Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es sind insgesamt max. 495 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
Die Auswahl der Bewerber zwischen der Mindest- und Höchstzahl erfolgt anhand der erreichten Punktzahlen im Rahmen der Auswertung. Sofern hier ein großer Punktabstand erreicht wird, behält sich der Auftraggeber vor, eine geringere Anzahl als die angegebene Höchstzahl zur Angebotsabgabe aufzufordern.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
50 Punkte: ab 800.000 € Umsatz / Jahr
40 Punkte: ab 700.000 € Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab 600.000 € Umsatz / Jahr
20 Punkte: ab 500.000 € Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab 400.000 € Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1.1) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
40 Punkte: ab 4 Ingenieuren/-innen
30 Punkte: ab 3 Ingenieuren/-innen
20 Punkte: ab 2 Ingenieuren/-innen
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2.1.2) Mindestkriterium BVB / BÜB
Bewerber müssen mindestens einen Bauvorlageberechtigten Bahn (BVB), sowie Bauüberwacher Bahn (BÜB) gemäß § 6 VV BAU stellen.
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Brückenbauwerke mit der DB
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2017 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
Die drei besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 135 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.)
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Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung:
• 20 Punkte: (Einfeld-) Brücken, Lichte Weite >20 m und
• 20 Punkte: Straßenüberführung über Bahnanlagen
Kriterium 2: Art der Durchführung:
• 20 Punkte: Neubau
• 10 Punkte: Sanierung / Ertüchtigung
Kriterium 3: BVB / BÜB
• 5 Punkte: Aufgaben des/der Bauvorlageberechtigten (BVB) nach § 7 VV BAU erbracht und
• 5 Punkte: Aufgaben der Bauüberwacher / Bauüberwacherinnen Bahn (BÜB) nach § 8 VV BAU erbracht
Kriterium 4: Leistungsumfang
• 20 Punkte: mind. 80 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 3, 5-8 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht
• 20 Punkte: mind. 80 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 3-6 des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung erbracht
• 10 Punkte: mind. 50 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 3, 5-8 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht
• 10 Punkte: mind. 50 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 3-6 des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung erbracht
Kriterium 5: Größenordnung:
• 20 Punkte: anrechenbare Projektkosten >1,5 Mio. € netto
• 10 Punkte: anrechenbare Projektkosten >0,75 Mio. € netto
Kriterium 6: Öffentlicher Bauherr
• 5 Punkte: Ja, bereites mit öffentlichen Bauherren gearbeitet.
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden, ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.