B 101 Ausbau südl. Großenhain - Anbau eines Radweges, Los 2 Radwegbau

Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen

B 101 Ausbau südl. Großenhain - Anbau eines Radweges, Los 2 Radwegbau

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-01-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-12-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-12-12 Auftragsbekanntmachung
2024-01-08 Auftragsbekanntmachung
2024-01-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-12-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: B 101 Ausbau südl. Großenhain - Anbau eines Radweges, Los 2 Radwegbau
Referenznummer: 22-B133-23
Kurze Beschreibung: B 101 Ausbau südl. Großenhain - Anbau eines Radweges, Los 2 Radwegbau
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Fahrradwegen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
11.000 m² Oberboden liefern und andecken 2.900 m³ Boden bzw. Fels lösen und verwerten 11.200 m³ Baustoffliefern und einbauen 8.800 m² Geotextil einbauen 1.750 m Mulde herstellen 1.750 m Sickerstrang herstellen 1.800 m Leitungsgraben 1 m breit herstellen 1.800 m Leitungsgraben 3 m breit herstellen 1.810 m³ Frostschutzschicht herstellen 5.800 m Bankett herstellen 1.000 m² Asphalt fräsen 4.850 m² Asphalttragschicht aus AC 22 T L herst. 1.600 m² Asphaltbinderschicht AC 16 B S herst. 1.600 m² Asphaltdeckschicht aus SMA 11 S herst. 4.750 m² Asphaltdeckschicht aus AC 5 D L herst. 250 m Rinne mit Natursteinpflaster herstellen 350 m Bordstein aus Naturstein herstellen 700 m² Pflasterdecke aus aus Betonsteinen herst. 220 m Schutzeinrichtung herst. 4.600 m Längsmarkierung Typ II herst. Einholung von Schachtscheinen, Bestandsaufnahme
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Zusätzliche Informationen:
Beginn der Ausführung spätestens am 02.04.2024; Beginn der Ausführung mit Bauabschnitt (BA) 1 Vollendung und Vollsperrung BA 5 spätestens 24.05.2024 siehe Vergabeunterlagen
Stadt: Großenhain
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Meißen 🏙️
Dauer
Datum des Endes: 2024-10-30 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Deutschland, LASuV NL Meißen, Heinrich-Heine-Str. 23 c, 01622 Meißen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Beim Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen. Nach Abschluss des Öffnungstermins wird den Bietern unverzüglich elektronisch in Textform der Vordruck Mitteilung Ausschreibungsergebnis EU zugestellt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-01-18 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Deutschland, LASuV NL Meißen, Heinrich-Heine-Str. 23 c, 01622 Meißen
Zusätzliche Informationen:
Beim Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen. Nach Abschluss des Öffnungstermins wird den Bietern unverzüglich elektronisch in Textform der Vordruck Mitteilung Ausschreibungsergebnis EU zugestellt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Unterlagen können entsprechend Vergabeunterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachgefordert werden.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung kann der öffentliche Auftraggeber die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes verlangen. Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
§ 6a EU Nr. 2 c) VOB/A Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann der öffentliche Auftraggeber verlangen: c) eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
§ 6a EU Nr. 3 a) und b) VOB/A Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit kann der öffentliche Auftraggeber je nach Art, Menge oder Umfang oder Verwendungszweck der ausgeschriebenen Leistung verlangen: a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen; b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingend erfolgt ein Ausschluss des Bieters nach § 123 GWB, wenn dem Unternehmen das Verhalten einer Perrson zuzurechnen ist, die rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetztes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129a des Strafgesetzbuches(kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89 des Strafgesetzbuches (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittelin Kenntnis dessen, dass diese finfanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuches zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchens (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuches (Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Ausländische und internationale Besdienstete), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuches (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostituition, Zangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbué nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzrechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat, dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsleitung oder die Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Ein Ausschluss kann nach § 124 GWB aufgrund von Kriterien erfolgen, die im Bezug zur persönlichen Siuation der Bieter stehen. das ist der Fall, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Auftrage nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternhemens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung in Mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfhelung begangen hat, durch die die Intergität des Unternehmens infrage gestellt wird, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderren Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung , Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eiens früheren öffentlichen Auftrages oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung , zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder EIgnungskriterien eien schwerwiegende Täuschung gegangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen NAchweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebersin unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Hierbei handelt es sich um Ausschlussgründe, die bei Vorliegen optional zu Ausschluss vom Vergabeverfahren führen können. Das bedeutet, dass die Vergabestelle im Einzelfall prüft, ob die persönliche Situation des Bewerbers eine Beauftragung ausschließt. Hieraus resultiernen folgende Informationserfordernisse: Der Bieter hat hierzu eine "Eigenerklärung Eignung" abzugeben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung zu tätigen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen
Nationale Registrierungsnummer: 14-0706002LASUV04-63
Postanschrift: Heinrich-Heine-Straße 23 c
Postleitzahl: 01662
Postort: Meißen
Region: Meißen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabelasuvmei@lasuv.sachsen.de 📧
Telefon: +49 352171890 📞
URL: https://www.lasuv.sachsen.de 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18a2c85d4dc-1e41868cebaeb660 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 524344-2023
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
MIT dem Angebot vorzulegen sind: -Verzeichnis der Nachunternehmereistungen oder der Leistungen anderer Unternehmen Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: -Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, -Besondere Erklärung des Bieters (Betriebshaftpflichtversicherung) -Angaben und Nachweise nach § 6a EU VOB/A für Bieter und andere Unternehmen, -Ergänzung des Verzeichnisses der Leistungen anderer Unternehmen um die Namen der anderen Unternehmen, -Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)", -Nachweise der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen und der Qualifikation des Unternehmens gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M)". Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise verlangt. -Bietererklärung Markierungsstoffe -Nachweis der Qualifikation und Eignung für die Kampfmittelsuche und- räumung im Freistaat Sachsen, in dem die entsprechenden Voraussetzungen nach dem SprengG zu erfüllen sind (Erlaubnis nach § 7 und Inhaber Befähigungsnachweis nach § 20) -Nachweis des Herstellers von vertikalen Verkehrszeichen für die geforderten Produkteigenschaften über eine Zertifizierung entsprechend der Rechtsverordnung zur CE-Kennzeichenverwendung (ZTV VZ) -Nachweis zum RAL-Gütezeichen für die Herstellung von Verkehrszeichen -Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen als Montagefachkraft nach ZTV FRS -bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise verlangt. -Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle geforderten "Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland", veröffentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch Einzelnachweis oder Bezugnahme auf die von der BASt veröffentlichte "Technische Übersichtsliste für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland". bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise verlangt.
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Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419773800 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2023-12-12+01:00 📅
Quelle: OJS 2023/S 241-757769 (2023-12-12)
Auftragsbekanntmachung (2024-01-08)

