Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung, Implementierung und den Betrieb eines interoperablen Patientenportals nebst Serviceleistungen
Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung, Implementierung und den Betrieb eines interoperablen Patientenportals nebst Serviceleistungen. Die Rahmenvereinbarung wird gemäß § 21 Abs. 2 und 3 VgV mit einem Vertragspartner als Auftragnehmer abgeschlossen und der Abruf der konkreten Leistungen erfolgt jeweils durch Beauftragung der einzelnen Auftraggeber anhand einer vorhabenspezifischen Projektierung (Einzelabruf).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-02-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-01-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name:
“Kliniken an der Paar Aichach-Friedberg Eigenbetrieb des Landkreises Aichach-Friedberg”
Postanschrift: Krankenhausstraße 9
Postort: Aichach
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name:
“Kommunalunternehmen Kliniken des Landkreises Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim (Anstalt des öffentlichen Rechts)”
Postanschrift: Paracelsusstr. 30
Postort: Neustadt a. d. Aisch
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: Klinikum St. Marien Amberg Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Amberg
Postanschrift: Mariahilfbergweg 7
Postort: Amberg
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung, Implementierung und den Betrieb eines interoperablen Patientenportals nebst Serviceleistungen”
Produkte/Dienstleistungen: Medizinsoftwarepaket📦
Kurze Beschreibung:
“Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung, Implementierung und den Betrieb eines...”
Kurze Beschreibung
Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung, Implementierung und den Betrieb eines interoperablen Patientenportals nebst Serviceleistungen. Die Rahmenvereinbarung wird gemäß § 21 Abs. 2 und 3 VgV mit einem Vertragspartner als Auftragnehmer abgeschlossen und der Abruf der konkreten Leistungen erfolgt jeweils durch Beauftragung der einzelnen Auftraggeber anhand einer vorhabenspezifischen Projektierung (Einzelabruf).
Für das Beschaffungsvorhaben haben sich 56 Krankenhausträger mit 111 Krankenhäusern und rund 25.000 stationären Betten zusammengeschlossen, um den beteiligten Einrichtungen den Aufbau und die Nutzung eines Patientenportals in einem gemeinschaftlichen Vorgehen effizient zu ermöglichen. Ziel ist die Einführung eines zentral betriebenen, mandantenfähigen und interoperablen Patientenportals für das digitale Aufnahme-, Behandlungs-, Entlass- und Überleitungsmanagement für das Datenmanagement der Auftraggeber und innovative Anwendungen.
Zur Umsetzung des Beschaffungsvorhabens beabsichtigten die einzelnen Auftraggeber neben dem Einsatz von Eigenmitteln überwiegend die Inanspruchnahme von staatlichen Zuwendungen aus der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Abs. 2 KHSFV in der Version 3 mit Stand vom 3. Mai 2021 („KHZG-Förderrichtlinie“). Dazu wurden von den betreffenden Auftraggebern für den Fördertatbestand des § 19 Abs. 1 Nr. 2 KHSFV entsprechende Förderanträge eingereicht.
Das interoperable Patientenportal muss das digitale Aufnahme-, Behandlungs-, Entlass- und Überleitungsmanagement ermöglichen. Mit den Funktionalitäten des Patientenportals müssen zwingend und nachweislich die MUSS-Kriterien gemäß Ziffer 4.3.2 der KHZG-Förderrichtlinie zum Fördertatbestand des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KHSFV und die übergreifenden technischen sowie Interoperabilitätsstandards gemäß Ziffer 4.2.1 und 4.2.2 der KHZG-Förderrichtlinie zu § 19 Abs. 2 KHSFV erfüllt werden. Darüber hinaus muss das Patientenportal die Möglichkeit bieten, die KANN-Kriterien gemäß Ziffer 4.3.2 der KHZG-Förderrichtlinie zum Fördertatbestand des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KHSFV zu erfüllen.
