Ausbau Gigabit-Netz ZV High-Speed-Netz Rhein-Neckar in Weinheim-Oberflockenbach

Zweckverband High-Speed-Netz Rhein Neckar

Ausbau Gigabit-Netz ZV High-Speed-Netz Rhein-Neckar in Weinheim-Oberflockenbach

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-03-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-02-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-02-09 Auftragsbekanntmachung
2023-09-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-02-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
Referenznummer: 798/22-AZ
Kurze Beschreibung: Ausbau Gigabit-Netz ZV High-Speed-Netz Rhein-Neckar in Weinheim-Oberflockenbach
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Neckar-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband High-Speed-Netz Rhein Neckar
Postanschrift: Dietmar-Hopp-Straße 8
Postleitzahl: 74889
Postort: Sinsheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.fibernet-rn.de 🌏
E-Mail: vergabe@iuscomm.de 📧
Telefon: +49 7261931530 📞
Fax: +49 72619317530 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/645D9E38-F9DC-496D-93EC-30134AA27F8B 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/645D9E38-F9DC-496D-93EC-30134AA27F8B 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-02-09 📅
Einreichungsfrist: 2023-03-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-02-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 032-094606
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 8 748 406 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Auftraggeber ist der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar im Auftrag der Stadt Weinheim im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg.
Weinheim ist eine Mittelstadt im Nordwesten Baden-Württembergs. Sie liegt etwa 18 km nördlich von Heidelberg und etwa 15 km nordöstlich von Mannheim an der Badischen Bergstraße in der europäischen Metropolregion Rhein-Neckar. Weinheim ist die größte Stadt des Rhein-Neckar-Kreises und seit dem 1. April 1956 eine Große Kreisstadt.
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Die Stadt Weinheim besteht aus der Kernstadt und den zehn Stadtteilen Hohensachsen, Lützelsachsen, Oberflockenbach, Steinklingen, Wünschmichelbach, Rippenweier, Rittenweier, Heiligkreuz, Ritschweier und Sulzbach.
Folgende Städte und Gemeinden grenzen an die Stadt Weinheim. Sie werden im Uhrzeigersinn beginnend im Osten genannt: Birkenau und Gorxheimertal (beide Kreis Bergstraße in Hessen), Heiligkreuzsteinach, Wilhelmsfeld (über die Exklave Centwald), Schriesheim, Hirschberg an der Bergstraße und Heddesheim (alle Rhein-Neckar-Kreis), Viernheim (Kreis Bergstraße) sowie Hemsbach (Rhein-Neckar-Kreis).
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Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des NGA-Netzes ermittelt.
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) im Stadtteil Oberflockenbach der Stadt Weinheim. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Gemarkungsgebiet gemäß Gigabit-Richtlinie der Bundesförderung zur Sicherstellung der im Zuwendungsbescheid und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Das Ausbaukonzept der Maßnahme kann der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.
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Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes für das Projekt ist in der Anlage Zuwendungsbescheid beigefügt. Der Förderantrag zur Ko-Finanzierung des Projekts durch das Land Baden-Württemberg ist beim Innenministerium Baden-Württemberg eingereicht, eine Bescheidung steht jedoch bislang aus.
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Für den Auftraggeber ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
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Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Gemarkungsgebiets in den Jahren 2023 bis 2025 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das Backbone-Netz des Zweckverbands, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.
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Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen.
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Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive NGA-Netz (FTTB) umfasst folgende Längen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken:
Stadt Weinheim, Stadtteil Oberflockenbach:
- ca. 17,9 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze
- ca. 727 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken
- ca. 3 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)
- ca. 17 Unterverteilungen (RVt)
Der Auftraggeber hat bereits eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine FTTB-Trassenplanung im Zuge des Förderantragsverfahrens erstellen lassen, welche dem zukünftigen Auftragnehmer in elektronischen Datenformaten (Shape-Daten) als Grundlage seiner weiterführenden Planungen zur Verfügung gestellt werden können. Den Bewerbern/Bietern werden diese Daten gegen Vorlage einer von den Bewerbern/Bietern unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung in der nächsten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt.
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Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibugnsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 8 748 406 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Zusätzliche Informationen:
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 – 4 VOB/A sowie nach § 6 EU Abs. 6 VOB/A gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.
- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLoG.
- Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landesta-riftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG abzugeben.
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- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.
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Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 7.500.000,00 Euro je Einzelfall für Personen- und Sachschäden im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
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- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträgen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Formblatt Umsatz. Der Mindestumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft muss in Bezug auf Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben:
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8.000.000 EUR netto zzgl. MwSt. Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert.
Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftli-chen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unter-auftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Eigenerklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüs-tung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß Formblatt technische Ausrüstung.
- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter verwenden.
- Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlos-senen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Bau- und/oder Planungsleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen im Bereich der Errichtung passiver Telekommunikationsinfrastrukturen zu erbringen, wobei mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Planungsleistung und mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Bauleistungen beinhalten muss. Falls die einzelnen Referenzen sowohl Bauleistun-gen als auch Planungs- und Ingenieurleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen in diesem Sinne erfassen, kann die Referenz sowohl für die Bauleistungen, also auch für die Planungs- und Ingenieurleistungen angegeben werden. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insge-samt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.
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Nach Maßgabe des § 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A fordert der öffentliche Auftraggeber die in Frage kommenden Unternehmen auf, Ihre Eigenerklärungen durch einschlägige Nachweise unverzügliche zu belegen und prüft diese. Dabei werden nur Bewerber ausgewählt, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheit bietet.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-03-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-06-25 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): (Einsatz alternativer Verlegemethoden, Vorort-Präsenz während der Planungsphase, Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Projektleiters, Darstellung eines Organisationskonzepts, Zeit- und Kostenkontrolle, Konzept zum Hausanschlussmanagement)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Preis (Gewichtung): 75

