ist auf den Schlammpeitzger ausgerichtet und entsprechend methodisch anzupassen. Die Erfassung wird mit Hilfe der Elektrobefischung durchgeführt und erfordert artspezifischen Aufwand, um den Anforderungen der FFH-RL zu entsprechen.
Die Probestrecke sollte repräsentativ für die unterschiedlichen Strukturen im Untersuchungsgebiet sein (flache, schwach fließende, warme, nährstoffreiche Gewässer des Flachlandes und kleine, weichgründige, vegetationsreiche Flachgewässer mit überwiegend organisch geprägter Feinsedimentauflagen). Die konkrete Festlegung der zu befischenden Teilbereiche des Gewässers treffen die Bearbeiter vor Ort.
Die Befischungen sind zu den für die Art am besten geeigneten Zeiten/Monaten durchzuführen, ggf. sind weitere Vorgaben für die Arten aufgeführt.
Neben der FFH-Art Schlammpeitzger sind die Nachweise aller weiteren Arten in den Fangprotokollen zu dokumentieren. Die Individuen sind in Größenklassen bezüglich ihrer Länge in der dafür vorgesehenen Tabelle zu verzeichnen.
Die Befischungsergebnisse werden in speziellen WRRL-Feldprotokollen dokumentiert.
Zusätzlich zu den grundlegenden WRRL-Feldprotokollen für die Befischung sind FFH-Feldprotokolle für ergänzende Kriterien der FFH-Richtlinie auszufüllen. Das FFH-Feldprotokoll ist sowohl bei einem konkreten Nachweis der Art mit der Befischung, als auch bei Befischungen ohne konkreten Nachweis der betreffenden Fischart (Negativnachweise) auszufüllen.
3.3 Berichte und Teilleistungen
3.3.1 Teilleistungen
Der AN verfasst schriftliche Berichte, in dem die geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind.
Zwischen- und Endbericht zu Los 1 gelten jeweils als eine Teilleistung:
- Teilleistung 1.1: Zwischenbericht
Teilleistung 1.1 enthält die gesamten Daten der Geländeerfassungen einschließlich Fotodokumentation des Jahres 2024
- Teilleistung 1.2: Endbericht
Teilleistung 1.2 enthält die Auswertung und Ergebnisdarstellung der Geländeerfassungen des Jahres 2024 und landesweit gültige Gesamtdarstellungen des Monitoringdurchgangs.
Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2024 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist einmal vollständig zu bearbeiten.
3.3.2 Berichtsformat, Dokumentation und Datenhaltung
3.3.2.1 Zwischenbericht
Der Zwischenbericht enthält alle erhobenen Daten in den folgenden Formaten:
- Datenbank aller Nachweise der Fische auf den Untersuchungsflächen als Multibase CS-Datei
- Datenbank aller Nachweise der Fische auf den Untersuchungsflächen im MS Excel-Format.
- digitalisierte topographische Daten als ArcView-shapefiles bzw. Koordinaten
- digitale Fotodokumentation mit eindeutiger Kennzeichnung einschließlich Lokalisierung der Bilddateien (Format: vorzugsweise jpg)
3.3.2.2 Endbericht
Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen.
In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats:
Weitere Informationen wie Abbildungen, Informationen zu Dokumentation und Datenhaltung, Berichte, Teilleistungen und Termine, Ausführungsfristen/Zahlungen, Sonstige Festlegungen, durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen, Eignungskriterien, Quellen entnehmen Sie bitte:
der Anlage "Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
IST-Recherche - Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Lurche und Kriechtiere (Amphibia et Reptilia), Monitoring-Durchgang 2024-2026 - zwecks weiterer Entscheidungen hinsichtlich des Schutzes und Förderung der Artenvielfalt in Sachsen-Anhalt und folglich im Großraum der EU.
