Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans und Fortschreibung/ Erstellung der Landschaftspläne für die Gemeinden des Amtes Peitz

Amt Peitz

Die Stadt und die Gemeinden des Amtes Peitz/Picnjo sind dabei, sich grundlegend, perspektivisch in den Fragen der Stadt- und Gemeindeentwicklung und -planung neu auszurichten. Weiterhin ist es gemeinsames Ziel, die kooperierenden Gemeinden des Amtes Peitz in ihren strukturellen und funktionalen Merkmalen zu stärken und zu entwickeln.
Mit den Diskussionen und Handlungsbedarfen zum strukturbedingten und demographischen Wandel, zu Klimaschutz, Globalisierung, Digitalisierung und weiteren Zukunftsthemen, die die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in der Region beeinflussen, werden sich in den nächsten Jahren wesentliche Rahmenbedingungen der Entwicklung in der Stadt und den Gemeinden verändern. Die sich mit dem anstehenden Strukturwandel ergebenden notwendigen Erfordernisse sind angemessen zu steuern.
Der Gemeinsame Flächennutzungsplan (GFNP) soll einen gerechten Ausgleich der vielfältigen Themen ermöglichen und die Entwicklung benachbarter Gemeinden über kommunale Grenzen hinweg koordinieren.
Für beide Planverfahren (Aufstellung GFNP und Fortschreibung/ Erstellung Landschaftspläne) werden dem Amt Peitz Zuwendungen vom Land Brandenburg (Landesamt für Bauen und Verkehr) aus der Planungsförderungsrichtlinie 2020 gewährt.
Der in Los 1 beschriebene Leistungsgegenstand ist die Aufstellung des GFNP gemäß §§ 5 und 204 BauGB für das gesamte Amtsgebiet mit 28.270 ha einschließlich Umweltbericht gemäß §§ 2 - 6a BauGB.
Der in Los 2 beschriebene Leistungsgegenstand ist die Fortschreibung/ Erstellung der Landschaftspläne gemäß § 11 BNatSchG und § 5 BbgNatSchAG für das gesamte Amtsgebiet mit 28.270 ha.
Beide Planverfahren sind auf Grund des Abstimmungsbedarfs und Integrationserfordernisses zwingend zeitlich parallel durchzuführen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-02-14 Auftragsbekanntmachung
2023-05-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-02-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Referenznummer: 01/BA/1-2022
Kurze Beschreibung:
Die Stadt und die Gemeinden des Amtes Peitz/Picnjo sind dabei, sich grundlegend, perspektivisch in den Fragen der Stadt- und Gemeindeentwicklung und -planung neu auszurichten. Weiterhin ist es gemeinsames Ziel, die kooperierenden Gemeinden des Amtes Peitz in ihren strukturellen und funktionalen Merkmalen zu stärken und zu entwickeln. Mit den Diskussionen und Handlungsbedarfen zum strukturbedingten und demographischen Wandel, zu Klimaschutz, Globalisierung, Digitalisierung und weiteren Zukunftsthemen, die die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in der Region beeinflussen, werden sich in den nächsten Jahren wesentliche Rahmenbedingungen der Entwicklung in der Stadt und den Gemeinden verändern. Die sich mit dem anstehenden Strukturwandel ergebenden notwendigen Erfordernisse sind angemessen zu steuern. Der Gemeinsame Flächennutzungsplan (GFNP) soll einen gerechten Ausgleich der vielfältigen Themen ermöglichen und die Entwicklung benachbarter Gemeinden über kommunale Grenzen hinweg koordinieren. Für beide Planverfahren (Aufstellung GFNP und Fortschreibung/ Erstellung Landschaftspläne) werden dem Amt Peitz Zuwendungen vom Land Brandenburg (Landesamt für Bauen und Verkehr) aus der Planungsförderungsrichtlinie 2020 gewährt. Der in Los 1 beschriebene Leistungsgegenstand ist die Aufstellung des GFNP gemäß §§ 5 und 204 BauGB für das gesamte Amtsgebiet mit 28.270 ha einschließlich Umweltbericht gemäß §§ 2 - 6a BauGB. Der in Los 2 beschriebene Leistungsgegenstand ist die Fortschreibung/ Erstellung der Landschaftspläne gemäß § 11 BNatSchG und § 5 BbgNatSchAG für das gesamte Amtsgebiet mit 28.270 ha. Beide Planverfahren sind auf Grund des Abstimmungsbedarfs und Integrationserfordernisses zwingend zeitlich parallel durchzuführen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Spree-Neiße 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Amt Peitz
