Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten
2. Mindestmitarbeiterzahl
3. Unternehmensreferenzen
4. Qualifikation(en) der verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter
5. Qualifikationsprofil(e) der technischen Fachkräfte: zu 1: Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 46 Abs. 2 VgV (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1).
zu 2: Es wird eine Mindestmitarbeiterzahl von drei Mitarbeitern gefordert. Dies ist nachzuweisen durch:
Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Beschäftigtenzahl im projektrelevanten Umfeld hervorgehen (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.2)
zu 3: Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VII.3). Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen:
- Kenntnisse und Erfahrung mit Methoden zur Prognoseerstellung sowie Gesetzesfolgenabschätzung
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung von Ausgabenprognosen für den Öffentlichen Bereich
- Kenntnisse und Erfahrungen mit Ad hoc Anfragen aus dem parlamentarischen Raum
Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens drei verschiedene Referenzen zu benennen.
zu 4: Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bieterbogen Ziffer VII.4 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelne der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
- Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Statistik (für zwei Mitarbeiter/innen mindestens ein Referenznachweis)
- Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Sozialwissenschaften (für zwei Mitarbeiter/innen mindestens ein Referenznachweis)
- Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Ökonomie. (für zwei Mitarbeiter/innen mindestens ein Referenznachweis)
- Kenntnisse in der Leitung und Steuerung von Aufträgen (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in, mindestens zwei Referenznachweise)
Zu benennen sind eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter als Ansprechperson einschließlich einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters. Diese Ansprechperson darf nur auf Verlangen des Auftragsgebers bzw. mit dessen Zustimmung ausgetauscht werden, sofern nicht zwingende Gründe wie Kündigung oder lang andauernde Krankheit einem weiteren Einsatz entgegenstehen.
zu 5: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht (Angaben im Bieterbogen Ziffer VII.5 / Qualifikationsprofil).
Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden:
- Kenntnisse und Erfahrung mit Methoden zur Prognoseerstellung sowie Geset-zesfolgenabschätzung im Öffentlichen Bereich, nachgewiesen durch mindestens 3 Jahre praktische Erfahrung (für eine(n) Mitarbeiter/in)
- Kenntnisse und Erfahrungen mit Ad hoc Anfragen aus dem parlamentarischen Raum im Öffentlichen Bereich (für eine(n) Mitarbeiter/in)
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung von Ausgabenprognosen für den Öffentlichen Bereich, nachgewiesen durch mindestens 2 Jahre praktische Erfahrung (für eine(n) Mitarbeiter/in)