IST-Recherche - Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Lurche und Kriechtiere (Amphibia et Reptilia), Monitoring-Durchgang 2024-2026 - zwecks weiterer Entscheidungen hinsichtlich des Schutzes und Förderung der Artenvielfalt in Sachsen-Anhalt und folglich im Großraum der EU.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gebiete: Jerichow und Havelberg
Postanschrift: mehrere Gebiete in Sachsen-Anhalt, siehe Anlage "Leistungsbeschreibung"
Postleitzahl: 06116
Stadt: Halle (Saale)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-01 📅
Datum des Endes: 2025-11-01 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 40 Prozent Gewichtung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 43.162/01/2023_FFH-Fischartenmonitoring_LOS 2
Titel: Los 2 - Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring von Stromgründling (Romanogobio belingi)
Beschreibung der Beschaffung:
Der Untersuchungsraum für Los 2 umfasst fünf Stichprobenstellen (STPE) für die Erfassung des Stromgründlings gemäß Monitoringkonzept. Die STPE befinden sich in Sachsen-Anhalt innerhalb fünf Landkreise (Burg, Bernburg, Wittenberg, Dessau-Roßlau, Magdeburg).
Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für den Stromgründling abgewichen werden.
Die Befischung an den Stichprobestellen ist auf die genannte Art Stromgründling der einzelnen Standorte ausgerichtet und entsprechend methodisch anzupassen.
Bei den Erfassungen ist zu berücksichtigen, dass die nachfolgende Bewertung sowohl nach den BWS für R. belingi als auch R. vladykovi erfolgen soll. Die Erfassungsmethodik ist entsprechend auszurichten
Die Erfassung der Fischart des FFH-Monitorings wird mit Hilfe der Elektrobefischung durchgeführt und erfordert artspezifischen Aufwand, um den Anforderungen der FFH-RL zu entsprechen. Die Befischungen sind bei Nacht durchzuführen (mindestens eine Stunde nach Anbruch der Dunkelheit), da sich die Art nachts im Flachwasserbereichen aufhält und die Nachweisbarkeit dadurch erhöht wird.
Die Befischungen sind zu den für die Art am besten geeigneten Zeiten/Monaten durchzuführen, ggf. sind weitere Vorgaben für die Arten aufgeführt.
Der Umfang des zu beprobenden Gewässerabschnitts soll sich an den methodischen Vorgaben der Probenahme gemäß Handbuch zu fiBS (fischbasiertes Bewertungssystems für Fließgewässer) orientieren.
Neben der FFH-Art Stromgründling sind die Nachweise aller weiteren Arten in den Fangprotokollen zu dokumentieren.
Die Befischungsergebnisse werden in speziellen WRRL-Feldprotokollen dokumentiert.
Zusätzlich zu den grundlegenden WRRL-Feldprotokollen für die Befischung sind FFH-Feldprotokolle für ergänzende Kriterien der FFH-Richtlinie auszufüllen. Das FFH-Feldprotokoll ist sowohl bei einem konkreten Nachweis der Art mit der Befischung, als auch bei Befischungen ohne konkreten Nachweis der betreffenden Fischart (Negativnachweise) auszufüllen.
Die Erfassung und Bewertung des Stromgründlings R. belingi soll alternativ anhand zweier Bewertungsschemata (BWS) erfolgen: BWS für R. belingi sowie BWS für R. vladykovi. Anwendbarkeit und Ergebnisse beider Schemata sollen dabei verglichen werden. Daraus soll eine Empfehlung für die fachlich sinnvollste Vorgehensweise bei der Bewertung abgeleitet werden.
4.2 Dateneingaben
Der AN nimmt die Eingaben der erhobenen und recherchierten Daten vor. Es soll größtmögliche Vergleichbarkeit der Darstellungen mit früheren Berichten angestrebt werden.
4.3 Berichtsformat, Dokumentation und Datenhaltung
Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Der Endbericht enthält die Auswertung und Ergebnisdarstellung der Geländeerfassungen des Jahres 2025 und landesweit gültige Gesamtdarstellungen des Monitoringdurchgangs.
Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern
Der Untersuchungsraum für Los 2 umfasst fünf Stichprobenstellen (STPE) für die Erfassung des Stromgründlings gemäß Monitoringkonzept. Die STPE befinden sich in Sachsen-Anhalt innerhalb fünf Landkreise (Burg, Bernburg, Wittenberg, Dessau-Roßlau, Magdeburg).
Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für den Stromgründling abgewichen werden.
Die Befischung an den Stichprobestellen ist auf die genannte Art Stromgründling der einzelnen Standorte ausgerichtet und entsprechend methodisch anzupassen.
Bei den Erfassungen ist zu berücksichtigen, dass die nachfolgende Bewertung sowohl nach den BWS für R. belingi als auch R. vladykovi erfolgen soll. Die Erfassungsmethodik ist entsprechend auszurichten
Die Erfassung der Fischart des FFH-Monitorings wird mit Hilfe der Elektrobefischung durchgeführt und erfordert artspezifischen Aufwand, um den Anforderungen der FFH-RL zu entsprechen. Die Befischungen sind bei Nacht durchzuführen (mindestens eine Stunde nach Anbruch der Dunkelheit), da sich die Art nachts im Flachwasserbereichen aufhält und die Nachweisbarkeit dadurch erhöht wird.
Die Befischungen sind zu den für die Art am besten geeigneten Zeiten/Monaten durchzuführen, ggf. sind weitere Vorgaben für die Arten aufgeführt.
Der Umfang des zu beprobenden Gewässerabschnitts soll sich an den methodischen Vorgaben der Probenahme gemäß Handbuch zu fiBS (fischbasiertes Bewertungssystems für Fließgewässer) orientieren.
Neben der FFH-Art Stromgründling sind die Nachweise aller weiteren Arten in den Fangprotokollen zu dokumentieren.
Die Befischungsergebnisse werden in speziellen WRRL-Feldprotokollen dokumentiert.
Zusätzlich zu den grundlegenden WRRL-Feldprotokollen für die Befischung sind FFH-Feldprotokolle für ergänzende Kriterien der FFH-Richtlinie auszufüllen. Das FFH-Feldprotokoll ist sowohl bei einem konkreten Nachweis der Art mit der Befischung, als auch bei Befischungen ohne konkreten Nachweis der betreffenden Fischart (Negativnachweise) auszufüllen.
Die Erfassung und Bewertung des Stromgründlings R. belingi soll alternativ anhand zweier Bewertungsschemata (BWS) erfolgen: BWS für R. belingi sowie BWS für R. vladykovi. Anwendbarkeit und Ergebnisse beider Schemata sollen dabei verglichen werden. Daraus soll eine Empfehlung für die fachlich sinnvollste Vorgehensweise bei der Bewertung abgeleitet werden.
4.2 Dateneingaben
Der AN nimmt die Eingaben der erhobenen und recherchierten Daten vor. Es soll größtmögliche Vergleichbarkeit der Darstellungen mit früheren Berichten angestrebt werden.
4.3 Berichtsformat, Dokumentation und Datenhaltung
Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Der Endbericht enthält die Auswertung und Ergebnisdarstellung der Geländeerfassungen des Jahres 2025 und landesweit gültige Gesamtdarstellungen des Monitoringdurchgangs.
Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern
Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 43.162/01/2023_FFH-Fischartenmonitoring_LOS 3
Titel: Los 3 - Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring von Bitterling (Rhodeus amarus).
Beschreibung der Beschaffung:
Der Untersuchungsraum umfasst fünf Stichprobenstellen (STPE) für die Erfassung des Bitterlings gemäß Monitoringkonzept. Die STPE befinden sich in Sachsen-Anhalt innerhalb vier Landkreise (Salzwedel, Stendal, Bernburg, Wittenberg).
Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für den Bitterling abgewichen werden.
Die Befischung an den Stichprobestellen ist auf den Bitterling ausgerichtet und entsprechend methodisch anzupassen. Die Erfassung wird mit Hilfe der Elektrobefischung durchgeführt und erfordert artspezifischen Aufwand, um den Anforderungen der FFH-RL zu entsprechen. Die Befischungen sind zu den für die Art am besten geeigneten Zeiten/Monaten durchzuführen, ggf. sind weitere Vorgaben für die Arten aufgeführt.
Neben der FFH-Art Bitterling sind die Nachweise aller weiteren Arten in den Fangprotokollen zu dokumentieren.
Die Probestrecke bzw. –fläche zur Erfassung des Bitterlings sollte mindestens 200 m oder 500 m² betragen sowie repräsentativ für die unterschiedlichen Habitatstrukturen im Untersuchungsgebiet sein.
Der Großmuschelbestand, welcher zur Reproduktion des Bitterlings von entscheidender Bedeutung ist, soll vom AN auf Grund des hohen Aufwands nicht gezielt erfasst werden.
Die Befischungsergebnisse werden in speziellen WRRL-Feldprotokollen (Stammfeldprotokoll, Feldprotokoll für die Elektrobefischung) dokumentiert.
Zusätzlich zu den grundlegenden WRRL-Feldprotokollen für die Befischung sind FFH-Feldprotokolle für ergänzende Kriterien der FFH-Richtlinie auszufüllen. Das FFH-Feldprotokoll ist sowohl bei einem konkreten Nachweis der Art mit der Befischung, als auch bei Befischungen ohne konkreten Nachweis der betreffenden Fischart (Negativnachweise) auszufüllen.
5.2 Dateneingaben
Der AN nimmt die Eingaben der erhobenen und recherchierten Daten vor. Dabei sind die Vorgaben zu beachten. Es soll größtmögliche Vergleichbarkeit der Darstellungen mit früheren Berichten angestrebt werden.
5.3 Berichtsformat, Dokumentation und Datenhaltung
Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Der Endbericht enthält die Auswertung und Ergebnisdarstellung der Geländeerfassungen des Jahres 2026 und landesweit gültige Gesamtdarstellungen des Monitoringdurchgangs.
Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen.
Der Untersuchungsraum umfasst fünf Stichprobenstellen (STPE) für die Erfassung des Bitterlings gemäß Monitoringkonzept. Die STPE befinden sich in Sachsen-Anhalt innerhalb vier Landkreise (Salzwedel, Stendal, Bernburg, Wittenberg).
Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für den Bitterling abgewichen werden.
Die Befischung an den Stichprobestellen ist auf den Bitterling ausgerichtet und entsprechend methodisch anzupassen. Die Erfassung wird mit Hilfe der Elektrobefischung durchgeführt und erfordert artspezifischen Aufwand, um den Anforderungen der FFH-RL zu entsprechen. Die Befischungen sind zu den für die Art am besten geeigneten Zeiten/Monaten durchzuführen, ggf. sind weitere Vorgaben für die Arten aufgeführt.
Neben der FFH-Art Bitterling sind die Nachweise aller weiteren Arten in den Fangprotokollen zu dokumentieren.
Die Probestrecke bzw. –fläche zur Erfassung des Bitterlings sollte mindestens 200 m oder 500 m² betragen sowie repräsentativ für die unterschiedlichen Habitatstrukturen im Untersuchungsgebiet sein.
Der Großmuschelbestand, welcher zur Reproduktion des Bitterlings von entscheidender Bedeutung ist, soll vom AN auf Grund des hohen Aufwands nicht gezielt erfasst werden.
Die Befischungsergebnisse werden in speziellen WRRL-Feldprotokollen (Stammfeldprotokoll, Feldprotokoll für die Elektrobefischung) dokumentiert.