Postanschrift: Schulstraße 6
Postleitzahl: 03185
Postort: Peitz
Kontakt
Internetadresse: https://www.peitz.de 🌏
E-Mail: donath@peitz.de 📧
Telefon: +49 3560138162 📞
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB66HA3/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB66HA3 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-02-14 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-17 📅
Datum des Beginns: 2023-05-05 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 035-101524
ABl. S-Ausgabe: 35
Zusätzliche Informationen
§ 55 Abs. 2 VgV Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt und die Gemeinden des Amtes Peitz/Picnjo sind dabei, sich grundlegend, perspektivisch in den Fragen der Stadt- und Gemeindeentwicklung und -planung neu auszurichten. Weiterhin ist es gemeinsames Ziel, die kooperierenden Gemeinden des Amtes Peitz in ihren strukturellen und funktionalen Merkmalen zu stärken und zu entwickeln.
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Mit den Diskussionen und Handlungsbedarfen zum strukturbedingten und demographischen Wandel, zu Klimaschutz, Globalisierung, Digitalisierung und weiteren Zukunftsthemen, die die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in der Region beeinflussen, werden sich in den nächsten Jahren wesentliche Rahmenbedingungen der Entwicklung in der Stadt und den Gemeinden verändern. Die sich mit dem anstehenden Strukturwandel ergebenden notwendigen Erfordernisse sind angemessen zu steuern.
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Der Gemeinsame Flächennutzungsplan (GFNP) soll einen gerechten Ausgleich der vielfältigen Themen ermöglichen und die Entwicklung benachbarter Gemeinden über kommunale Grenzen hinweg koordinieren.
Für beide Planverfahren (Aufstellung GFNP und Fortschreibung/ Erstellung Landschaftspläne) werden dem Amt Peitz Zuwendungen vom Land Brandenburg (Landesamt für Bauen und Verkehr) aus der Planungsförderungsrichtlinie 2020 gewährt.
Der in Los 1 beschriebene Leistungsgegenstand ist die Aufstellung des GFNP gemäß §§ 5 und 204 BauGB für das gesamte Amtsgebiet mit 28.270 ha einschließlich Umweltbericht gemäß §§ 2 - 6a BauGB.
Der in Los 2 beschriebene Leistungsgegenstand ist die Fortschreibung/ Erstellung der Landschaftspläne gemäß § 11 BNatSchG und § 5 BbgNatSchAG für das gesamte Amtsgebiet mit 28.270 ha.
Beide Planverfahren sind auf Grund des Abstimmungsbedarfs und Integrationserfordernisses zwingend zeitlich parallel durchzuführen.
Bezeichnung des Loses: Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden des Amtes Peitz/Picnjo
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Ziel des Auftrags ist es,
- einen flächendeckenden GFNP (nach §§ 5 bis 7 BauGB sowie§ 204) gemäß § 18 HOAI "Leistungsbild Flächennutzungsplan",
einschließlich aller Grundleistungen gemäß Anlage 2 (zu § 18 Absatz 2 HOAI)
sowie als integralen Bestandteil
- einen Landschaftsplan (nach § 11 BNatSchG i.V.m. § 5 BbgNatSchAG) gemäß § 23 HOAI "Leistungsbild Landschaftsplan"
einschließlich aller Grundleistungen gemäß Anlage 4 (zu § 23 Absatz 2 HOAI)
bis spätestens zum 25.11.2026 öffentlich bekannt zu machen und zur Rechtswirksamkeit zu bringen.
