Die Stadt Aurich beauftragt einen geeigneten Anbieter mit dem Management bestehender Ausgleichsmaßnahmen, mit der Vermittlung zur Verschaffung der Gelegenheit für den Abschluss von Kaufverträgen für neue Ausgleichsflächen innerhalb der Suchräume des Flächennutzungsplanes und mit der Verwaltung von Ausgleichsflächen einschließlich der - Herstellung von Maßnahmen auf neuen Ausgleichsflächen, - der Kontrolle und dem Monitoring der Dauerpflege und - der Betreuung der Mängelbeseitigung bei Abweichungen von den Vorgaben für Ausgleichsmaßnahmen aus der Bauleitplanung (Umweltberichte) und aus der Vorhabenplanung auf bestehenden Ausgleichsflächen. Das Monitoring der Ersatzwallhecken, der Feldgehölze im Buschprogramm und der Biotopflächen erfolgt im dreijährigem Rhythmus, d.h. es wird jährlich ein Drittel dieser Flächen kontrolliert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-11-20.
Auftragsbekanntmachung (2023-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausgleichsflächenpool-Management
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Aurich beauftragt einen geeigneten Anbieter mit dem Management bestehender Ausgleichsmaßnahmen, mit der Vermittlung zur Verschaffung der...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Aurich beauftragt einen geeigneten Anbieter mit dem Management bestehender Ausgleichsmaßnahmen, mit der Vermittlung zur Verschaffung der Gelegenheit für den Abschluss von Kaufverträgen für neue Ausgleichsflächen innerhalb der Suchräume des Flächennutzungsplanes und mit der Verwaltung von Ausgleichsflächen einschließlich der - Herstellung von Maßnahmen auf neuen Ausgleichsflächen, - der Kontrolle und dem Monitoring der Dauerpflege und - der Betreuung der Mängelbeseitigung bei Abweichungen von den Vorgaben für Ausgleichsmaßnahmen aus der Bauleitplanung (Umweltberichte) und aus der Vorhabenplanung auf bestehenden Ausgleichsflächen. Das Monitoring der Ersatzwallhecken, der Feldgehölze im Buschprogramm und der Biotopflächen erfolgt im dreijährigem Rhythmus, d.h. es wird jährlich ein Drittel dieser Flächen kontrolliert.
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Aurich beauftragt einen geeigneten Anbieter mit dem Management bestehender Ausgleichsmaßnahmen, mit der Vermittlung zur Verschaffung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Aurich beauftragt einen geeigneten Anbieter mit dem Management bestehender Ausgleichsmaßnahmen, mit der Vermittlung zur Verschaffung der Gelegenheit für den Abschluss von Kaufverträgen für neue Ausgleichsflächen innerhalb der Suchräume des Flächennutzungsplanes und mit der Verwaltung von Ausgleichsflächen einschließlich der - Herstellung von Maßnahmen auf neuen Ausgleichsflächen, - der Kontrolle und dem Monitoring der Dauerpflege und - der Betreuung der Mängelbeseitigung bei Abweichungen von den Vorgaben für Ausgleichsmaßnahmen aus der Bauleitplanung (Umweltberichte) und aus der Vorhabenplanung auf bestehenden Ausgleichsflächen. Das Monitoring der Ersatzwallhecken, der Feldgehölze im Buschprogramm und der Biotopflächen erfolgt im dreijährigem Rhythmus, d.h. es wird jährlich ein Drittel dieser Flächen kontrolliert.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-04 10:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-04 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus der Stadt Aurich, Bgm.-Hippen-Platz 1, II OG, Zimmer 209, 26603 Aurich
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind nach § 55 Abs. 2 S. 2 VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Mit dem Angebot sind die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben: 1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, c. dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen. 1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB. 1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB 1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. 1.9 Erklärung über eine/s einschlägige/n Berufsausbildung/Berufsabschlusses, ggf. Nachweis der Eintragung in Beruf- und/oder Handelsregister, und Angabe der Berufserfahrung im einschlägigen Feld. 1.10 Nennung von min. einem Referenzprojekt Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für das Angebot sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 2.1 Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen: - mindestens 1,0 Mio. EUR für Personenschäden - mindestens 0,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungs-summen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine (ergänzende) rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden. Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer ent-sprechenden Erklärung im Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft beizubringen. 2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Leistungsbeschreibung”
“Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDUD759” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4931-153308📞
Fax: +49 4131-152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unter-nehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2023/S 225-710193 (2023-11-20)