Zusätzlich zu den grundlegenden WRRL-Feldprotokollen für die Befischung sind FFH-Feldprotokolle für ergänzende Kriterien der FFH-Richtlinie auszufüllen. Das FFH-Feldprotokoll ist sowohl bei einem konkreten Nachweis der Art mit der Befischung, als auch bei Befischungen ohne konkreten Nachweis der betreffenden Fischart (Negativnachweise) auszufüllen.
5.2 Dateneingaben
Der AN nimmt die Eingaben der erhobenen und recherchierten Daten vor. Dabei sind die Vorgaben zu beachten. Es soll größtmögliche Vergleichbarkeit der Darstellungen mit früheren Berichten angestrebt werden.
5.3 Berichtsformat, Dokumentation und Datenhaltung
Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Der Endbericht enthält die Auswertung und Ergebnisdarstellung der Geländeerfassungen des Jahres 2026 und landesweit gültige Gesamtdarstellungen des Monitoringdurchgangs.
Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen.
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-01 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003 Beschreibung
Postanschrift: mehrere Gebiete in Sachsen-Anhalt, siehe auch Anlage "Leistungsbeschreibung" zu den jeweiligen Losen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§ 15 VgV - Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-15 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-16 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45 Tage
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-12-08 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-01-16 08:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-08 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: gem. § 56 VgV
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bezeichnung:Bezeichnung:Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einschließlich, sofern vorhanden, Eintragung in ein Berufs-, Vereins- oder Handelsregister Gewerbeanmeldung (sofern vorhanden): Beschreibung:Beschreibung:Befähigung zur Berufsausübung - Mitglied in einer Berufsgenossenschaft oder Eintragung in ein Berufsregister (Siehe auch Anlage "Eigenerklärungen zur Eignung", S. 2), für Nachunternehmer gelten dieselben Regelungen
Bezeichnung:Bezeichnung:Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einschließlich, sofern vorhanden, Eintragung in ein Berufs-, Vereins- oder Handelsregister Gewerbeanmeldung (sofern vorhanden): Beschreibung:Beschreibung:Befähigung zur Berufsausübung - Mitglied in einer Berufsgenossenschaft oder Eintragung in ein Berufsregister (Siehe auch Anlage "Eigenerklärungen zur Eignung", S. 2), für Nachunternehmer gelten dieselben Regelungen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (s. Anlage 07 "Eigenerklärungen zur Eignung" - S. 5 sowie Anlagen Referenzliste und Konzept Übersichtstabelle): Referenzliste siehe Anlage "Referenzliste" und Konzept Übersichtstabelle siehe Anlage "Konzept Übersichtstabelle" • Personelle Leistungsfähigkeit o Für die fachliche Bearbeitung des Projektes sind Bearbeiter mit einschlägiger lepidopterologischer Erfahrung verbindlich zu benennen • Personenbezogene Referenzen o Für alle zur Bearbeitung des Projektes vorgesehenen Bearbeiter liegen personenbezogene Referenzen in Bezug auf die Erfassung von Schmetterlingen sowie die Bewertung von Erhaltungszuständen entsprechend BFN & BLAK (2017) vor. o Die Referenzen sind in die vom AG vorgegebene Excel-Vorlage (Anlage 12-1) fortlaufend für alle vorgesehenen Bearbeiter einzutragen und mit dem Angebot zu übermitteln • Organisatorisches Konzept o Es ist ein kurzes ein organisatorisches Konzept vorzulegen, dem verbindlich zu entnehmen ist, welche Personen in welcher Tätigkeit (Projektleitung/-koordination, Erfasser, Auswertung/Berichte etc.) in die Bearbeitung des Projektes involviert sein sollen. Dieses ist von allen dort aufgeführten Personen zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen. Dem Konzept ist zudem eine tabellarische Übersicht (als Excel-Datei) beizufügen (Anlage 12-2), welche eine verbindliche Zuordnung der vorgesehenen Bearbeiter zu den jeweiligen STPE enthält.