Zu den vertraglichen Leistungspflichten des Auftragnehmers zählen u.a.:
(1) Unterstützungsleistungen für das Gesamtprojekt und der Projektierungen und dabei insbesondere
(a) Koordination,
(b) Prozess- und Integrationsunterstützung
(2) Aufbau eines zentralen, mandantenfähigen und interoperablen Patientenportals gemäß den technischen, organisatorischen und strukturellen Anforderungen
(3) Bereitstellung und Implementierung des interoperablen Patientenportals und dabei insbesondere
(a) Realisierung von Schnittstellen zu den Bestandssystemen KIS, Archiv und/oder PACS bei den einzelnen Auftraggebern unter Berücksichtigung der gewählten Anbindungsstufe (1, 2, 3a oder 3b),
(b) Anbindung von weiteren TI-Diensten und Anwendungen sowie
(c) Schulungsleistungen im Zeitraum während und nach der Implementierung des Patientenportals
(4) Betriebs- und Serviceleistungen
(5) Migrationsleistungen für Umzug des Patientenportals in andere Rechenzentrumsumgebung (optional)
Für den Betrieb des interoperablen Patientenportals stellen die Auftraggeber die erforderlichen Leistungen für den Rechenzentrumsbetrieb bei. Die Leistungen des Rechenzentrumsbetriebs sind nicht Gegenstand des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens und der mit einem Vertragspartner als Auftragnehmer abzuschließenden Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeber behalten sich vor, die Leistungen für den Rechenzentrumsbetrieb gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt auf eine noch zu gründende Kooperationsgesellschaft („Klinik-IT“) zu übertragen. Sollte eine solche Migration auf eine Klinik-IT tatsächlich erfolgen, so erbringt der Auftragnehmer die in diesem Zusammenhang erforderlichen Migrationsleistungen für den Umzug des interoperablen Patientenportals in eine andere Rechenzentrumsumgebung. Zu diesem Zwecke sieht die Rahmenvereinbarung ausdrücklich die Möglichkeit des Beitritts der Klinik-IT in das Vertragsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt vor.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 96
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Auftraggeber sind berechtigt, diese Rahmenvereinbarung einmal um jeweils weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Auftraggeber sind berechtigt, diese Rahmenvereinbarung einmal um jeweils weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht).
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, haben die Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergibt sich die folgende Reihenfolge und der dargestellte Prüfungs- bzw. Wertungsumfang. Von den Auftraggebern ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV höchstens fünf geeignete Unternehmen (Bewerber) auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern.
Im Einzelnen:
(1) Keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Im ersten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind. Zudem prüfen die Auftraggeber, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweist.
(2) Erfüllung der Mindestanforderungen
Im zweiten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung. Solche Anforderungen sind ausdrücklich als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
(3) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen
Im dritten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. und 2. Stufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren –, den Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand.
(a) Die Punktwerte – jeweils 1 Punkt (zugleich Erfüllung der Mindestanforderung) bis 6 Punkte – werden anhand der wertungsfähigen Referenzen des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft) in den Kategorien 1 – 3 nach folgenden Maßgaben vergeben:
(aa) Anzahl der Referenzen in der jeweiligen Kategorie und
(bb) Anzahl der mit der/den Referenz(en) in der jeweiligen Kategorie erfassten stationären Krankenhausbetten.
Details zum Wertungsvorgang sind in Teil C der Vergabeunterlagen („Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmeantrag“) enthalten.
(b) Die in den einzelnen Kategorien ermittelten Punktwerte bis zu jeweils 12 Punkten werden addiert, sodass insgesamt maximal 36 Punkte („Gesamtpunktzahl“) erreicht werden können. Jener Bewerber (bzw. Bewerbergemeinschaft) mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird an erster Stelle gereiht. Bewerber (bzw. Bewerbergemeinschaften) mit gleicher bzw. niedrigerer Gesamtpunktzahl werden absteigend auf den nachfolgenden Rangplätzen gereiht, bis die Rangplätze 1 bis 5 ermittelt sind.
(c) Für den Fall, dass zwei oder mehr Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl erreichen und damit mehr als fünf Bewerber die Rangplätze 1 bis 5 belegen könnten, wird in analoger Anwendung § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung unter den Bewerbern mit derselben Gesamtpunkzahl herbeigeführt.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Leistungen zur Migration des Patientenportals in andere Rechenzentrumsumgebung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angabe von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners für das Vergabeverfahren nebst Kontaktdaten;
(2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden, in der erklärt wird, dass
(a) im Auftragsfall die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft erfolgt;
(b) alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(c) der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber den Auftraggebern rechtsverbindlich vertritt;
(d) alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(e) der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
(3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen;
(4) Erklärung im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dass kein Bezug zu Russland besteht.
