Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Aufbereitung von auftraggebereigener Auftragswäsche (im Folgenden Auftragswäsche genannt), inklusive Lieferung, Abholung, Reinigung, Reparatur, Kontrolle und optional Ersatz- bzw. Neubeschaffung. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 30 Monate. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit dreimal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-30.
Auftragsbekanntmachung (2023-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Auftragswäsche
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Aufbereitung von auftraggebereigener Auftragswäsche (im Folgenden Auftragswäsche...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Aufbereitung von auftraggebereigener Auftragswäsche (im Folgenden Auftragswäsche genannt), inklusive Lieferung, Abholung, Reinigung, Reparatur, Kontrolle und optional Ersatz- bzw. Neubeschaffung. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 30 Monate. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit dreimal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Aufbereitung von auftraggebereigener Auftragswäsche (im Folgenden Auftragswäsche...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Aufbereitung von auftraggebereigener Auftragswäsche (im Folgenden Auftragswäsche genannt), inklusive Lieferung, Abholung, Reinigung, Reparatur, Kontrolle und optional Ersatz- bzw. Neubeschaffung. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 30 Monate. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit dreimal um jeweils 12 Monate zu verlängern.
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Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 30 Tage, gerechnet ab dem...”
Beschleunigtes Verfahren
Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, ist gemäß § 15 Abs. 4 VgV zulässig, da die elektronische Übermittlung der Angebote durch den Auftraggeber zugelassen wird.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-30 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, zur Anzahl der während der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, zur Anzahl der während der letzten drei Jahre durchschnittlich beschäftigten Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre (in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags)) gemäß Formblatt F1-A
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht inklusive...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht inklusive Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der Versicherungssummen je Versicherungsfall und Zusicherung, dass die Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner*in des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen / Angaben zum Auftragsinhalt) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A. Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Daher wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Erbringung entsprechender Leistungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist. Der Auftragnehmer hat dazu das Folgende nachzuweisen: - Zwei Referenzaufträge hinsichtlich regelmäßiger Abholung, Reinigung, Reparatur, Kontrolle und Lieferung von Reflektionsberufsbekleidung mit einem Bestand von mindestens 300 Teilen - Ein Referenzauftrag hinsichtlich regelmäßiger Abholung, Reinigung und Lieferung von gelegter Patienten- / Bewohnerwäsche (beinhaltet Patienten- / Bewohnerwäsche, Babywäsche oder andere Wäsche, welche entweder Eigentum des Patienten / Bewohners oder des jeweiligen Auftraggebers ist und durch diesen den Patienten / Bewohnern zur Verfügung gestellt wird) mit einer Mindestmenge von 15 kg pro Woche. - Die Dauer dieser insgesamt 3 nachzuweisenden Referenzaufträge muss jeweils mindestens 18 Monate (Dauer der Leistungserbringung) sein. Die Leistungserbringung muss dabei in den letzten drei Kalenderjahren oder im laufenden Kalenderjahr erfolgt sein. Das heißt, dass in einem Referenzprojekt innerhalb des laufenden bzw. innerhalb der letzten drei Kalenderjahre (2020 - 2022) bereits Leistungen über eine Dauer von insgesamt achtzehn Monaten erbracht worden sein müssen. Es ist hierbei unschädlich, wenn die Leistungserbringung bereits vor dem Kalenderjahr 2020 begonnen hat oder über das Kalenderjahr 2022 hinaus erfolgt (ist); es müssen lediglich im Zeitraum von 1/2020 - 10/2023 im Referenzprojekt Leistungen über eine Dauer von insgesamt 18 Monaten erbracht worden sein.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- gültiger Nachweis (Zertifizierung) über eine aktuell gültige Qualitätsmanagementzertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig): Es ist...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- gültiger Nachweis (Zertifizierung) über eine aktuell gültige Qualitätsmanagementzertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig): Es ist nachzuweisen, dass ein Qualitätsmanagement / Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig) eingeführt, in Verwendung und von einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zertifiziert ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen. Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Nachweis über ein bestehendes betriebliches Umweltprogramm (Umweltmanagement) oder ein bestehendes betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Nachweis über ein bestehendes betriebliches Umweltprogramm (Umweltmanagement) oder ein bestehendes betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Nachhaltigkeitsmanagement) Es ist nachzuweisen, dass ein betriebliches Umwelt- und / oder ein betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) eingeführt und in Verwendung ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung zu dem bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) zu erbringen, in der insbesondere der Inhalt des bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramms (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) und die entsprechenden getroffenen betrieblichen Maßnahmen (Umweltmanagement- / Nachhaltigkeitsmaßnahmen) darzustellen sind (bspw. konkrete Handlungsfelder des Um-welt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagements; z.B. konkrete Projekte / Maßnahmen und damit verbundene CO2-Einsparung). Der Bestand eines betrieblichen Umweltprogramms / Nachhaltigkeitsprogramms kann zu-dem auch alternativ durch den Nachweis über ein eingeführtes und in Verwendung befindliches, nach DIN EN ISO 14001:2015 zertifiziertes Umweltmanagementsystem oder den Nachweis der bestehenden Eintragung im EMAS-Register (EMAS-Zertifizierung / -Registrierung) erbracht werden. Der Nachweis eines Umweltmanagements / Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001:2015 ist hierbei durch Vorlage einer entsprechenden, aktuell gültigen Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen. Der Nachweis einer Eintragung im EMAS-Register / einer EMAS-Zertifizierung / -Registrierung kann bspw. durch den Registrierungsbescheid oder die Registrierungsurkunde erbracht werden. Des Weiteren werden auch gleichwertige Bescheinigungen / Nachweise zum Umweltmanagement anerkannt, wenn sie: - sich auf andere nach Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 anerkannte Umweltmanagementsysteme beziehen oder - auf einschlägigen europäischen oder internationalen Normen beruhen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sind. Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an. Hinweis: Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass der Nachweis eines nach einer einschlägigen Norm zertifizierten Umweltmanagements / Umweltmanagementsystems oder einer EMAS-Zertifizierung / -Registrierung nicht zwingend erforderlich ist. Eine Eigenerklärung zu dem bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramm ist insofern ausreichend.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- gültiger Nachweis über ein aktuell gültiges Gütezeichen und Hygienezeugnis nach RAL - GZ 992-2: Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über ein aktuelles,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- gültiger Nachweis über ein aktuell gültiges Gütezeichen und Hygienezeugnis nach RAL - GZ 992-2: Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über ein aktuelles, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültiges Gütezeichen und Hygienezeugnis nach RAL GZ 992-2 verfügt, welches von der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. vergeben / erteilt worden ist. Der Nachweis ist durch Vorlage des entsprechenden Hygienezeugnisses zu erbringen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vergabeunterlagen”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWHYKB
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWHYKB
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot/gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben 2. Die Einreichung/Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur).In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der Angebots- und Bewerbungsbedingungen). 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Nachweise die Festlegungen unter Punkt 2.4. und 2.5. der "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass Ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzliche Ausschlussgründen erbracht wird. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. Hinweise zum Nachweis der Eignung für Teilnehmer eine Bietergemeinschaft sind der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung", Punkt 2.4 "Nachweise zur Eignungsprüfung" zu entnehmen. 6. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 30.01.2024.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Brauhausstr. 2, 04107 Leipzig / Postfach 10 13 64
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Antrag ist unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 210-665551 (2023-10-30)
Auftragsbekanntmachung (2023-11-24) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-05 10:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Verlängerung der Angebotsfrist: Der Auftraggeber verlängert die bisher am 30.11.2023, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den...”
Text
Verlängerung der Angebotsfrist: Der Auftraggeber verlängert die bisher am 30.11.2023, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 05.12.2023, 10.00 Uhr (vgl. hierzu auch Nachschreiben 2). In der Auftragsbekanntmachung zu berichtigender Text: Stelle des zu berichtigenden Textes: Nummer 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe", "Frist für den Eingang der Angebote": Anstatt: 2023-11-30+01:00 10:00:00+01:00 muss es heißen: 2023-12-05+01:00 10:00:00+01:00 Stelle des zu berichtigenden Textes: Nummer 5.1.12 "Bedingungen für die Auftragsvergabe", "Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung": Anstatt: Datum/Uhrzeit: 2023-11-30+01:00 10:01:00+01:00 Datum/Uhrzeit: 2023-11-30+01:00 10:01:00+01:00 muss es heißen: Datum/Uhrzeit: 2023-12-05+01:00 10:01:00+01:00 Datum/Uhrzeit: 2023-12-05+01:00 10:01:00+01:00
“Verlängerung der Angebotsfrist: Der Auftraggeber verlängert die bisher am 30.11.2023, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den...”
Verlängerung der Angebotsfrist: Der Auftraggeber verlängert die bisher am 30.11.2023, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 05.12.2023, 10.00 Uhr (vgl. hierzu auch Nachschreiben 2).
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Quelle: OJS 2023/S 228-718733 (2023-11-24)