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (s. Anlage 07 "Eigenerklärungen zur Eignung" - S. 5 sowie Anlagen Referenzliste und Konzept Übersichtstabelle): Referenzliste siehe Anlage "Referenzliste" und Konzept Übersichtstabelle siehe Anlage "Konzept Übersichtstabelle" • Personelle Leistungsfähigkeit o Für die fachliche Bearbeitung des Projektes sind Bearbeiter mit einschlägiger lepidopterologischer Erfahrung verbindlich zu benennen • Personenbezogene Referenzen o Für alle zur Bearbeitung des Projektes vorgesehenen Bearbeiter liegen personenbezogene Referenzen in Bezug auf die Erfassung von Schmetterlingen sowie die Bewertung von Erhaltungszuständen entsprechend BFN & BLAK (2017) vor. o Die Referenzen sind in die vom AG vorgegebene Excel-Vorlage (Anlage 12-1) fortlaufend für alle vorgesehenen Bearbeiter einzutragen und mit dem Angebot zu übermitteln • Organisatorisches Konzept o Es ist ein kurzes ein organisatorisches Konzept vorzulegen, dem verbindlich zu entnehmen ist, welche Personen in welcher Tätigkeit (Projektleitung/-koordination, Erfasser, Auswertung/Berichte etc.) in die Bearbeitung des Projektes involviert sein sollen. Dieses ist von allen dort aufgeführten Personen zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen. Dem Konzept ist zudem eine tabellarische Übersicht (als Excel-Datei) beizufügen (Anlage 12-2), welche eine verbindliche Zuordnung der vorgesehenen Bearbeiter zu den jeweiligen STPE enthält.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe (Siehe auch Anlage "Eigenerklärungen zur Eignung", S. 3) Den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter wie folgt: Vorlage der APQV oder ULV-Eintragung Sachsen-Anhalt oder Anlage 7 - Eigenerklärung zur Eignung oder EEE. Hiermit bestätigt der Bieter, dass er u. a. über eine Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (branchenüblich) verfügt. Für Nachunternehmer gelten dieselben Regelungen.
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe (Siehe auch Anlage "Eigenerklärungen zur Eignung", S. 3) Den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter wie folgt: Vorlage der APQV oder ULV-Eintragung Sachsen-Anhalt oder Anlage 7 - Eigenerklärung zur Eignung oder EEE. Hiermit bestätigt der Bieter, dass er u. a. über eine Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (branchenüblich) verfügt. Für Nachunternehmer gelten dieselben Regelungen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschlussgründe sind alle Gründe gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10 sowie Abs. 4 Ziffer 1 und 2 GWB und § 124 Abs. 1 Ziff. 1 bis 9 GWB. Die Angaben zum Vorliegen von Ausschlussgründen sind in de Anlage "Eigenerklärungen zur Eignung" bzw. in der EEE vorzunehmen.