(5) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass er
(a) die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt;
(b) Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen der Auftraggeber und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
(c) unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls die Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung);
(d) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und
(e) die Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben;
(6) Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren und zur Abfrage von Eintragungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG;
(7) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, zudem Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen der Auftraggeber unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung;
(8) Erklärung über die vertrauliche Behandlung schutzwürdiger Informationen (Teil B der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Nachweis (Kopie der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch Versicherungsunternehmen) über eine gültige Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung – nicht älter als 12 Monate – von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmen. Diese Versicherung muss nachfolgende Anforderungen erfüllen (Mindestanforderungen):
(a) Deckungssumme von mindestens EUR 50 Mio. bei einer 2-fachen Maximierung pro Versicherungsjahr;
(b) Erfassung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden und dabei insbesondere Mangelfolgeschäden wie z.B. Systemausfälle, Unterbrechung des Krankenhausbetriebs oder Datenschutzverstöße und
(c) Nachhaftungsfrist von mindestens zwei Jahren im Fall der Liquidation des Versicherungsnehmers.
Sofern eine Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung die Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist als Nachweis eine Eigenerklärung (Bestätigung durch Versicherungsunternehmer) vorzulegen, wonach sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Abschluss bzw. Erweiterung einer Versicherung gemäß diesen Anforderungen im Falle der Auftragserteilung verpflichtet;
(2) Erklärung über den Gesamtumsatz in Deutschland in EUR (netto) des Bewerbers in den Jahren 2020, 2021 und 2022 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2020);
(3) Erklärung über den Umsatz in Deutschland in EUR (netto) mit vergleichbaren Leistungen, d.h. mit Leistungen im Zusammenhang mit Bereitstellung, Implementierung und Betrieb nebst Serviceleistungen von Software zur Digitalisierung des Gesundheitswesens im klinischen Bereich in den Jahren 2020, 2021 und 2022 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2020).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angabe von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angabe von abgeschlossenen Referenzprojekten in den Kategorien 1-3, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang, Komplexität des Auftrags) vergleichbar sind. Anzugeben sind Referenzauftraggeber mit Ansprechpartner, Projektleiter beim Auftragnehmer, Einstufung der Versorgungseinrichtung, Bettenanzahl, Inhalt und Zeitraum der Leistungserbringung sowie Projektvolumen in EUR (netto).
(a) Folgende Anforderungen müssen durch jede Referenz in der jeweiligen Kategorie einzeln erfüllt werden (Mindestanforderungen):
(aa) Leistungen wurden im Zeitraum 01.12.2017 bis 31.12.2022 oder aktueller durch Inbetriebnahme abgeschlossen und
(bb) Einrichtung ist ein Akutkrankenhaus.
(b) In der Kat. 1 müssen zusätzlich folgende Anforderungen durch Angabe von mind. drei Referenzen erfüllt werden (Mindestanforderungen):
(aa) mit jeder einzelnen Referenz muss die erfolgreiche Anbindung und Integration eines Patientenportals oder Anwendungslösungen mit vergleichbarer Funktionalität, wobei die Lösung auch integrierte oder angebundene Anwendungen weiterer Anbieter beinhalten kann, nachgewiesen werden;
(bb) mit den Referenzen muss eine Projektumsetzung mit mind. drei unterschiedlichen KIS-Systemen nachgewiesen werden;
(cc) mit einer bzw. den Referenz(en) muss eine Projektumsetzung für insgesamt mind. 800 stationäre Betten nachgewiesen werden;
(dd) mind. eine Referenz muss für einen Referenzauftraggeber als KRITIS-Betreiber erbracht worden sein;
(ee) mind. eine Referenz muss für einen Referenzauftraggeber im deutschsprachigen Raum (DACH) erbracht worden sein.
(c) In der Kat. 2 müssen zusätzlich folgende Anforderungen durch Angabe von mind. einer Referenz erfüllt werden (Mindestanforderungen):
(aa) mit jeder einzelnen angegebenen Referenz muss der erfolgreiche Aufbau einer zentralen, interoperablen Infrastruktur, die einen Datenaustausch (Suchen, Holen, Einstellen von Dokumenten und Bilddaten) zwischen mindestens drei Einrichtungen unter Nutzung unterschiedlicher Standards und Profile erlaubt, nachgewiesen werden;
(bb) mit einer bzw. den Referenz(en) muss eine Projektumsetzung für insgesamt mind. 500 stationäre Betten nachgewiesen werden.