Besondere zu erbringende Leistungen (gem. Anlage 9 HOAI zu § 18 Absatz 2 sowie § 23 Absatz 2) sind in der beigefügten Leistungsbeschreibung Teil A "HOAI-Leistungsbild" (Punkt 6.) aufgeführt.
Durch den Auftragnehmer zu berücksichtigende Ziele und Schlüsselthemen
- Flächenpotenzialuntersuchungen und -sicherung für den Wohnungsbau einschließlich dazugehöriger Infrastruktur unter Berücksichtigung der landesplanerischen Zielsetzung zur Siedlungsentwicklung
- Standortvorbereitungen und -sicherung von Gewerbe und Industrie einschließlich dazugehöriger Infrastruktur; Ermittlung weiterer geeigneter Flächen zur Gewerbeentwicklung
- Schutz und Entwicklung der Natur und des Landschaftsraums, Maßnahmen zum Klimaschutz und der Klimaanpassung
- Förderung des Einsatzes Erneuerbarer Energien, Ermittlung planerisch geeigneter Flächen zur Ansiedlung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (gemäß Handlungsempfehlung des MLUK zur Unterstützung kommunaler Entscheidungen für großflächige Photovoltaik-Freiflächensolaranlagen (PV-FFA),
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- Integration der fortzuschreibenden bzw. zu erstellenden Landschaftspläne
Bezeichnung des Loses: Fortschreibung/ Erstellung der Landschaftspläne für die Gemeinden des Amtes Peitz/Picnjo
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Aufstellung des GFNP gemäß § 5 BauGB erfolgt gesondert mit Los 1. Beide Planverfahren sind auf Grund des Abstimmungsbedarfs und Integrationserfordernisses zwingend zeitlich parallel durchzuführen.
Besondere zu erbringende Leistungen (gem. Anlage 9 HOAI zu § 18 Absatz 2 sowie § 23 Absatz 2) sind in der beigefügten Leistungsbeschreibung Teil F "HOAI-Leistungsbild" (Punkt 6.) aufgeführt.
- Integration der fortzuschreibenden bzw. aufzustellenden Flächennutzungsplanung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Amtsgebiet des Amtes Peitz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Berufsqualifikation:
Bieter*innen müssen gemäß § 75 Abs. 1 VgV ggf. i.V.m. § 75 Abs. 3 VgV über die entsprechende Berufsqualifikation verfügen (Mindestanforderung). Dabei müssen Bieter*innen über die Berufsbezeichnung Architekt*in oder Ingenieur*in verfügen. Die Berufsqualifikation ist durch eine Kammerbescheinigung nachzuweisen.
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Sollte eine Kammerbescheinigung nicht vorliegen, kann der berufsqualifizierende Abschluss z.B. als Bachelor, Master oder Diplom-Ingenieur*in mittels einer Abschlussbescheinigung nachgewiesen werden.
Registereintragung:
Sofern Bieter*innen nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er/sie niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (in Deutschland: Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder wie bspw. Architektenkammer, Ingenieurkammer Bau). Der vorzulegende Nachweis der Registereintragung(en) darf nicht älter als 12 Monate sein.
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Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz:
Bieter*innen müssen den durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz für die drei Kalenderjahre
2020, 2021 und 2022 angeben. Dabei wird ein Mindestjahresumsatz von EUR 100.000,00 (netto)
verlangt (Mindestanforderung). Im Falle von Bietergemeinschaften muss der addierte
Jahresumsatz aller Mitglieder*innen der Bietergemeinschaft diese Mindestsumme erreichen
Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen
Alle Bieter*innen müssen die nachstehenden Anforderungen an die Eignung zum Nicht-Vorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen erfüllen:
- Zwingende Ausschlussgründe: Bezüglich der Bieter*innen dürfen keine Umstände vorliegen, welche den Auftraggeber zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Vergabeverfahrens zu dessen Ausschluss nach § 123 GWB verpflichten.