Ausschlussgründe sind alle Gründe gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10 sowie Abs. 4 Ziffer 1 und 2 GWB und § 124 Abs. 1 Ziff. 1 bis 9 GWB. Die Angaben zum Vorliegen von Ausschlussgründen sind in de Anlage "Eigenerklärungen zur Eignung" bzw. in der EEE vorzunehmen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)
Nationale Registrierungsnummer: 15-1803-07
Postanschrift: Reideburger Straße 47
Postleitzahl: 06116
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@lau.mwu.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://lau.sachsen-anhalt.de🌏
Federführendes Mitglied ✅ Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://evergabe.sachsen-anhalt.de/🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.sachsen-anhalt.de🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungamt Sachsen-Anhalt, Vergabekammern-Geschäftsstelle
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Dieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA). Ein Vergabeverstoß kann im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Die Frist endet jedoch 30 Kalendertage nach einer Bekanntgabe der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Dieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA). Ein Vergabeverstoß kann im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Die Frist endet jedoch 30 Kalendertage nach einer Bekanntgabe der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-12+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 240-755419 (2023-12-12)
Auftragsbekanntmachung (2024-01-12) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (s. Anlage 07 "Eigenerklärungen zur Eignung" - S. 5 sowie Anlagen Referenzliste und Konzept Übersichtstabelle): Referenzliste siehe Anlage "Referenzliste" und Konzept Übersichtstabelle siehe Anlage "Konzept Übersichtstabelle" • Personelle Leistungsfähigkeit o Für die fachliche Bearbeitung des Projektes sind Bearbeiter mit einschlägiger lepidopterologischer Erfahrung verbindlich zu benennen • Personenbezogene Referenzen o Für alle zur Bearbeitung des Projektes vorgesehenen Bearbeiter liegen personenbezogene Referenzen in Bezug auf die Erfassung von Fischen sowie die Bewertung von Erhaltungszuständen entsprechend BFN & BLAK (2017) vor. o Die Referenzen sind in die vom AG vorgegebene Excel-Vorlage (Anlage 12-1) fortlaufend für alle vorgesehenen Bearbeiter einzutragen und mit dem Angebot zu übermitteln • Organisatorisches Konzept o Es ist ein kurzes ein organisatorisches Konzept vorzulegen, dem verbindlich zu entnehmen ist, welche Personen in welcher Tätigkeit (Projektleitung/-koordination, Erfasser, Auswertung/Berichte etc.) in die Bearbeitung des Projektes involviert sein sollen. Dieses ist von allen dort aufgeführten Personen zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen. Dem Konzept ist zudem eine tabellarische Übersicht (als Excel-Datei) beizufügen (Anlage 12-2), welche eine verbindliche Zuordnung der vorgesehenen Bearbeiter zu den jeweiligen STPE enthält.
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (s. Anlage 07 "Eigenerklärungen zur Eignung" - S. 5 sowie Anlagen Referenzliste und Konzept Übersichtstabelle): Referenzliste siehe Anlage "Referenzliste" und Konzept Übersichtstabelle siehe Anlage "Konzept Übersichtstabelle" • Personelle Leistungsfähigkeit o Für die fachliche Bearbeitung des Projektes sind Bearbeiter mit einschlägiger lepidopterologischer Erfahrung verbindlich zu benennen • Personenbezogene Referenzen o Für alle zur Bearbeitung des Projektes vorgesehenen Bearbeiter liegen personenbezogene Referenzen in Bezug auf die Erfassung von Fischen sowie die Bewertung von Erhaltungszuständen entsprechend BFN & BLAK (2017) vor. o Die Referenzen sind in die vom AG vorgegebene Excel-Vorlage (Anlage 12-1) fortlaufend für alle vorgesehenen Bearbeiter einzutragen und mit dem Angebot zu übermitteln • Organisatorisches Konzept o Es ist ein kurzes ein organisatorisches Konzept vorzulegen, dem verbindlich zu entnehmen ist, welche Personen in welcher Tätigkeit (Projektleitung/-koordination, Erfasser, Auswertung/Berichte etc.) in die Bearbeitung des Projektes involviert sein sollen. Dieses ist von allen dort aufgeführten Personen zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen. Dem Konzept ist zudem eine tabellarische Übersicht (als Excel-Datei) beizufügen (Anlage 12-2), welche eine verbindliche Zuordnung der vorgesehenen Bearbeiter zu den jeweiligen STPE enthält.
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-12+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: ff64caa1-d5bf-4f5f-8a3d-3072577c0cc9-03
Quelle: OJS 2024/S 010-026279 (2024-01-12)
Auftragsbekanntmachung (2024-01-15) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-22 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-23 08:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-01-23 08:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-15+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 8e32beff-1fb7-4d56-9a76-2fc1eb9f1e28-01
Quelle: OJS 2024/S 011-030163 (2024-01-15)