Zusätzliche Informationen
Zuschlagswertungssystem für die Angebotsphase:
I. Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist.
II. Zuschlagskriterium Preis: Die Berechnung des Wertungspreises ergibt sich aus dem Preisblatt.
III. Zuschlagskriterium Leistung: Die Leistung wird auf der Basis von Konzepten bewertet.
Die Bieter haben dafür Sorge zu tragen, dass die mit dem Angebot einzureichenden Konzepte konkret auf die konkrete Leistungserbringung abstellen und nicht nur allgemein die Organisation ihres Hauses in ähnlich gelagerten Fällen beschreiben. In vergaberechtlicher Hinsicht ist es relevant, dass die Konzepte die konkrete Durchführung des Auftrages abbilden.
Für jedes Konzept kann der Bieter maximal bis zu 10 Punkte erhalten.
Folgende Konzepte sind einzureichen:
(1) Projektdurchführungskonzept:
Die Bieter müssen anhand der konkreten Auftragsdurchführung die folgende Fragestellung im Rahmen ihres Projektdurchführungskonzeptes beantworten:
Wie werden die Anforderungen der Leistungsbeschreibung organisatorisch, inhaltlich und zeitlich umgesetzt?
Das Konzept muss erkennen lassen, dass der Bieter die Besonderheiten der Aufgabe erkannt hat und eine zielorientierte, fachlich fundierte und allumfassende Bearbeitung von ihm zu erwarten ist. Ziel des Projektdurchführungskonzeptes ist es, einen Eindruck von der Herangehensweise der Bieter an die Auftragsdurchführung zu bekommen. Dargestellt werden soll daher die geplante Auftragsdurchführung samt der Identifikation von Besonderheiten im Bereich der Wach- und Aufsichtsleistungen für Museen.
Insbesondere ist auf den Ablauf der Leistungserbringung einzugehen und zu erläutern, wie der Bieter die Sicherheit der musealen Einrichtung gewährleistet. Positiv wird bewertet, wenn das Konzept besondere Problemstellungen aufzeigt, die im Bereich der Bewachung musealer Einrichtungen regelmäßig auftreten und welche Gefahrenquellen zu berücksichtigen sind. Die Darstellung muss in sich schlüssig sein und erkennen lassen, dass der Bieter wesentliche Problemstellungen identifiziert hat.
Der Auftraggeberin kommt es neben einer stringenten Darstellung der Durchführung von Wach- und Aufsichtsleistungen auf die Erläuterung zur engen Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin an. Positiv wird hierbei berücksichtigt, wenn das Konzept erkennen lässt, dass eine enge Einbindung der Auftraggeberin in Leistungsprozesse erfolgt.
(2) Personalkonzept:
Im Rahmen des Personalkonzeptes kommt es der Auftraggeberin darauf an, dass der Bieter sicherstellt, dass er bei Leistungsaufnahme über ein ausreichendes Kontingent an Personen verfügt, die über die Anforderungen des Auftraggebers an die Qualifikation des eingesetzten Personals verfügen.
Es kommt insbesondere darauf an, dass der Bieter Sorge trägt, dass die zur Auftragsdurchführung notwendige Personalstärke nicht unterschritten und im Rahmen nicht vorgesehener Personalausfälle innerhalb kürzester Zeit für adäquaten personellen Ersatz gesorgt wird. Positiv wird bewertet, falls der Bieter ein schlüssiges Konzept hierzu vorlegt, das nachweist, dass der Bieter auch auf kurzfristige Engpässe reagieren kann und zusätzliches Personal für besondere Veranstaltungen bereitstellen kann.
Zudem soll aufgezeigt werden, wie er die kontinuierliche Aus- und Fortbildung seiner Mitarbeiter gewährleistet. Das Personal ist regelmäßig in den fachspezifischen Bereichen weiterzubilden. Positiv wird bewertet, wenn der Bieter ein überzeugendes Fortbildungsangebot darlegt, das sein Personal fortlaufend auf dem aktuellen Stand der Leistungserbringung hält.
Hierzu zählen insbesondere das Schulungs- und Weiterbildungsangebot des jeweiligen Bieters.
Die pro Konzept erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht des Auftraggebers gelingt, den aufgezeigten Erfüllungsgrad zu gewährleisten:
0 Punkte erhält das Konzept, wenn Ausführungen vollständig fehlen oder aus Sicht der Auftraggeberinnen völlig unbrauchbar sind.
2 Punkte werden vergeben, wenn die Ausführungen zum Konzept aus Sicht der Auftraggeberinnen an erheblichen Mängeln leiden und höchstens in Teilen, aber im Ganzen nicht mehr brauchbar sind.
4 Punkte erhält der Bieter, wenn seine Ausführungen an kleineren Mängeln leiden, aber trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch genügen.
6 Punkte werden vergeben, wenn die Ausführungen aus Sicht der Auftraggeberinnen in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entsprechen.
Der Bieter erhält 8 Punkte, wenn das Konzept überzeugende Ausführungen enthält, die aus Sicht der Auftraggeberin über den durchschnittlichen Anforderungen liegen.
10 Punkte werden vergeben, wenn der Bieter sehr überzeugende Ausführungen tätigt, die aus Sicht der Auftraggeberin erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegen und ein besonderes Maß der Zielerfüllung erwarten lassen.
Je Konzept kann ein Angebot maximal 10 Punkte erhalten. Im Rahmen der Konzeptwertung können daher insgesamt 20 Punkte erzielt werden.