- Fakultative Ausschlussgründe: Liegen Umstände bezüglich der Bieter*innen vor, welche den Auftraggeber zu einem Ausschluss des Unternehmens nach § 124 GWB berechtigen, ist der/die Bieter*in verpflichtet, diese Umstände zu erläutern.
Sollten sich während des Vergabeverfahrens Umstände im Sinne der beiden vorstehenden Sätze ergeben, ist der/die Bieter*in verpflichtet, den Auftraggeber hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Bieter*innen, bei denen Ausschlussgründe nach §
123 GWB vorliegen, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
124 GWB vorliegen, können vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Bei Beauftragung muss der Auftragnehmer über eine angemessene Berufs- bzw. eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Das umfasst eine Deckungssumme
(Mindestanforderung) für Personenschäden von mindestens EUR 1.500.000,00 (brutto) und für Sach- und Vermögensschäden von mindestens EUR 600.000,00 (brutto) jeweils pro Versicherungsfall. Dabei muss die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahrs mindestens das dreifache dieser Versicherungssummen betragen.
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Mindeststandards:
- Deckungssumme (Mindestanforderung) für Personenschäden von mindestens EUR 1.500.000,00 (brutto) und für Sach- und Vermögensschäden von mindestens EUR 600.000,00 (brutto) jeweils pro Versicherungsfall
- Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahrs mindestens das dreifache dieser Versicherungssummen betragen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Unternehmensbezogene Referenzen:
Bieter*innen müssen über geeignete Referenzen verfügen; dabei sind jeweils drei geeignete Referenzen erforderlich (Mindestanforderung). Geeignet sind Referenzprojekte dann, wenn Bieter*innen bei diesen Projekten zwischen dem 01.01.2016 und dem 31.12.2022 Leistungen
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erbracht haben, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind und der jeweilige Referenzauftraggeber (im Falle der telefonischen Nachfrage
durch den Auftraggeber) nicht ein Negativurteil zu dem Referenzprojekt abgibt. Leistungen in
den Referenzprojekten sind vergleichbar, wenn Bieter*innen Leistungen des Leistungsbilds
Flächennutzungsplan im Rahmen der Aufstellung oder Änderung oder Fortschreibung eines Flächennutzungsplans in den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 3 als Hauptauftragnehmer erbracht hat. Die Referenzprojekte müssen dabei zumindest der Honorarzone I zugerechnet gewesen sein und mindestens 50 ha Baufläche (§ 1 BauNVO) Plangebietsfläche umfasst haben.