(d) In der Kat. 3 müssen zusätzlich folgende Anforderungen durch Angabe von mind. einer Referenz erfüllt werden (Mindestanforderungen):
(aa) mit jeder einzelnen Referenz muss die erfolgreiche Umsetzung mit flächendeckendem Produktivbetrieb aller oder einer Teilmenge der im ausgeschriebenen Leistungsverzeichnis genannten Anwendungsfälle durch den Aufbau und Inbetriebnahme eines Patientenportals oder Anwendungslösungen mit vergleichbarer Funktionalität nachgewiesen werden;
(bb) mit einer bzw. den Referenz(en) muss eine Projektumsetzung für insgesamt mind. 500 stationäre Betten nachgewiesen werden.
(2) Angaben zum vorgesehenen Hauptansprechpartner für die Auftragsdurchführung, zu den Projektleitern für Projektmanagement und Technik mit Nachweis der fachlichen Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung, Dauer der Zugehörigkeit zum Bewerber bzw. Mitglied der Bewerbergemeinschaft und zur Berufserfahrung in Jahren anderseits. Dabei müssen die Projektleiter jeweils über mind. acht Jahre einschlägige und branchenspezifische Berufserfahrung im Gesundheitssektor verfügen (Mindestanforderung);
(3) Verpflichtungserklärung zur Bereitstellung von mind. fünf technischen Fachkräften – zusätzlich zum Hauptansprechpartner sowie Projektleitern für Projektmanagement und Technik – als Kernteam für die Projektumsetzung im Falle der Auftragserteilung (Mindestanforderung).
(4) Erklärung über durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2020, 2021 und 2022) sowie
(5) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und Vorlage einer Verpflichtungserklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft verpflichtet sich für den Fall der Zuschlagserteilung zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft verpflichtet sich für den Fall der Zuschlagserteilung zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie der Vorgaben der KHZG-Förderrichtlinie.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-02-28
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-07-31 📅
“Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem Direktlink der eVergabeplattform abgerufen werden und sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9...”
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem Direktlink der eVergabeplattform abgerufen werden und sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform verfügbar. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vorgegebenen Bewerbungsformulars (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie die Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) einzureichen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer von den Auftraggebern zu bestimmender Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Auftraggeber sind nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu geben. Der Teilnahmeantrag muss alle geforderten Unterlagen und Nachweise enthalten und ist gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB in Textform elektronisch zu übermitteln. Das heißt, die verbindlichen Erklärungen im Teilnahmeantrag müssen dabei durch Unterschrift, Nachbildung der Unterschrift (Faksimile), eingescannte Unterschrift oder Nennung des Namens des Erklärenden ersichtlich sein. Teilnahmeanträge, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrages per Post/Boten, Telefax oder E-Mail ist ausgeschlossen. Für den Fall einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied das Bewerbungsformular (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen sowie die Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben auf der angegebenen eVergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag der anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Textform gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB einreichen, wobei auf die vorstehenden Ausführungen zur Einreichung des Teilnahmeantrags verwiesen wird. Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A („Allgemeine Verfahrensbedingungen“), C („Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb“) und E („Vergabebedingungen für Angebots- und Verhandlungsphase“).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
FFür die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-13) Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich) Name und Adressen
Name:
“Deutsches Herzzentrum München des Freistaates Bayern – Klinik an der Technischen Universität München”
Name:
“Kliniken an der Paar Aichach-Friedberg Eigenbetrieb des Landkreises Aichach- Friedberg”
Name:
“Klinikum Neumarkt – Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreises Neumarkt i.d.OPf.”
Name: : Kreisklinik Wörth a.d. Donau (Eigenbetrieb des Landkreises Regensburg)
Name:
“Kreiskliniken Bogen-Mallersdorf (Kommunalunternehmen des Landkreises Straubing- Bogen)”
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung, Implementierung und den Betrieb eines interoperablen Patientenportals nebst...”
Titel
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung, Implementierung und den Betrieb eines interoperablen Patientenportals nebst Serviceleistungen
2023/S 011-027867
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für das Beschaffungsvorhaben haben sich 56 Krankenhausträger mit 111 Krankenhäusern und rund 25.000 stationären Betten zusammengeschlossen, um den...”