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-08+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung: Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00757769-2023 ABl. S - Nummer der Ausgabe: 241/2023 Datum der Veröffentlichung: 2023-12-14 Änderungen: (1) Abschnitt 1. Beschaffer, 1.1 Beschaffer, Rechtsform des Erwerbers - Anstatt: Regionale Gebietskörperschaft muss es heißen: Obere, mittlere und untere Landesbehörden; (2) Abschnitt 2 Los 2.1.4 Allgemeine Informationen zu "Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:" Ergänzung: "Eigenerklärung gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014..; gegebenenfalls werden nach Zuschlagserteilung Angaben gemäß § 3 GWG notwendig" (3) Abschnitt 5. Los, 5.1.11 Auftragsunterlagen, Internetadresse der Auftragsunterlagen - Anstatt "https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18a2c85d4dc-1e41868cebaeb660," muss es heißen: "https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18a2c85d4dc-1e41868cebaeb660" Bitte kopieren Sie den Link ohne das Komma am Ende in Ihren Browser.; (4) Abschnitt 5. Los, 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe, Frist für den Eingang der Angebote - Anstatt: 2024-01-18+01:00 10:00:00+01:00 muss es heißen: 2024-01-18 10:00 Uhr Ortszeit; (5) Abschnitt 5 Los 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe, Zusätzliche Information -zu "Unterlagen können entsprechend Vergabeunterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachgefordert werden." folgende Ergänzung " Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen, siehe Bekanntmachung Pkt. 2.1.4 und Vergabeunterlagen" (6) Abschnitt 5. Los, 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe, Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung, Datum/Uhrzeit - Anstatt: 2024-01-18+01:00 10:00:00+01:00 muss es heißen: 2024-01-18 10:00 Uhr Ortszeit; (7) Abschnitt 5. Los, Nr. 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe, Elektronische Rechnungsstellung - Anstatt: Erforderlich muss es heißen: Die elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
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Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 227b3949-ad34-4287-9cca-d3fd11917b27-01
Quelle: OJS 2024/S 006-013053 (2024-01-08)
Auftragsbekanntmachung (2024-01-09)

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-09+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung: Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00757769-2023 ABl. S - Nummer der Ausgabe: 241/2023 Datum der Veröffentlichung: 2023-12-14 Änderungen: (1) Abschnitt 1. Beschaffer, 1.1 Beschaffer, Rechtsform des Erwerbers - Anstatt: Regionale Gebietskörperschaft muss es heißen: Obere, mittlere und untere Landesbehörden; (2) Abschnitt 2 Los 2.1.4 Allgemeine Informationen zu "Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:" Ergänzung: "Eigenerklärung gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014..; gegebenenfalls werden nach Zuschlagserteilung Angaben gemäß § 3 GWG notwendig" (3) Abschnitt 5. Los, 5.1.11 Auftragsunterlagen, Internetadresse der Auftragsunterlagen - Anstatt "https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18a2c85d4dc-1e41868cebaeb660," muss es heißen: "https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-18a2c85d4dc-1e41868cebaeb660" Bitte kopieren Sie den Link ohne das Komma am Ende in Ihren Browser.; (4) Abschnitt 5. Los, 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe, Frist für den Eingang der Angebote - Anstatt: 2024-01-18+01:00 10:00:00+01:00 muss es heißen: 2024-01-18 10:00 Uhr Ortszeit; (5) Abschnitt 5 Los 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe, Zusätzliche Information -zu "Unterlagen können entsprechend Vergabeunterlagen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachgefordert werden." folgende Ergänzung " Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen, siehe Bekanntmachung Pkt. 2.1.4 und Vergabeunterlagen" (6) Abschnitt 5. Los, 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe, Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung, Datum/Uhrzeit - Anstatt: 2024-01-18+01:00 10:00:00+01:00 muss es heißen: 2024-01-18 10:00 Uhr Ortszeit; (7) Abschnitt 5. Los, Nr. 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe, Elektronische Rechnungsstellung - Anstatt: Erforderlich muss es heißen: Die elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
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Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 2d015fd3-3b07-44a0-9860-e0ee76613be3-01
Quelle: OJS 2024/S 007-016718 (2024-01-09)