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Mindeststandards:
- jeweils drei geeignete Referenzen erforderlich (Projekten zwischen dem 01.01.2016 und dem 31.12.2022)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-05-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-03-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen:
§ 55 Abs. 2 VgV
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Erfahrung des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25%
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 30%

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bauamt
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB66HA3/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB66HA3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866179 📞
E-Mail: vergabekammer@mwe.brandenburg.de 📧
Fax: +49 3318661652 📠
Internetadresse: https://mwae.brandenburg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zu berücksichtigen ist, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
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Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 035-101524 (2023-02-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt und die Gemeinden des Amtes Peitz/Picnjo sind dabei, sich grundlegend, perspektivisch in den Fragen der Stadt- und Gemeindeentwicklung und -planung neu auszurichten. Weiterhin ist es gemeinsames 2 / 9 Ziel, die kooperierenden Gemeinden des Amtes Peitz in ihren strukturellen und funktionalen Merkmalen zu stärken und zu entwickeln. Mit den Diskussionen und Handlungsbedarfen zum strukturbedingten und demographischen Wandel, zu Klimaschutz, Globalisierung, Digitalisierung und weiteren Zukunftsthemen, die die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in der Region beeinflussen, werden sich in den nächsten Jahren wesentliche Rahmenbedingungen der Entwicklung in der Stadt und den Gemeinden verändern. Die sich mit dem anstehenden Strukturwandel ergebenden notwendigen Erfordernisse sind angemessen zu steuern. Der Gemeinsame Flächennutzungsplan (GFNP) soll einen gerechten Ausgleich der vielfältigen Themen ermöglichen und die Entwicklung benachbarter Gemeinden über kommunale Grenzen hinweg koordinieren. Für beide Planverfahren (Aufstellung GFNP und Fortschreibung/ Erstellung Landschaftspläne) werden dem Amt Peitz Zuwendungen vom Land Brandenburg (Landesamt für Bauen und Verkehr) aus der Planungsförderungsrichtlinie 2020 gewährt. Der in Los 1 beschriebene Leistungsgegenstand ist die Aufstellung des GFNP gemäß §§ 5 und 204 BauGB für das gesamte Amtsgebiet mit 28.270 ha einschließlich Umweltbericht gemäß §§ 2 - 6a BauGB. Der in Los 2 beschriebene Leistungsgegenstand ist die Fortschreibung/ Erstellung der Landschaftspläne gemäß § 11 BNatSchG und § 5 BbgNatSchAG für das gesamte Amtsgebiet mit 28.270 ha. Beide Planverfahren sind auf Grund des Abstimmungsbedarfs und Integrationserfordernisses zwingend zeitlich parallel durchzuführen.
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Gesamtwert des Auftrags: 460151.18 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: https://www.peitz.de/ 🌏
E-Mail: haeupel@peitz.de 📧
Telefon: +49 3560138-112 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 094-289520
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 035-101524
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB66BZ8

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt und die Gemeinden des Amtes Peitz/Picnjo sind dabei, sich grundlegend, perspektivisch in den Fragen der Stadt- und Gemeindeentwicklung und -planung neu auszurichten. Weiterhin ist es gemeinsames 2 / 9 Ziel, die kooperierenden Gemeinden des Amtes Peitz in ihren strukturellen und funktionalen Merkmalen zu
Mehr anzeigen
stärken und zu entwickeln.
Mit den Diskussionen und Handlungsbedarfen zum strukturbedingten und demographischen Wandel, zu Klimaschutz, Globalisierung, Digitalisierung und weiteren Zukunftsthemen, die die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in der Region beeinflussen, werden sich in den nächsten Jahren wesentliche Rahmenbedingungen der Entwicklung in der Stadt und den Gemeinden verändern. Die sich mit dem anstehenden Strukturwandel ergebenden notwendigen Erfordernisse sind angemessen zu steuern.
Mehr anzeigen
Für beide Planverfahren (Aufstellung GFNP und Fortschreibung/ Erstellung Landschaftspläne) werden dem Amt Peitz Zuwendungen vom Land Brandenburg (Landesamt für Bauen und Verkehr) aus der
Planungsförderungsrichtlinie 2020 gewährt.
Der in Los 2 beschriebene Leistungsgegenstand ist die Fortschreibung/ Erstellung der Landschaftspläne gemäß
§ 11 BNatSchG und § 5 BbgNatSchAG für das gesamte Amtsgebiet mit 28.270 ha.
Bezeichnung des Loses: Fortschreibung/Erstellung der Landschaftspläne für die Gemeinden des Amtes Peitz/Picnjo

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
25
Kostenkriterium (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-02 📅
Name: kollektiv stadtsucht Lucas Opitz & Joachim Faßmann GbR
Postort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland 🇩🇪
Spree-Neiße 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 460151.18 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zu berücksichtigen ist, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und
ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von
Mehr anzeigen
zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Mehr anzeigen
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2023/S 094-289520 (2023-05-11)