Beschreibung der Beschaffung
Für das Beschaffungsvorhaben haben sich 56 Krankenhausträger mit 111 Krankenhäusern und rund 25.000 stationären Betten zusammengeschlossen, um den beteiligten Einrichtungen den Aufbau und die Nutzung eines Patientenportals in einem gemeinschaftlichen Vorgehen effizient zu ermöglichen. Ziel ist die Einführung eines zentral betriebenen, mandantenfähigen und interoperablen Patientenportals für das digitale Aufnahme-, Behandlungs-, Entlass- und Überleitungsmanagement für das Datenmanagement der Auftraggeber und innovative Anwendungen.
Zur Umsetzung des Beschaffungsvorhabens beabsichtigten die einzelnen Auftraggeber neben dem Einsatz von Eigenmitteln überwiegend die Inanspruchnahme von staatlichen Zuwendungen aus der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Abs. 2 KHSFV in der Version 3 mit Stand vom 3. Mai 2021 („KHZG- Förderrichtlinie“). Dazu wurden von den betreffenden Auftraggebern für den Fördertatbestand des § 19 Abs. 1 Nr. 2 KHSFV entsprechende Förderanträge eingereicht.
Das interoperable Patientenportal muss das digitale Aufnahme-, Behandlungs-, Entlass- und Überleitungsmanagement ermöglichen. Mit den Funktionalitäten des Patientenportals müssen zwingend und nachweislich die MUSS-Kriterien gemäß Ziffer 4.3.2 der KHZG-Förderrichtlinie zum Fördertatbestand des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KHSFV und die übergreifenden technischen sowie Interoperabilitätsstandards gemäß Ziffer 4.2.1 und 4.2.2 der KHZG-Förderrichtlinie zu § 19 Abs. 2 KHSFV erfüllt werden. Darüber hinaus muss das Patientenportal die Möglichkeit bieten, die KANN-Kriterien gemäß Ziffer 4.3.2 der KHZG-Förderrichtlinie zum Fördertatbestand des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KHSFV zu erfüllen.
Zu den vertraglichen Leistungspflichten des Auftragnehmers zählen u.a.:
(1) Unterstützungsleistungen für das Gesamtprojekt und der Projektierungen und dabei insbesondere
(a) Koordination,
(b) Prozess- und Integrationsunterstützung
(2) Aufbau eines zentralen, mandantenfähigen und interoperablen Patientenportals gemäß den technischen, organisatorischen und strukturellen Anforderungen
(3) Bereitstellung und Implementierung des interoperablen Patientenportals und dabei insbesondere
(a) Realisierung von Schnittstellen zu den Bestandssystemen KIS, Archiv und/oder PACS bei den einzelnen Auftraggebern unter Berücksichtigung der gewählten Anbindungsstufe (1, 2, 3a oder 3b),
(b) Anbindung von weiteren TI-Diensten und Anwendungen sowie
(c) Schulungsleistungen im Zeitraum während und nach der Implementierung des Patientenportals
(4) Betriebs- und Serviceleistungen
(5) Migrationsleistungen für Umzug des Patientenportals in andere Rechenzentrumsumgebung (optional) Für den Betrieb des interoperablen Patientenportals stellen die Auftraggeber die erforderlichen Leistungen für den Rechenzentrumsbetrieb bei. Die Leistungen des Rechenzentrumsbetriebs sind nicht Gegenstand des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens und der mit einem Vertragspartner als Auftragnehmer abzuschließenden Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeber behalten sich vor, die Leistungen für den Rechenzentrumsbetrieb gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt auf eine noch zu gründende Kooperationsgesellschaft („Klinik-IT“) zu übertragen. Sollte eine solche Migration auf eine Klinik-IT tatsächlich erfolgen, so erbringt der Auftragnehmer die in diesem Zusammenhang erforderlichen Migrationsleistungen für den Umzug des interoperablen Patientenportals in eine andere Rechenzentrumsumgebung. Zu diesem Zwecke sieht die Rahmenvereinbarung ausdrücklich die Möglichkeit des Beitritts der Klinik-IT in das Vertragsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt vor.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Interimistischer Rechenzentrumsbetrieb und Migrationsleistungen
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 011-027867
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung, Implementierung und den Betrieb eines interoperablen Patientenportals nebst Serviceleistungen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Siemens Healthcare GmbH
Postanschrift: Karlheinz-Kaske-Str. 2
Postort: Erlangen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Erlangen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."