BAföG-Ausgabeprognosen

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Gegenstand des Auftrags sind regelmäßig zu erstellende BAföG-Ausgabenprognosen und Prognosen zu Gefördertenzahlen, z.B. auch für die Aufstellung des Bundeshaushalts 2025. Zu weiteren Terminen ist es unterjährig zudem erforderlich, die vorjährigen Prognosen mit den Ist-Zahlen abzugleichen und die vorjährigen Prognosen sowie die Prognosen des laufenden Jahres für den Finanzplanungszeitraum zu aktualisieren. Benötigt werden sowohl Angaben zu dem Bundesanteil an den Zuschüssen als auch der Darlehenssumme, die der Bund aufwenden müsste, wenn auch der Bundesanteil an den Staatsdarlehen direkt vom Bund finanziert würde. Zusätzlich zu den Ausgabenprognosen und deren Aktualisierung sind fallweise Anfragen, z.B. aus dem Kreis der Abgeordneten, zu den Schätzungen zu beantworten sowie Modellrechnungen, z.B. im Zusammenhang mit Gesetzesfolgenabschätzungen, durchzuführen. Hinzu kommt die Unterstützung des BMBF bei der Erstellung der Berichte nach § 35 BAföG.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-12-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-10-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-10-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: BAföG-Ausgabeprognosen
Referenznummer: 04513-4-8(2023)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind regelmäßig zu erstellende BAföG-Ausgabenprognosen und Prognosen zu Gefördertenzahlen, z.B. auch für die Aufstellung des Bundeshaushalts 2025. Zu weiteren Terminen ist es unterjährig zudem erforderlich, die vorjährigen Prognosen mit den Ist-Zahlen abzugleichen und die vorjährigen Prognosen sowie die Prognosen des laufenden Jahres für den Finanzplanungszeitraum zu aktualisieren. Benötigt werden sowohl Angaben zu dem Bundesanteil an den Zuschüssen als auch der Darlehenssumme, die der Bund aufwenden müsste, wenn auch der Bundesanteil an den Staatsdarlehen direkt vom Bund finanziert würde. Zusätzlich zu den Ausgabenprognosen und deren Aktualisierung sind fallweise Anfragen, z.B. aus dem Kreis der Abgeordneten, zu den Schätzungen zu beantworten sowie Modellrechnungen, z.B. im Zusammenhang mit Gesetzesfolgenabschätzungen, durchzuführen. Hinzu kommt die Unterstützung des BMBF bei der Erstellung der Berichte nach § 35 BAföG.
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Produkte/Dienstleistungen: Administrative Dienste im Bildungswesen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 04513-4-8(2023)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Administrative Dienste im Bildungswesen 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Entwicklung von Mathematik- oder Prognosesoftware 📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-08-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.
Vergabekriterien
Kriterium:
Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Entwicklung von Mathematik- oder Prognosesoftware 📦

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-07 23:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-08 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-10-30 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2023-12-08 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2023-11-24 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise. nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV)
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz 2. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Zu 1: Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auf-trags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI.1). Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht. Zu 2: Erklärung darüber, dass der Bieter spätestens bei Beginn der Leistung über eine markt-übliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und dem Auftraggeber entsprechende Nachweise der Versicherung nach Zuschlag unverzüglich vorlegt (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI.2).
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Technische und berufliche Fähigkeiten
1. Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten 2. Mindestmitarbeiterzahl 3. Unternehmensreferenzen 4. Qualifikation(en) der verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter 5. Qualifikationsprofil(e) der technischen Fachkräfte: zu 1: Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 46 Abs. 2 VgV (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1). zu 2: Es wird eine Mindestmitarbeiterzahl von drei Mitarbeitern gefordert. Dies ist nachzuweisen durch: Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Beschäftigtenzahl im projektrelevanten Umfeld hervorgehen (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.2) zu 3: Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VII.3). Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen: - Kenntnisse und Erfahrung mit Methoden zur Prognoseerstellung sowie Gesetzesfolgenabschätzung - Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung von Ausgabenprognosen für den Öffentlichen Bereich - Kenntnisse und Erfahrungen mit Ad hoc Anfragen aus dem parlamentarischen Raum Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens drei verschiedene Referenzen zu benennen. zu 4: Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bieterbogen Ziffer VII.4 / Qualifikationsprofil). Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelne der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind: - Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Statistik (für zwei Mitarbeiter/innen mindestens ein Referenznachweis) - Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Sozialwissenschaften (für zwei Mitarbeiter/innen mindestens ein Referenznachweis) - Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Ökonomie. (für zwei Mitarbeiter/innen mindestens ein Referenznachweis) - Kenntnisse in der Leitung und Steuerung von Aufträgen (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in, mindestens zwei Referenznachweise) Zu benennen sind eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter als Ansprechperson einschließlich einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters. Diese Ansprechperson darf nur auf Verlangen des Auftragsgebers bzw. mit dessen Zustimmung ausgetauscht werden, sofern nicht zwingende Gründe wie Kündigung oder lang andauernde Krankheit einem weiteren Einsatz entgegenstehen. zu 5: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht (Angaben im Bieterbogen Ziffer VII.5 / Qualifikationsprofil). Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden: - Kenntnisse und Erfahrung mit Methoden zur Prognoseerstellung sowie Geset-zesfolgenabschätzung im Öffentlichen Bereich, nachgewiesen durch mindestens 3 Jahre praktische Erfahrung (für eine(n) Mitarbeiter/in) - Kenntnisse und Erfahrungen mit Ad hoc Anfragen aus dem parlamentarischen Raum im Öffentlichen Bereich (für eine(n) Mitarbeiter/in) - Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung von Ausgabenprognosen für den Öffentlichen Bereich, nachgewiesen durch mindestens 2 Jahre praktische Erfahrung (für eine(n) Mitarbeiter/in)
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMBF-78
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.bmbf.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://evergabe-online.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMBF-78
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.bmbf.de 🌏
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49 228-94990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: 0228 9499-0 📞
Fax: 0228 9499-163 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMBF-78
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmbf.bund.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.bmbf.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2023/S 211-666011 (2023-10-30)