Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Unternehmensbezogene Referenzen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV)
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind abweichend von der Eigenerklärung Eignung mindestens ein maximal drei Referenzprojekte aus den letzten zehn Jahren (ab 2013 ff.) vorzulegen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV). Die Referenzprojekte können bei einer Bietergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen fehlender Eignung.
Mindestanforderung an die Referenzprojekte der Bieter ist
folgender Leistungsbestandteil:
1. Objektplanung Verkehrsanlagen, Grundleistungen Leistungsphasen (Lph) 5 und 6 für den Bau oder eine Verlegung einer klassifizierten Straße mit einem RQ > 11 mit min-destens 1 Knotenpunkten
2. Objektplanung Verkehrsanlagen, Grundleistungen Leistungsphasen (Lph) 5 und 6 für den Bau oder eine Verlegung einer klassifizierten Straße mit einem RQ > 11 mit einer Länge von mindestens 2,5 km.
Die vorgenannten Mindestanforderungen können in
unterschiedlichen Referenzen (1 bis 3) nachgewiesen werden.
Die Referenzprojekte sind in den Tabellen sowie in der
"Eigenerklärung Eignung" zu benennen. Der Nachweis erfolgt
über separate Referenzbeschreibungen, aus denen neben dem
Leistungsbild auch die Leistungsphase der erbrachten
maßgeblichen Leistungen mit dem Bezug zur HOAI
(Leistungsbild, §, Lph) hervorgehen, ergänzende Angaben sind
möglich. Alternativ kann dafür das beiliegende HVA-F-StB
Formular "Referenzbescheinigung" verwendet werden.
Für jede Referenz ist eine Referenzbeschreibung als Anlage
beizufügen mit mindestens folgendem Inhalt:
- kurze Beschreibung des Projektes
- kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Angabe
der Leistungsphasen gemäß HOAI
- Auftragsvolumen der Referenzleistung
- Leistungszeitraum
2. Technische Ausstattung und Qualitätssicherung (§ 46 (3) Nr.
3 und 9 VgV)
Mindestanforderungen an die Geräte und technische
Ausstattung:
-CAD - Programmsystem mit Datenaustauschformaten DXF,
DWG, OKSTRA
-AVA - Software - iTWO o. gleichwertig mit
Datenaustauschformaten GEAB XML 3.2 für DA 81-86
Mindestanforderungen an die Qualitätssicherung:
Der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der
Bietergemeinschaft erklärt, dass er über ein
Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ein
vergleichbares QM-System verfügt.
Mindestanforderungen:
- Die Eignung und die Einhaltung der Maßnahmen des Bieters
zur Gewährleistung der Qualitätssicherung sind nachzuweisen.
Als Nachweis ist eine Dokumentation analog Abschnitt 4.2 der
DIN EN ISO 9001 vorzulegen (Deckblatt und Inhaltsverzeichnis
sowie Dokumentation in digitaler Form).
- Die Vorlage eines Zertifikats (z. B. nach DIN EN ISO 9001)
eines externen Gutachters über die Eignung und die Einhaltung
der Maßnahmen des Bieters/eines Mitglieds der
Bietergemeinschaft zur Gewährleistung der Qualitätssicherung
oder
- Die Vorlage einer Eigenerklärung über die nachvollziehbar
analog angewendeten Maßnahmen und Abläufe des Bieters/
der Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Gewährleistung der
Qualitätssicherung ist dem geforderten Nachweis gleichwertig.
3. Personal (§ 46 (3) Nr. 8 VgV)
Beschäftigungszahlen:
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit des Bieters sind durchschnittliche
Beschäftigtenzahlen des Unternehmens sowie die Zahl seiner
Führungskräfte in den letzten drei Jahren anzugeben.
Mindestanforderungen zum Personalbestand in den letzten drei
Jahren im Fachbereich Objektplanung: 3 (davon 1
ObjektplanerIn befähigt als Objektverantwortliche(r)), 1
Objektverantwortliche(r)
Hinweise:
- Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben.
- Bei Bietergemeinschaften ist der Personalbestand zu
kumulieren.