Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu schließen, das die Prüfung der Konzern-/Jahresabschlüsse 2023 und optional für die der Folgejah-re 2024 bis 2026 für den Konzern STADT UND LAND übernimmt. Aufgrund eines Beschlusses des Gesellschafters und den Vorgaben des Landes Berlins ist der Wirtschaftsprüfer für max. vier Jahre auszuschreiben.
Die Prüfung umfasst die Jahresabschlüsse der Gesellschaften des Konzerns STADT UND LAND, d.h. sowohl der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH als auch der folgenden Unternehmen, bei denen die STADT UND LAND Anteilseignerin ist.
- WoGeHe Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH (WoGeHe), Anteil 100 %;
- WOBEGE Wohnbauten- und Beteiligungsgesellschaft mbH (WOBEGE), Anteil 100 %;
- STADT UND LAND-FACILITY GmbH (FACILITY), Anteil 100 %
- STADT UND LAND NETZE GmbH (NETZE), Anteil 100 %
- STADT UND LAND Nord-Süd GmbH, Anteil 100 %
- STADT UND LAND Schöneberg GmbH, Anteil 100 %
- SIWOGE 1992 Siedlungsplanung und Wohnbauten-Gesellschaft mbH (nicht im Konsolidie-rungskreis); Anteil 50 %
Soweit zum Konzern STADT UND LAND neue Gesellschaften hinzukommen oder ruhende Gesell-schaften aktiviert werden, erfolgt die Prüfung für diese Gesellschaften ebenfalls auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Zu erbringen sind im Wesentlichen die folgenden Leistungen:
- Prüfung der Jahresabschlüsse einschließlich des Konzernabschlusses und des zusammenge-fassten Konzernlageberichts (§ 316 HGB) für das Geschäftsjahr 2023 ;
- erweiterte Prüfung gemäß § 53 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 HGrG (IDW PS 720);
- Konzernbezügebericht für die Geschäftsführung und leitende Angestellte;
- Prüfung der Erklärungen des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung gemäß den Regelungen des Berliner Corporate Governance Kodex (insbesondere Anlage 4; für STADT UND LAND; Stand 2015);
- Prüfung der Tantiemenabrechnungen der Geschäftsführung der STADT UND LAND auf Basis der jährlichen Zielvereinbarung;
- Jährliche prüferische Durchsicht der Trennungsrechnung aus dem Betrauungsakt Kosmosvier-tel gemäß den Anforderungen des § 3 TranspRLG im Rahmen der Jahresabschlussprüfung und Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel für die Geschäftsjahre 2022 bis 2024
Prüfung der rechnungslegungsrelevanten IT-Systeme
ein weiterer Prüfungsschwerpunkt im Einvernehmen mit dem RHvB
Drei weitere Prüfungsschwerpunkte in Abstimmung mit dem Land Berlin und dem Aufsichtsrat
Optionale Leistungen
Unter der Voraussetzung des Wegfalls der Erleichterungsvorschriften (§ 315 Abs. 5 i.V.m §298 Abs. 2 HGB) hat eine Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte einschließlich des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (§ 317 HGB) für alle Gesellschaften für die Geschäftsjahre 2023, 2024, 2025 und 2026 zu erfolgen;
Prüfung nach § 16 MABV nach Bedarf;
Nachhaltigkeitsberichterstattung (ab 2025)