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/645D9E38-F9DC-496D-93EC-30134AA27F8B 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Postanschrift: Panoramastraße 33
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Telefon: +49 71125359390 📞
Fax: +49 711253593927 📠
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: www.iuscomm.de 🌏
: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2023/S 032-094606 (2023-02-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6 298 995 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 183-572762
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 032-094606
ABl. S-Ausgabe: 183

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftraggeber ist der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar im Auftrag der Stadt Weinheim im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg. Weinheim ist eine Mittelstadt im Nordwesten Baden-Württembergs. Sie liegt etwa 18 km nördlich von Heidelberg und etwa 15 km nordöstlich von Mannheim an der Badischen Bergstraße in der europäischen Metropolregion Rhein-Neckar. Weinheim ist die größte Stadt des Rhein-Neckar-Kreises und seit dem 1. April 1956 eine Große Kreisstadt. Die Stadt Weinheim besteht aus der Kernstadt und den zehn Stadtteilen Hohensachsen, Lützelsachsen, Oberflockenbach, Steinklingen, Wünschmichelbach, Rippenweier, Rittenweier, Heiligkreuz, Ritschweier und Sulzbach. Folgende Städte und Gemeinden grenzen an die Stadt Weinheim. Sie werden im Uhrzeigersinn beginnend im Osten genannt: Birkenau und Gorxheimertal (beide Kreis Bergstraße in Hessen), Heiligkreuzsteinach, Wilhelmsfeld (über die Exklave Centwald), Schriesheim, Hirschberg an der Bergstraße und Heddesheim (alle Rhein-Neckar-Kreis), Viernheim (Kreis Bergstraße) sowie Hemsbach (Rhein-Neckar-Kreis). Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des NGA-Netzes ermittelt. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) im Stadtteil Oberflockenbach der Stadt Weinheim. Ziel ist die Erschließung der grauen NGA-Flecken im Gemarkungsgebiet gemäß Gigabit-Richtlinie der Bundesförderung zur Sicherstellung der im Zuwendungsbescheid und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Das Ausbaukonzept der Maßnahme kann der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes für das Projekt ist in der Anlage Zuwendungsbescheid beigefügt. Der Förderantrag zur Ko-Finanzierung des Projekts durch das Land Baden-Württemberg ist beim Innenministerium Baden-Württemberg eingereicht, eine Bescheidung steht jedoch bislang aus. Für den Auftraggeber ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Gemarkungsgebiets in den Jahren 2023 bis 2025 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das Backbone-Netz des Zweckverbands, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben. Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen.Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive NGA-Netz (FTTB) umfasst folgende Längen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken: Stadt Weinheim, Stadtteil Oberflockenbach: - ca. 17,9 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze- ca. 727 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken- ca. 3 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)- ca. 17 Unterverteilungen (RVt) Der Auftraggeber hat bereits eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine FTTB-Trassenplanung im Zuge des Förderantragsverfahrens erstellen lassen, welche dem zukünftigen Auftragnehmer in elektronischen Datenformaten (Shape-Daten) als Grundlage seiner weiterführenden Planungen zur Verfügung gestellt werden können. Den Bewerbern/Bietern werden diese Daten gegen Vorlage einer von den Bewerbern/Bietern unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung in der nächsten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt. Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibugnsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-15 📅
Name: Aytac Bau GmbH
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland 🇩🇪
Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 6 298 995 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2023/S 183-572762 (2023-09-18)